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Praktikum beim Kinderarzt

Frage: Praktikum beim Kinderarzt
(2 Antworten)


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Welche Ausbildungen braucht man, um Pädiater zu werden ?
Frage von seqer.pare (ehem. Mitglied) | am 22.01.2011 - 15:12


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Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 22.01.2011 - 15:15
Die Ausbildung und Anerkennung als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin ist länderspezifisch geregelt. In Deutschland gehört dazu eine mindestens fünfjährige Weiterbildungszeit, davon höchstens sechs Monate in einem fachfremden Gebiet (Basisweiterbildung) und zwölf Monate in der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinderchirurgie. Mindestens der Rest der Zeit muss bei entsprechend zur Weiterbildung ermächtigten Kinderärzten absolviert werden. Während dieser Ausbildung muss außerdem ein Katalog mit Weiterbildungsinhalten nachgewiesen werden.


Schwerpunktkompetenzen und Zusatzbezeichnungen erfordern eine zusätzliche Ausbildung in speziell dazu ermächtigten Einrichtungen und können nur nach der Facharztweiterbildung erworben werden. Wie die Facharztausbildung sind auch hier die Ausbildungsinhalte und -zeiten von den Ärztekammern festgelegt.

Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung vor einem Fachgremium von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4diatrie
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 22.01.2011 - 15:15
aus Wikipedia:
Zitat:
Ausbildung

Die Ausbildung und Anerkennung als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin ist länderspezifisch geregelt. In Deutschland gehört dazu eine mindestens fünfjährige Weiterbildungszeit, davon höchstens sechs Monate in einem fachfremden Gebiet (Basisweiterbildung) und zwölf Monate in der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinderchirurgie. Mindestens der Rest der Zeit muss bei entsprechend zur Weiterbildung ermächtigten Kinderärzten absolviert werden. Während dieser Ausbildung muss außerdem ein Katalog mit Weiterbildungsinhalten nachgewiesen werden.

Schwerpunktkompetenzen und Zusatzbezeichnungen erfordern eine zusätzliche Ausbildung in speziell dazu ermächtigten Einrichtungen und können nur nach der Facharztweiterbildung erworben werden. Wie die Facharztausbildung sind auch hier die Ausbildungsinhalte und -zeiten von den Ärztekammern festgelegt.

Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung vor einem Fachgremium von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.

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