Das Deutsche Asylrecht
Frage: Das Deutsche Asylrecht(5 Antworten)
Hallo Was bedeutet die Regelung für einen Asylbewerber? will Eure meinung dazu hören findet ihr das logisch und sinnvoll? Auf das Asylrecht kann sich nur berufen, wer nicht aus einem „sicheren Drittstaat“ in die Bundesrepublik einreist. Alle Nachbarstaaten Deutschlands sind per gesetzlicher Definition „sichere Drittstaaten“ (Art. 16 a Abs. 2 GG). |
Frage von engelschoen (ehem. Mitglied) | am 23.04.2011 - 21:14 |
Antwort von Tiggettos | 23.04.2011 - 21:25 |
asyl gewehrt ein land nur in notfällen z.b. eligiöse verfolgung ..... so finde ich das gut der erste teil das nur menschen aus nicht sicheren staaten sich darauf berufen können sollte klar sein und im 2. teil also der umliegenden länder geht es auch darum einwanderungswellen von sozusagen ländern mit niedrigeren lebenstandarten bsp polen zu verhindern und auch konflikte zwiaschen nachbarstaaten zu vermeiden achja ich glaube wir hben genügend asylanten aufgenommen oder ? |
Antwort von engelschoen (ehem. Mitglied) | 23.04.2011 - 21:36 |
najaa kenne viele Menschen die kommen auch nur um einen besseres leben zu führen und mir macht es nicht viel aus Hauptsaache sie leben etwas besser.. |
Antwort von ortagol (ehem. Mitglied) | 23.04.2011 - 22:30 |
Naja ich glaub nicht das Franzosen Asyl beantragen müssen um sich in Deutschland niederzulassen ;D |
Antwort von Mathelooser | 24.04.2011 - 02:03 |
Das Asylrecht wird sehr oft Missbraucht... Beispiel sind zum Beispiel Familien aus Kenia, die wegen Krieg in die BRD durften und inzwischen hier arbeiten etc. Diese sollten vor kurzem wieder zurück in die "Heimat" entsendet werden. Einige Unterschriftenlisten reichten jedoch und der Staat lies viele hier |
Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 24.04.2011 - 09:22 |
da gabs doch mal nen Fall, da hat ne deutsche Familie Asyl in den USA bekommen^^ Die durften kein home-schooling betreiben und waren damit politisch verfolgt oder so;P |
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