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Aufgabe des Bundespräsidenten - Wozu Parlamentsauflösung?

Frage: Aufgabe des Bundespräsidenten - Wozu Parlamentsauflösung?
(7 Antworten)


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Heyho. :)


Morgen soll ich in Politik ein Referat über Horst Köhler halten und wollte erst einmal allgemeiner über die Aufgaben sprechen.
Dabei bin ich darüber gestolpert:
In Krisensituationen kann er den Bundestag auflösen.
Und dann noch irgendwas mit Misstrauensvotum.
Ich hab mir schon einiges durchgelesen, aber irgendwie versteh ich das nicht so ganz.
Wozu ist das gut? Wie funktioniert das? Und was wäre eine "Krisensituation"?
Habt ihr eine Erklärung oder eine gute Seite parat?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!
Frage von camenbert (ehem. Mitglied) | am 03.06.2010 - 20:58


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Antwort von S_A_S | 03.06.2010 - 21:01
Der
Bundespräsident kann nicht einfach den Bundesrat auflösen. Wo hast du denn das her?


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Antwort von camenbert (ehem. Mitglied) | 03.06.2010 - 21:06
http://www.suedkurier.de/news/brennpunkte/politik/art410924,3783832
Der letzte Punkt, "Er löst das Parlament auf".
Und in einem Politikbuch von mir habe ich auch einen Satz darüber gefunden.


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Antwort von S_A_S | 03.06.2010 - 21:10
Ich weiß unter welchem unständen er dazu berechtigt ist, aber der Vorgang des Auflösens geht nicht von ihm aus. Sprich er kann das nur unter einer sehr speziellen Vorausetzung.
Der Kanzler muss die Vertrauensfrage stellen und das Vertragen nicht vom Bundestag ausgesprochen bekommen, dann kann der Kanzler den Präsidenten bitten den Bundestag aufzulösen. Aber das geht nicht vom Präsidenten aus!


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Antwort von camenbert (ehem. Mitglied) | 03.06.2010 - 21:14
Ah, okey. Scheint wieder ein umfangreicheres Thema zu sein und reichlich wenig mit meinem zu tun zu haben... Dann lass ichs raus. :)
Vielen Dank!


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Antwort von S_A_S | 03.06.2010 - 21:17
Hörst Köhler hat aber genau das einmal gemacht in seiner ersten Amtszeit!


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Antwort von camenbert (ehem. Mitglied) | 03.06.2010 - 21:19
Oh, verdammt. :D Stimmt. Auf den Antrag Schröders hin...
Naja, aber es geht ja hauptsächlich darum, dass er jetzt zurückgetreten ist und warum.
Ich erwähn`s trotzdem kurz.
Danke nochmal für den Hinweis! :)

 
Antwort von GAST | 03.06.2010 - 21:29
Dieses fürchterliche Rumgeeiere sollte du beenden, in dem du die entssprechenden Artikel des Grundgesetzes liest:

http://www.sadaba.de/GSBT_GG_054_069.html

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