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mehr als einen nebenjob haben

Frage: mehr als einen nebenjob haben
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hi,

wollte fragen dass ich mehrere nebenjobs annehmen möchte.
problem: max. 400euro verdienen. ich würde beiden betrieben nichts davon erzählen und auch beim vertrag "unter weiteren tätigkeiten" nein ankreuzen. würden die das merken? ich bekomme auch immer bei dem einen betrieb immer eine monatsabrechnung von "datev". erkennen die behörden daran wie viel ich im monat verdiene oder wie kontrollieren sie ob jemand mehr oder weniger verdient.

mfg
Frage von bombi (ehem. Mitglied) | am 08.01.2011 - 12:52


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Antwort von auslese | 08.01.2011 - 13:02
Du hast genau eine Lohnsteuerkarte ;)

Übrigens: Da unser Überwachungsstaat nun immer weiter und weiter ausgebaut wird,
gibt es ab 2012 eine elektronische, für bestimmte Nutzer_innen völlig transparente Lohnsteuerkarte (ELIAS). Spätestens dann wird es für Behörden ein Leichtes sein, dich zu überprüfen..


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 08.01.2011 - 13:06
über 400€ im monat, bzw 4800€ im jahr werden eine einkünfte sozialversicherungs(beitrags)pflichtig. (4%-21% im bereich von 400-800€)

minijob-arbeitgeber führen für ihre geringfügig beschäftigten auch(!) geld an die krankenkassen etc ab... fällt unter garantie auf.
vor allem natürlich wegen der lohnsteuerkarte wie auslese schreibt.

wenn du vorsätzlich im arbeitsvertrag mit dem 2. betrieb etwas falsches ankreuzt, kann das vertragsrechtliche konsequenzen haben.
es ist aber heute gar nicht unüblich, dass leute 2 "minijobs" haben


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 08.01.2011 - 13:10
ja bei dem einen betrieb hab ich auch angekreuzt dass i keine weiteren tätigkeiten mache. aber hab vor kurzer zeit ein angebot bekommen. i mein ich guck schon dasss ich die 400 euro grenze nicht überschreite aber i bin nicht verpflichtet zu sagen wie viele nebentätigkeiten ich noch habe oder?


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Antwort von auslese | 08.01.2011 - 13:15
Machst du das bei dem "schwarz" oder was?

Jede_r seriöse Arbeitgeber_in wird von Dir eine Lohnsteuerkarte verlangen, sofern Du dort einer Beschäftigung nachgehst.
Wenn Deine erste Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 1) schon bei Arbeitgeber_in A ist, wirst du wahrscheinlich bei Arbeitgeber_in B eine zweite Lohnsteuerkarte vorlegen müssen. Diese wird dann aber nicht mehr Steuerklasse 1 sein, sonder SK12. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du aber Geld verdienen, nicht dem Staat schenken - also fällt Steuerklasse 12 für Dich schon einmal aus :D


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 08.01.2011 - 13:18
das ist alles seriös . aber der arbeitgeber B gibt mir einfach das geld so.... i hab im sommer bereits 2monate für diesen betrieb gearbeitet und dort habe ich einen vertrag verlangt wegen versicherungen und so, aber auch zwischen durch danach wenn er mich mal brauchte 1-2 in der woche habe ich auch gearbeitet und wurde dann gleich entlohnt. i weiß nicht - er scheint sehr verplant zu sein, wollte mir monatsende einfach 400 geben ich so ne es sind bissl weniger lol


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 08.01.2011 - 13:20
du kannst doch auch mehr als 400 euro verdienen. beispiel: arbeitgeber a hat deine lohnsteuerkarte, das teilst du arbeitgeber b mit und dieser kann dann dein gehalt pauschal versteuern.


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 08.01.2011 - 13:21
nur arbeitgeber a hat eine lohnsteuerkarte verlangt arbeitgeber B nicht. ich will aber nicht mein gehalt versteuern .. dafür arbeite ich zu hart und ich hab auch kein kindergeld mehr weil ich zivi bin -.-


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 08.01.2011 - 13:24
Zitat:
er scheint sehr verplant zu sein, wollte mir monatsende einfach 400 geben ich so ne es sind bissl weniger lol
ja, du arbeitest so hart, dass du das geld nicht nehmen willst, versteuern willst du es aber nicht?! :D

wie willst du es überhaupt neben deinem zivi schaffen 2 nebenjobs auszuführen? ein tag hat nur 24 stunden


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Antwort von auslese | 08.01.2011 - 13:26
Wieso hast du kein Kindergeld mehr?

Wenn Arbeitgeber B nichts sehen will, sei doch froh
Schweig und genieße Dein hart erschuftetes Schwarzgeld ..


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 08.01.2011 - 13:26
ja job a ist nur wochenende und ich darf aussuchen wann ich arbeiten will. job ist jeden tag außer wochenende. ich arbeite in der woche pro tag locker 12h . . .

wie läuft das mit dem versteuern ab. krieg ich dann weniger?


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 08.01.2011 - 13:27
@ auslese ich möchte aber vorbereitet sein, falls die mich befragen warum ich 2 jobs habe und nichts davon erzähle, ich muss es doch niemanden erzählen richtig?


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Antwort von auslese | 08.01.2011 - 13:35
Na ja, im Zweifel stellst Du dich dumm und sagst, du dachtest das wäre gar kein richtiger Job/ Arbeitsverhältnis, sondern nur ne sporadische Aushilfe mit Aufwandsentschädigung.

Und ja, wenn Dein Geld versteuert wird, kriegst Du weniger :D
Deswegen machen Menschen auch Steuererklärungen, damit sie sich etwas zurückholen können.


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 08.01.2011 - 14:12
hahaha ok.^^ aber nun muss ich mich entscheiden welcher job eine "sporadische Aushile" war/ist. i denke mal natürlich der ohne vertrag. aber wenn mir z.b. etwas passiert bei job B, obwohl ich keinen vertrag unterschrieben hab.


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Antwort von Peter | 08.01.2011 - 14:31
um das mal klar zu stellen:

nein, der arbeitgeber braucht nicht immer ne steuerkarte, er kann aushilfen auch pauschal versteuern.

ja, über 400, bzw. 365 euro, bist du sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

ja, es kann schwerwiegende konsequenzen haben, wenn du schwarz arbeitest.

deine arbeitgeber fragen nur nach anderen jobs, weil es sie "interessiert". angenommen, du bist in nem unternehmen tagsüber angestellt, um akten zu sortieren. als zweiten nebenjob bist du noch bei nem bäcker eingestellt, wo du mitten in der nacht aufstehen musst. natürlich wird es deinen büro-arbeitgeber interessieren, dass du öfter mal müde zur arbeit kommen und akten vertauschen könntest. aus diesem grund wirst du beim einstellen gefragt, ob du andere jobs ausübst. dein arbeitgeber wird aber nicht zum finanzamt rennen und denen das auf die nase binden. ich für meinen teil würde auf jeden fall meine arbeitgeber über beide jobs informieren, da es eine frage des vertrauens ist. und sobald jemand für den arbeitgeber nicht vertrauensfähig ist, hat er in dessen firma nix mehr zu suchen.
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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 08.01.2011 - 14:58
bei 365 euro bin ich steuerpflichtig ich dachte erst über 400 euro . .

kannst du mir sagen ob diese abrechnungen "datev" oder so nennt sich das, ob das vom finanzamt ist?


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 08.01.2011 - 14:59
dummstellen bringt ned allzu viel, Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe...


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Antwort von Peter | 08.01.2011 - 15:02
datev ist ein programm zur verarbeitung und übertragung. wird von steuerberatern und vom finanzamt hauptsächlich genutzt (daher kenn ich es zumindest nur).
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Antwort von ANONYM | 08.01.2011 - 15:48
Hey,
du darfs so viele Nebenjobs haben, wie du willst, wenn du nicht über die wöchentliche Höchstarbeitszeit kommst und wenn du nicht über 400 EUR insgesamt kommst.
Deine jeweiligen "Arbeitgeber" musst du aber von den anderen Stellen unterrichten.
Und das "schwarz auszahlen" deines Lohnes ist/wäre übrigens gesellschaftsschädlich.

Glaube bloß nicht, dass die entsprechenden Behörden so etwas tolerieren. Es kann durchaus sein, dass sie das zunächst nicht bemerken, aber -> wenn deine Chef`s dich in ihrer Buchhaltung führen (und das müssen sie ja, außer sie bezahlen dich auch mit Schwarzgeld), dann kann das sehr, sehr teuer werden.
Da kommen so Straftatbestände wie: Hinterziehung von Steuern, Sozialversicherungsabgaben usw.
Da bist du dann auch schon einmal mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung dabei.

Wie du es am besten regelst, also welchem Chef du eine Steuerkarte gibst und welcher Chef dich pauschal versichert/versteuert das kann dir ein Steuerberater oder das Finanzamt sagen.
Aber der Arbeitgeber, der dich pauschal versteuert, den interessiert letztendlich dein anderer Job nicht. Dein Chef bezahlt eine Pauschale für Steuer und Sozialversicherung - und gut ist es.

Bei deiner weiteren Arbeitsstelle gibst du dann die Lohnsteuerkarte ab und wenn dein Verdienst unter der Lohnsteuerpflicht leigt, dann fällt da auch nichts an. Sozialabgaben musst du aber leisten.

Sieh das mal so:
Krankenversicherung, Pflegeversicherung willst du schließlich auch in Anspruch nehmen (auch als Zivi!).
Warum sollen immer nur die Anderen für dich in den Topf bezahlen, aus dem du auch was ab haben willst.

Ich ärgere mich auch jeden Monat, dass meine Abzüge fast höher sind als mein Nettolohn. Deswegen würde ich trotzdem nicht auf die Idee kommen, schwarz zu arbeiten. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt.
Offenbar sind meine hohen Abgaben nötig, um solche Typen wie dich mit durchzufüttern.

https://wasconsult.secu.net/Humanwissenschaften/Umgang/WASinfo/Zur_Schwarzarbeit/zur_schwarzarbeit.html

So und jetzt noch was zu Zivi und Nebentätigkeit:

Eine Nebentätigkeit in der Zivildienststelle selbst ist unzulässig.

Grundsätzlich gilt: Der zeitliche Umfang der Nebentätigkeit zuzüglich der Arbeitszeit des Zivildienstes darf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreiten (§ 3 des Arbeitszeitgesetzes und B 6 Nr. 1.1).

Einnahmen aus einer Nebentätigkeit sind der Unterhaltssicherungsbehörde anzuzeigen, sofern von dort Unterhaltssicherungsleistungen gewährt werden.

Während der Ausübung einer Nebentätigkeit können für einzelne Versicherungs- und Beitragspflichten besondere Regelungen gelten. Es empfiehlt sich daher, mit dem für die Nebentätigkeit zuständigen Arbeitgeber die persönlichen sozialversicherungsrechtlichen Belange abzuklären


http://www.zivildienst.de/Content/de/Downloads/Abt2Downloads/II1-416Nebentaetigkeit.pdf?__blob=publicationFile

 
Antwort von ANONYM | 08.01.2011 - 15:54
Ach ja:
Die 400 EUR für die Pauschalversteuerung gibt es auch nur 1 x.
Wenn du zwei zustäzliche Aushlfsstellen hast, dann dürfen die Einkünfte aus beiden Stellen die 400 EUR zusammen nicht übersteigen.

Glaube mir: Irgendwann interssiert sich das Finanzamt für dich.
Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung: 5 Jahre


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 08.01.2011 - 16:16
also ich passe ja schon auf dass ich nicht über 400 komme. kommt auf den monat an wie viele arbeitstage er hat. dementsprechend arbeite ich bei job a weniger. da kann mir das finanzamt trotzdem nichts anhaben. und wo steht dass ich Arbeitgeber A und AG B sagen muss dass ich nebenbei wo anders arbeiten gehe?

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