Aristoteles: Text erklären, bitte
Frage: Aristoteles: Text erklären, bitte(5 Antworten)
Kann mir jemand vielleicht erklären was damit gemeint ist? Gerecht werden Vorteile und Lasten nicht dadurch verteilt, dass jedem Einzelnen (jder Teilgemeinschaft) sachlich und mengengemäß dasselbe geleistet bzw. abverlangt wird, sondern dadurch, dass man sich an ein von sachlichen Gesichtspunkten (Verdienst, Bedürftigkeit, Leistung, Fähigkeit usw. ) bestimmtes Verhältnis hält. ?!?!?! |
Frage von Arefe | am 08.11.2010 - 20:59 |
Antwort von Lise95 (ehem. Mitglied) | 08.11.2010 - 21:03 |
Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher, aber es dürfte stimmen. gemeint ist in dem text, das Vorteile und lasten nicht dadurch für jeden menschen gleich verteitl werden, wenn alle das gleiche arbeiten/ bekommen, sondern das dies auf jeden menschen genau abgestimmt wird, z.B. Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich ausgedrückt-. Wenn nicht, versuch ichs nochmal besser :) Lg Lena |
Antwort von Arefe | 08.11.2010 - 21:06 |
vielen dank das hat mir echt viel gebracht. jetzt versteh ich wenigstens was damit gemeint ist :) |
Antwort von Arefe | 08.11.2010 - 21:12 |
noch eine frage, verfolgen die ausgleichende und austeilende Grechtigkeit dasselbe ziel? da bei der austeilenden Gerechtigkeit das steht: Die austeilende Gerechtigkeit verfolgt als Ziel das Wohl des Einzelnen bzw. der Teilgemeinschaft dient aber eben dadurch auch dem gemeinwohl und bei der ausgleichenden gerechtigkeit steht: Sie verfolgt als Ziel das Wohl des Einzelnen bzw. der gemeinschaft im erwähnten sinn (by the way was meinen die mit im erwähnten sinn?!) |
Antwort von Lise95 (ehem. Mitglied) | 08.11.2010 - 21:24 |
Hallo, da bin ich mir nicht ganz sicher, habe aber folgenden text gefunden, mit dem das sehr gut erklärt ist (sodass ich es kapiert ahbe - es wäre aber fast aufewendiger es zu erklären) Die austeilende Gerechtigkeit (iustitia distributiva; vgl. Aristoteles, Nik. Eth. V 5) besteht in der Bereitschaft der Gemeinschaft bzw. ihrer Führung, jedem einzelnen Glied der Gemeinschaft und allen Teilgemeinschaften das Ihre an Gemeinschaftsgütern u. -lasten zukommen zu lassen, und im entsprechenden Verhalten. Rechtsträger ist in diesem Fall das einzelne Glied der Gemeinschaft bzw. die Teilgemeinschaft, die ein Recht haben, von den Gemeinschaftsgütern den ihnen entsprechenden Anteil zu erhalten und zum Tragen der Gemeinschaftslasten nur gemäß ihrem Anteil herangezogen zu werden. Gerecht werden Vorteile u. Lasten nicht dadurch verteilt, dass jedem einzelnen (jeder Teilgemeinschaft) sachlich und mengenmäßig dasselbe geleistet bzw. abverlangt wird, sondern dadurch, dass man sich an ein von sachlichen Gesichtspunkten (Verdienst, Bedürftigkeit, Leistung, Fähigkeit usw.) bestimmtes Verhältnis hält. Die austeilende Gerechtigkeit verfolgt als Ziel das Wohl des einzelnen bzw. der Teilgemeinschaft, dient aber eben dadurch mittelbar auch dem Gemeinwohl. Die Pflicht der gerechten Zuteilung liegt auf den verantwortlichen Leitern der Gemeinschaft; sie verletzen die austeilende Gerechtigkeit durch Parteilichkeit. In den Aufgabenbereich der austeilenden Gerechtigkeit fällt auch die Strafgerechtigkeit. Die ausgleichende (Verkehrs-) Gerechtigkeit besteht in der tatkräftigen Bereitschaft des einzelnen bzw. einer Gemeinschaft, dem einzelnen bzw. einer anderen Gemeinschaft das Zustehende zu gewähren. Weil diese Art der Gerechtigkeit hauptsächlich im Tausch (Kauf u. Verkauf) u. in anderen Verträgen geübt wird, nennt man sie auch austauschsweise Gerechtigkeit (iustitia commutativa; vgl. Aristoteles, Nik. Eth. V 5, 1130 b). Rechtsträger ist dabei der einzelne od. die Gemeinschaft, die einer anderen Gemeinschaft od. einem einzelnen wie eine Einzelperson (moralische od. juristische Person) gegenübertritt. Die ausgleichende Gerechtigkeit verfolgt als Ziel das Wohl des einzelnen bzw. der Gemeinschaft im erwähnten Sinn. Verpflichtet ist zu ihr die physische od. moralische Person gegenüber der physischen od. moralischen Person. Zu den Rechten des Einzelmenschen zählt all das, was er zu seiner Selbstverwirklichung braucht. Die Grundlage seiner Entfaltung ist sein Leibesleben, auf das jeder ein Recht hat, solange nicht Gott seiner Wanderschaft zum Ziel ein Ende setzt od. er dieses Recht durch eigene Schuld verwirkt. Zum Leben aber ist ein gewisser Bestand an materiellen Gütern notwendig, auf die der Mensch daher ebenfalls ein Recht hat (Eigentum). Ferner muss er zu seiner Erhaltung u. Entfaltung in der Gemeinschaft Rückhalt finden; das gibt ihm ein Recht auf das Ansehen od. den guten Ruf, solange er sich nicht selbst darum bringt. Ich hoffe, das hilft dir auch weiter. Lg Lena |
Antwort von Arefe | 08.11.2010 - 21:31 |
danke das ist echt total nett von dir :) aber ich hab die ziele von genau diesem text^^ |
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