Zivildienst freiwillig oder verbindlich
Frage: Zivildienst freiwillig oder verbindlich(7 Antworten)
Hy, was meint ihr. mfg |
GAST stellte diese Frage am 21.04.2010 - 20:04 |
Antwort von GAST | 21.04.2010 - 20:10 |
Hat |
Antwort von GAST | 21.04.2010 - 20:18 |
Hast du denn selber eine? Schreib doch erstmal auf, welche Gedanken du dir zu deiner Erörterungs-Hausaufgabe schon gemacht hast, wir ergänzen dann gern. |
Antwort von GAST | 21.04.2010 - 20:19 |
Wieso denn ,sollte`. Zivildienst ist Pflicht, wenn man den Wehrdienst nicht ableisten kann. |
Antwort von GAST | 21.04.2010 - 20:21 |
nein das ist nicht richtig. wenn man den wehrdienst nicht leisten KANN weil man ausgemustert wird, ist der zivildienst nicht pflicht. er ist nur pflicht wenn man den wehrdienst nicht machen MÖCHTE |
Antwort von GAST | 21.04.2010 - 20:23 |
Kein Ahnung, hat die Lehrerin so geschriebn. :) Ich weiß nur nen Nachteil, dass man halt die zeit zum studieren versäumt. :) naja, und das man vllt auch positive Erfahrungen für`s leben sammelt. |
Antwort von cleosulz | 21.04.2010 - 20:23 |
Inwiefern ein muss? Ich bin der Meinung, dass jeder entweder Grundwehrdienst, Zivildienst und die, die nicht tauglich sind, einen entsprechenden Ausgleichsbetrag über ihren Verdienst in der Zeit (z. B. in die Staatskasse) zahlen sollen und das egal, ob männlich oder weiblich. Dann erst würde es Wehrgerechtigkeit geben. So gilt es doch nur in erster Linie 1. möglichst nicht wehrfähig zu sein = Musterung mit dem Ziel der Ausmusterung; wenn dann doch leider tauglich = Zivildienst Alle die, die es geschafft haben, trotz T2 nicht eingezogen zu werden, freuen sich natürlich (schließlich werden weniger als 50 % der tauglichen Wehrpflichtigen derzeit nur tatsächlich zum Grundwerdienst herangezogen) = die anderen haben "Glück gehabt". Also alle, die die 9 Monate fleißig weiterarbeiten können, freuen sich. So, jetzt fallt nicht gleich alle über mich rein. Ich habe das ziemlich "deftig" aus Verärgerung so geschrieben, weil das im Bekanntenkreis öfters vor kam. Männlich, 19, ansich voll arbeitsfähig aber für den Bund wegen Untergewicht untauglich. Grins.... = von Beruf Maurer! Kann jetzt voll weiterverdienen, während der Schulkamerad, der sich bei der Musterung nicht doof genug angestellt hat (oder eben doof) trotz Schmerzen im Bein nach einem Beinbruch T 2 gemustert wurde. Ich fände es gerechter, wenn alle (auch die Mädels) entweder Grundwehrdienst/Zivildienst/oder für die Dauer dieser Zeit ihr Einkommen bis auf die 290 EUR Sold (evtl. zzgl. Kost und Logie - so wie es beim Bund angerechnet wird) bezahlen müssen. Dann gibt es keine Gewinner und keine finanziellen Verlierer. Und - jeder, der einen Beruf / eine Arbeit ausüben kann, müsste auch dazu verpflichtet werden, Zivildienst zu leisten. (Ich weiß, nur wehr wehrpflichtig ist, muss auch Zivildienst ableisten; = wer nicht tauglich für den Wehrdienst ist, ist auch untauglich für den Zivildienst). Hier wieder das Beispiel meines Maurers: Er kann gut auch der Baustelle arbeiten, alles mögliche schleppen usw. Aber Zivildienst leisten kann er nicht = kein Essen auf Rädern ausfahren oder keine Hausmeistertätigkeiten im Seniorenheim machen. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 21.04.2010 - 20:25 |
Es ist richtig: Zivildienst ist ein Ersatzdienst. Zivildienst kann man ableisten, wenn man wehrtauglich gemustert wurde und den Dienst an der Waffe aus Glaubensgründen z.B. verweigert. Wer nicht wehrtauglich ist, wird nicht zum Zivildienst herangezogen. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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