mehr als einen nebenjob haben
Frage: mehr als einen nebenjob haben(32 Antworten)
hi, wollte fragen dass ich mehrere nebenjobs annehmen möchte. mfg |
Frage von bombi (ehem. Mitglied) | am 08.01.2011 - 12:52 |
Antwort von ANONYM | 08.01.2011 - 16:20 |
such ich dir raus. Jedenfalls musst du deinem Arbeitgeber sagen, Lass mir etwas zeit. |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 08.01.2011 - 16:25 |
solange ich aber unter 400 mit beiden jobs zusammen bleibe, kann mir nichts passieren, oder? na gut i werd es denen denn mal bald sagen... |
Antwort von ANONYM | 08.01.2011 - 16:34 |
Googeln kann schlauer machen: Immer, wenn eine entsprechende Anzeige-Klausel im Arbeitsvertrag steht, musst du den Arbeitgeber von dem Nebenjob informieren. Ausnahme, wenn dem Arbeitgeber der Nebenjob bereits bei der Einstellung bekannt war. Im öffentlichen Dienst (außer bei Beamten) ist keine Genehmigung mehr erforderlich. => aber eine Anzeige, dass du einen Nebenjob hast (auch Anzahl der Arbeitsstunden). Es gibt Urteile, dass man den Arbeitgeber bei "artverwandten Arbeiten" informieren muss: Ein artverwandter Nebenjob könnte die Arbeitsfähigkeit des AN in seinem Hauptjob ja beeinträchtigen oder der AN könnte könnte dabei illegalerweise auf sein Isiderwissen aus dem Hauptjob zurückgreifen. Immer wenn man in die Nähe dieser Kriterien kommt, sollte man vorsichtig sein. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html http://www.hensche.de /Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html#tocitem2 und hier meine ich die "Weisheit für dich" gefunden zu haben: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/nebentaetigkeit-grenzen.htm Wenn nix in deinem 1. Vertrag steht, musst du nix sagen. (außer bei der Zivi-Stelle: die musste ja informieren! über alle Jobs!) Du musst aber immer was sagen, wenn du durch die Arbeit Gefahr läufst die zulässige Wochenarbeitzeit insgesamt von 48 Stunden zu überschreiten oder du durch die zusätzliche Arbeit weniger als 12 Ruhestunden hast. Also: morgens um 6.00 Uhr in dem einen Betrieb anfangen und beim Nebenjob erst um 24.00 Uhr Feierabend machen => das geht nicht! Und wenn dein AG nach einem Nebenjob fragt, dann darfst nicht einfach "nein" ankreuzen oder einfach offen lassen. Lügen ist nämlich auch nicht erlaubt. Nix sagen ja => lügen aber nicht. |
Antwort von doublesmint | 08.01.2011 - 17:00 |
du musst eh deiner zivistelle das sagen, dass du nebenjobs nebenbei machst, weil die müssen das eigtl abzeichnen |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 09.01.2011 - 20:15 |
die wissen auch dasss ich job a mache, job B eigentlich auch aber da hab ich gesagt dass ich nicht mehr job B mache sondern job A, aber nun braUcht job B mich sicher ! soll ich trotzdem meiner zivi stelle bescheid sagen? und wenn die fragen sag i natürlich die wahrheit aber so von mir aus muss ich das ja nicht erwähnen oder? und ich werde aufpassen dass ich nicht mehr als 400 verdiente dann wird mir auch nichts passieren. |
Antwort von doublesmint | 09.01.2011 - 20:54 |
nach zivildienstgesetzt MUSST du deiner stelle bescheid sagen, egal wieviel du nebnebei job mäßig arbeitest. |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 10.01.2011 - 09:40 |
aber dass ist ja blöd wenn ich jetzt einen 3.antrag schreibe die denken dann auch wie blöd ist der dass er immer nebenjob anträge schickt. |
Antwort von cleosulz | 10.01.2011 - 11:55 |
Fakt ist, dass du jeden Nebenjob bei der Zivistelle melden musst, ob die jetzt denken, du bist blöde oder nicht. Weiter müssen die das wissen, um festzustellen, ob du über die 48 Wochenstunden kommst oder nicht. (unabhängig ob du über die 400 EUR kommst oder nicht -> Achtung, Sachleistungen zählen auch dazu, nicht nur Bares!) Außerdem geht es auch darum, dass du ja immer mindestens 12 Stunden Ruhepause am Tag am Stück haben musst. Es wurde hier ja gesagt, dass es nicht zulässig ist (nach dem Arbeitszeitengesetz o. s. ä.), dass du beispielsweise so arbeitest: 7 Std. Zivi-Stelle, 2 Std. Pause, 3 Std. Job A und anschließend 4 Std. Job B => das wären nämlich 12 Stunden täglich und dann keine 12 Stunden Pause zwischen Job B und Zivi-Stelle. Schon zu deinem eigenen Schutz ist das nötig. Das Arbeitszeitengesetz schützt nämlich den AN. Weil, wenn das nicht so wäre, und der AN hätte nicht die nötigen Pausen, dann wäre er ganz schnell überfordert und wird letztendlich krank. Und das wäre weder im Sinne deiner Zivi-Stelle noch im Sinne von Arbeitgeber A oder B. (Weil auch für Nebenjobs und 400 EUR-Stellen gilt übrigens das Lohnfortzahlungsgesetz, das Urlaubsgesetz usw.) Eine 400-EUR-Stelle ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis, auch wenn das die Arbeitgeber meistens nicht so ganz sehen wollen und bei Krankheit einfach nicht weiterbezahlen und auch keinen bezahlten Urlaub geben wollen. Oft gilt da: Bezahlt wird nur die Zeit, die wirklich gearbeitet wird .... bei festen Arbeitszeiten und nicht nur bei "Abruf" gilt das eben nicht. Du siehst, das wäre ein ganz komplexes Thema. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von auslese | 10.01.2011 - 13:27 |
Zitat: Ach so, du bist gar nicht über 400 Euro... Weshalb machst Du dir dann so ins Hemd? Ich dachte, du machst den zweiten Job schwarz.. Entgegen den ganzen anderen Meinungen hier: Ich an Deiner Stelle würde niemandem etwas sagen. Es gibt da so ein Sprichwort: "Man soll keine schlafenden Hunde wecken". Es lief doch bisher alles super. Also belass es doch dabei. Wenn Du allerdings Befürchtungen hast, dass im Falle eines Arbeitsunfalles oder so, eine Lohnsteuerkarte bei dem verplanten Arbeitgeber besser wäre, frag doch einfach, ob Du bei dem anderen Arbeitger pauschal versteuert werden kannst und bei dem Verplanten mit Lohnsteuerkarte arbeiten darfst. |
Antwort von cleosulz | 10.01.2011 - 14:06 |
Zitat: Das ist so, wie überall: So lange nichts passiert, ok = vorausgesetzt er kommt nicht über die 400 EUR die von AG A+B insgesamt pauschal versteuert werden. Abgesehen davon, dass er seiner Zivi-Stelle JEDE Nebentätigkeit melden muss. Aber: Bei einem möglichen Arbeitsunfall wird es sehr kritisch. Glaub mir die jeweilige BG wird dann sehr schnell hellhörig und forscht nach. Wenn er unter 400 EUR bleibt, kein Problem. Und wenn er drüber kommt, auch kein Problem: 1 x Lohnsteuerkarte + Sozialversicherungsabgaben bezahlen 1 x bis 400 EUR + AG bezahlt Pauschalabgaben Ehrlich währt am Längsten! Weil wenn er über 400 EUR insgesamt kommt, arbeitet er "schwarz" und das ist eine Straftat. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 10.01.2011 - 21:19 |
ich arbeite nicht schwarz ! ich sage bloß niemanden etwas, was ich arbeite. ich mache es wie auslese es sagt. es ist sehr kompliziert, die einzigen sorgen machen mir die 48h/woche. ich will hier nichts gestehen, aber auch wenn ich mehr h arbeiten sollte, eins ist sicher in meiner zivistelle das ist für mich kein arbeiten vorm pc die ganze zeit rum zu surfen und dann wenn ich mal gebraucht werde tue ich meine arbeit. also nur weil ich mich bei meiner zivistelle 9-10h aufhalte finde ich es nicht als 9-10h volle ARBEITSZEIT, ich fange morgens halb 7 an fahre 1,5h die behinderten zur arbeit dann wieder 45min pflegedienst dann fahr ich zurück und chill bzw. fahre nach hause falls es aufn weg liegt, damit niemand es merkt, wegen versicherung und km etc. dann sitze ich da im büro und verbringe locker 1-2h dort so die kann ich doch nicht wirklich in die arbeitszeit mit einberechnen das ist sooo ein quatsch! ob ich nun pause in der zivistelle(büro) tue oder zu hause wo ist der unterschied. ich finde dieses gesetz bis 48h total sinnlos. na klar soll dieses gesetz weiterhin gelten aber für die die mehr können /wollen sollten keine steine in die wege gelegt |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 10.01.2011 - 21:23 |
werden. achja zwischen durch geh ich pro person 1h einkaufen. am tag sind es höchtens 2 wenn überhaupt und nachmittags fahre ich eine h die behidnerten nach hause. ich finde dass der fahrdienst als zivi total entspannend ist, da brauche ich keine Ruhezeiten , i will dann lieber noch 2h zusätzlich geld verdienen. und wenn die zivistelle mich fragt werde ich auch die wahrheit sagen. zu not kündige ich dann folgend die Arbeitsstelle mit geringerem gehalt. |
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