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Welche Stellenwert hat das Angebot bei der Entstehung eines

Frage: Welche Stellenwert hat das Angebot bei der Entstehung eines
(4 Antworten)

 
Welche Stellenwert hat das Angebot bei der Entstehung eines Kaufvertrags?

könnt ihr da mir helfen ?

ich hab es so verstanden das wenn der Verkäufer ein Angebot macht, darf er das nicht mehr zurück nehmen under das wenn der Käufer das Angebot an nimmt es auch bezahlen muss und so ?
GAST stellte diese Frage am 14.12.2010 - 21:26

 
Antwort von GAST | 14.12.2010 - 21:26
bitte
noch heute :)

 
Antwort von GAST | 14.12.2010 - 21:30
http://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_(Betriebswirtschaftslehre)

 
Antwort von GAST | 14.12.2010 - 21:36
Das dürfte die Antwort auf deine Frage sein:
Zitat:
Im Gegensatz zur Anfrage ist das Angebot rechtsver­bindlich. Ein Angebot gehört zu einem Vertrag! Dort finden Sie im dritten Abschnitt die Para­graphen zu Rechtsgeschäften, wie sie ein Vertrag dar­stellt. Lesen Sie also Paragraph 145 im BGB und Sie erfahren, dass gilt: „Wer einer bestimmten Person ein Angebot ohne Einschränkung abgibt, ist an dieses Angebot ge­bunden“. Der Lieferant kann also nicht morgen kommen und sa­gen, dass eine neue Kalkulation einen anderen Preis er­fordert. Gesagt ist Gesagt! Auch Rechenfehler, wie sie bei manchen Firmen schon vorgekommen sind, führen dann eher zu einem Verlust als einem neuen Preis!

http://www.blogigo.de/BWL/Der-Kaufvertrag-Anfrage-und-Angebot/28/

 
Antwort von GAST | 14.12.2010 - 21:42
Danke Danke für eure hilfe

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