Londoner Protokoll 1944 12. Sept.^
Frage: Londoner Protokoll 1944 12. Sept.^(2 Antworten)
hey, Stimmen meine Punkte: - Aufteilung von Nachkriegsdeutschland in drei Besatzungszonen ( alle Gebiete östlich der Elbe als sowjetische Besatzungszone) - Dreiteilung Berlins, gemeinsamer Allierter Kontrollrat Ist das korrekt? Danke für eure Hilfe! |
Frage von DramGirl2109 (ehem. Mitglied) | am 07.07.2011 - 10:31 |
Antwort von GAST | 07.07.2011 - 10:46 |
Alles nachzulesen unter: http://potsdamer-konferenz.de/dokumente/londoner_protokoll.php Londoner Protokoll" Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin London, 12. Vertragsstaaten: Großbritannien, Sowjetunion, Vereinigte Staaten Frankreich (erst im Abkommen vom 26. Juli 1945, den anderen Vereinbarungen war Frankreich nur beigetreten) 1. Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, zum Zwecke der Besetzung in vier Zonen eingeteilt, von denen je eine einer der vier Mächte zugewiesen wird, und ein besonderes Berliner Gebiet, das der gemeinsamen Besatzungshoheit der vier Mächte unterworfen wird. 2. Die Grenzen der vier Zonen und des Berliner Gebietes und die Verteilung der vier Zonen unter die USA, das UK und die UdSSR und die Französische Republik werden wie folgt festgelegt: Ostzone….., wird von den Streitkräften der UdSSR besetzt, mit Ausnahme des Gebietes Berlin, wofür nachstehend eine Sonderform der Besatzung festgesetzt wird. Nordwest-Zone (Vereinigtes Königreich). Westzone (Frankreich) (wie in der anliegenden Karte "D" ersichtlich) Gebiet Berlin (wie in den beiliegenden 4 Blättern der Karte "B" ersichtlich) Das Gebiet Berlin (unter diesem Ausdruck wird das Gebiet von Groß-Berlin im Sinne des Gesetzes vom 27. April 1920 verstanden) wird gemeinsam von den durch die entsprechenden Oberkommandierenden dazu bestimmten Streitkräfte der USA, des UK, der UdSSR und der Französischen Republik besetzt. Zu diesem Zweck wird das Gebiet von Groß-Berlin in vier Teile eingeteilt: Nordöstlicher Teil Groß-Berlins besetzt von den Streitkräften der UdSSR; Nordwestlicher Teil Groß- besetzt von den Streitkräften des Vereinigten Königreiches. Südlicher Teil Groß-Berlins wird besetzt von den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika. 3. Die Besatzungsstreitkräfte in jeder der vier Zonen, in die Deutschland eingeteilt wird, unterstehen einem Oberbefehlshaber, der von der Regierung desjenigen Landes, dessen Streitkräfte die betreffende Zone besetzen, bestimmt wird. 5. Eine interalliierte Regierungsbehörde (Komendatura), bestehend aus vier von ihren entsprechenden Oberbefehlshabern ernannten Kommandanten, wird zur gemeinsamen Leitung der Verwaltung des Gebietes Groß-Berlin errichtet. |
Antwort von DramGirl2109 (ehem. Mitglied) | 07.07.2011 - 10:52 |
danke für deine Hilfe! |
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