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(automobil)WERKSTATT- Powi (praktikum)

Frage: (automobil)WERKSTATT- Powi (praktikum)
(15 Antworten)

 
hey
kann mir jm erklären wofür es bringt wenn eine werkstatt einen Vertragshändler hat? mittlerweile nicht mehr und darüber sind sie auch froh..., was ich nicht so ganz verstehe ..
Worin besteht eig der unterschied.. ?
und könnt ihr mir eventuell eine seite empfehlen, die aktuell sein muss und verständlich formuliert ist für jmd der eig in diesem bereich 0 ahnung hat ..?

WÄRE ECHT SEHR SEHR NETT VON EUCH!

DANKE im voraus ;)

Lg
GAST stellte diese Frage am 09.02.2010 - 19:03


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Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 09.02.2010 - 20:01
achso....diese hier:

Zitat:

80% der Montageteile werden von hoch spezialisierten Teileherstellern bzw.
Komponentenherstellern entwickelt und produziert. Sie sind identisch mit den Original-Marken-Ersatzteilen.

Diese liefern ihre Produkte auf zwei unterschiedliche Märkte. Der eine Markt besteht aus den Automobilwerken und deren Vertragswerkstätten, der andere Markt wird als der freie Kfz-Markt bezeichnet.


Also die Teilehersteller produzieren ein bestimmtes Teil. Dieses Teil wird an dem Autohersteller verkauft (OEM). Der Hersteller verbaut dieses Teil in sein Auto (1. Markt).
Der Teilehersteller verkauft aber auch an andere Händler (Aftermarkt /Ersatzteillieferant)(2. Markt).


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Antwort von auslese | 09.02.2010 - 19:09
Wer ist froh? Welcher Unterschied zwischen wem?

Worüber redest du eigentlich..?

 
Antwort von GAST | 09.02.2010 - 19:17
die werkstatt , in der ich zurzeit tätig bin!

ich meine den unterschied zwischen Vertragswerkstatt und freie werkstatt..

also den unterschied verstehe ich schon , was ich eher nicht verstehe ist dass sie an der wi-krise nicht betroffen waren und keinen nachteil wegen der abwrackprämie hatten ...

..hmm und was soll ich in meinem bericht schrieben?
ich muss selbstverständlcihd das mit der aktuiellen situation erwähnen und dann mein prak. miteinbeziehen...


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Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 09.02.2010 - 19:24
was nun? hat die werkstatt ein vertragshändler oder ist die werkstatt ein vertragshändler?

um die abwrackprämie zu erhalten muss man u.a. ein neues auto kaufen (die anderen bedingungen zähle ich mal nicht auf). wenn man ein neues auto hat, dann muss man das auto nach ne bestimmten zeit in die werkstatt bringen (inspektion)--> wegen der garantie. das geschieht nur in der vertragswerstatt. ältere autos werden in der regel in freie werkstätten repariert.
d.h. wenn jetzt mehr neue autos gekauft werden und im gegenatz dazu ältere verschrottet werden, dann verschiebt sich der vorteil zur vertragswerkstätten.

 
Antwort von GAST | 09.02.2010 - 19:29
die werkstatt hatte einen vert.händler und jetzt ist es eine freie werkstatt...

 
Antwort von GAST | 09.02.2010 - 19:37
kann das jm in seinen eigenen worten slebst erklären?
http://www.rechtslexikon-online.de/Vertragshaendler.html


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Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 09.02.2010 - 19:43
was verstehst du da nicht ? vielleicht einige begriffe? die sätze sind doch ganz einfach zu verstehen

 
Antwort von GAST | 09.02.2010 - 19:47
"diese liefern ihre produkte auf 2 unterschiedlicche ..."
wer diese?

und warum auf 3 verschied. märkte? was fürn vorteil haben die dann?


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Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 09.02.2010 - 19:50
mmmh, die textstelle kann ich leider nicht in dein link finden.

 
Antwort von GAST | 09.02.2010 - 19:53
diese= vertragshändler ?


ouuuu!

 
Antwort von GAST | 09.02.2010 - 19:53
steht weiter unten^^

 
Antwort von GAST | 09.02.2010 - 19:55
http://www.profi-service-werkstatt.de/vorteile/ oops mein die hier


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Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 09.02.2010 - 19:56
Zitat:

Vertragshändler

Kaufmann, der durch vertragliche Bindung in die Vertriebsorganisation eines bestimmten Herstellers eingegliedert ist .
Er verkauft die Waren im eigenen Namen auf eigene Rechnung.

Typische Vertragshändlerverträge sind beispielsweise Autohändlerverträge und Tankstellenverträge.

Ein Vertragshändler unterscheidet sich vom:

* Generalvertreter dadurch, dass er Eigenhändler ist
* vom Handelsvertreter und Kommissionär dadurch, dass er in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet

Gesetzliche Regelungen die ausdrücklich den Vertragshändler definieren oder betreffen bestehen nicht.
Rechtlich gesehen ist der Vertragshändlervertrag eine besondere Form des Geschäftsbesorgungsvertrages, zumeist als Rahmenvertrag ausgestaltet.
Zum Schutz der Vertragshändler wendet die Rechtsprechung oftmals die im Handelsgesetzbuch (HGB) enthaltenen Bestimmungen zum Handelsvertreter entsprechend an. Insbesondere gilt dies für die Beendigung von Vertragshändlerverträgen.

Häufig wird der Vertragshändler vom Hersteller durch Gebietsschutz- und Alleinvertriebsrechte geschützt.
Praxistipp:

Durch die so genannte Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) der Europäischen Union (EU) wird die Möglichkeit des Gebietsschutzes für Autohändler nahezu unmöglich. Kfz-Vertragshändler dürfen danach auch grenzüberschreitend in der gesamten EU tätig werden. Die Hersteller müssen zudem dafür sorgen, dass ein in innerhalb der EU erworbenes Auto im Rahmen der Garantie oder Sachmängelhaftung bei jeder Herstellerwerkstatt innerhalb der EU repariert werden kann. Der Käufer muss sein Fahrzeug für Garantiearbeiten nicht zu dem Händler bringen, bei dem er es erworben hat.


Wo steht das genau? Weiter unten ist nichts mehr, ausser ein paar links.


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Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 09.02.2010 - 20:01
achso....diese hier:

Zitat:

80% der Montageteile werden von hoch spezialisierten Teileherstellern bzw.
Komponentenherstellern entwickelt und produziert. Sie sind identisch mit den Original-Marken-Ersatzteilen.

Diese liefern ihre Produkte auf zwei unterschiedliche Märkte. Der eine Markt besteht aus den Automobilwerken und deren Vertragswerkstätten, der andere Markt wird als der freie Kfz-Markt bezeichnet.


Also die Teilehersteller produzieren ein bestimmtes Teil. Dieses Teil wird an dem Autohersteller verkauft (OEM). Der Hersteller verbaut dieses Teil in sein Auto (1. Markt).
Der Teilehersteller verkauft aber auch an andere Händler (Aftermarkt /Ersatzteillieferant)(2. Markt).

 
Antwort von GAST | 09.02.2010 - 20:11
JA Super , danke (wirst gleich belohnt ;))

nur: markt ist die freie werkstat mit gemeint (auch)?


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Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 09.02.2010 - 20:19
Jein, die Teile vom Teilehersteller werden fast ausschliesslich an freie Werkstätten verkaut. Der Vertragshändler bekommt seine Teile ja vom Herstller, da die Preise viel niedriger sind (grössere Abnahmemenge). Der Vertragshändler kann aber auch direkt vom Teilelieferanten kaufen, deswegen das Jein.

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