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Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer

Frage: Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer
(2 Antworten)


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Verordnung desReichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“ vom 21.
März 1933.
Ich hab mir den Artikel dazu angeguckt aber ich verstehe ihn nicht. Artikel 48 Absatz 2 und ich soll erklären und erleutern .
Danke in vorraus :)
Frage von dilara1 (ehem. Mitglied) | am 29.11.2013 - 17:43


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Antwort von matata | 29.11.2013 - 17:58
Hier kann man diese Artikel lesen und im zweiten Link wird seine Bedeutung erklärt und im dritten Text kann man Beispiele lesen, was diese Notverordnung bedeutete:


http://www.documentarchiv.de/ns/gg-ang-nat-reg.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Heimt%C3%BCckegesetz

http://www.kreis-ahrweiler.de/kvar/VT/hjb1990/hjb1990.22.htm
________________________
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Antwort von dilara1 (ehem. Mitglied) | 30.11.2013 - 12:20
Vielen Dank für ihre Hilfe

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