Nebenjob und kindergeld
Frage: Nebenjob und kindergeld(2 Antworten)
Hallo Stimmt das? ich hab auch schon im I-net gesucht und auch gefunden allerdings verstehe ich das nicht wirklich was da steht. http://dejure.org/gesetze/EStG/32.html |
Frage von CHICA-LISA (ehem. Mitglied) | am 13.08.2010 - 18:17 |
Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 13.08.2010 - 18:50 |
solang du nicht über 400€ verdienst gilt das eigentlich als geringfügig beschäftigt. Bin mir jetzt aber nicht 100%ig sicher. |
Antwort von cleosulz | 14.08.2010 - 00:01 |
<was machst du "hauptberuflich"? - du sprichst von Nebenjob. meines Wissens ist das Kindergeld einkommensabhängig und wird für volljährige Kinder nur gewährt, wenn das Einkommen des Kindes nicht mehr als 8 004 Euro im Kalenderjahr beträgt. Wenn du also Schülerin bist und mtl. 400 EUR verdienst, dann müsstest du eigentlich weiterhin Kindergeld bekommen, weil 12 x 400 keine 8.004,00 Euro sind sondern nur 4.800,00 ;) Zitat: `Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 8.004 Euro im Kalenderjahr hat.`` http://www.buzer.de/gesetz/1166/al19332-0.htm Hier wird es auch noch einmal schön erklärt: http://www.gutefrage.net/frage/wieviel-geld-darf-ich-verdienen-um-weiterhin-kindergeld-zu-bekommen Also, die Gesamtsumme deines jährlichen Einkommens darf die 8.004,00 Eur nicht übersteigen, wobei Sozialleistungen wie Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen werden. Die 8.004 Eur ist das bereinigte Einkommen. Liegst du um nur 1 Eur darüber, fällt der Kindergeldanspruch weg. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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