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Verbindlich/unverbindlich?

Frage: Verbindlich/unverbindlich?
(12 Antworten)


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Wann ist ein angebot verbindlich, wann ist es unverbindlich? o:
Frage von lisabethchen93 (ehem. Mitglied) | am 24.02.2010 - 16:47


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Antwort von lisabethchen93 (ehem. Mitglied) | 24.02.2010 - 17:13
Bitte
dringend um Antwort


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 24.02.2010 - 17:14
was hast du denn jetzt schon so? ;) ich mach das nich ganz für dich.

 
Antwort von GAST | 24.02.2010 - 17:32
Ein unverbindliches Angebot hat man, wennman sagt: "solange der Vorrat reicht". Da weiß man nicht, wie lange der Vorrat noch bestandt hat.

Ein verbindliches Angbot hat man, wenn es dauerhaft da ist. D. h. das das Produkt immer in den Regalen zustehen hat, bis ein neues Produkt kommt.


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 24.02.2010 - 17:33
schwachsinn! wo hastn das her? :D


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Antwort von lisabethchen93 (ehem. Mitglied) | 24.02.2010 - 17:38
ich weiß das anfragen, bzw angebote unverbindlich sind, weil man sie nich annehmen muss ..
eine bestellung jedoch ist verbindlich, aber ich weiß nicht ob das auch IMMER so ist ..


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 24.02.2010 - 17:42
ein angebot ist unverbindlich, wenn es mit freizeichnungsklauseln versehen ist, wenn es sich an die breite menge richtet.


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Antwort von lisabethchen93 (ehem. Mitglied) | 24.02.2010 - 17:44
tschuldigung, aber freizeichnungsklauseln?


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 24.02.2010 - 17:47
zB "nur so lange der vorrat reicht" usw. da gibts ganz viele. das nennt man freizeichnungsklauseln.
wenn etwas in einem regal steht (zB supermarkt) oder der preis an einer hose, dann ist das angebot unverbindlich. wenn an der hose zB 5 € steht und die aus versehen eine 0 vergessen haben, kostet sie trotzdem 50 €.


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Antwort von lisabethchen93 (ehem. Mitglied) | 24.02.2010 - 17:50
danke soweit ..
aber wieso ist denn das unverbindlich, also mit der hose, das ist doch der fehler des händlers ..
oder meinst du vllt weil da meißtens gesagt wird, der preis in der kasse zählt?


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 24.02.2010 - 17:54
der preis richtet sich ja an die allgemeinheit. wenn die verkäuferin dir dann sagt, sie will sie dir für 5€ verkaufen, dann ist es ein verbindliches angebot. aber auch nur solange du mit ihr redest. wenn du dann gehst und es dir überlegen willst, dann ist das angebot abgelaufen.
für einen kaufvertrag brauchst man 2 willenserklärungen (Antrag und Annahme). solange die hose da hängt, ist es keine willenserklärung, dass du sie kaufen willst. erst, wenn du damit zur kasse gehst. und wenn du sagt, du hättest die hose gerne für 5 € (antrag) und die verkäuferin sagt, dass sie 50€ will, kommt keine 2. willenserklärung zustande, weil sie die annahme ablehnt. so einfach ist das :)


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Antwort von lisabethchen93 (ehem. Mitglied) | 24.02.2010 - 17:56
vielen lieben dank (;


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 24.02.2010 - 18:01
bitte bitte :)
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