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Erörterung Kindergeld

Frage: Erörterung Kindergeld
(7 Antworten)


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Hey liebe e-hausi nutzer :)
ich soll eine Erörterung darüber schreiben, ob es sinnvoll ist die Höhe des Kindergeldes vom Einkommen der Eltern = Familieneinkommen abhängig zu machen?
Ich brauche nun ein paar Argumente..
Contra fallen mir welche ein, aber Pro nicht so, vielleicht könntet ihr mir ja helfen mit Beidem.
Bis jetzt Contra:
- ärmere Familien bekommen wenig; "Armut wird unterstützt"
- Leute, die sowieso schon sehr "liquide" sind, bekommen eventuell Geld, das sie nicht unbedingt brauchen
-
Frage von kaddii_* (ehem. Mitglied) | am 20.09.2009 - 20:13

 
Antwort von GAST | 20.09.2009 - 20:17
einer von deinen punkten leuchtet mir nicht ein, nämlich der mit dem einkommen.
das kindergeld wird nachdem einkommen ausgezahlt , also bekommen sinnvollerweise eltern mit WENIG einkommen MEHR geld

 
Antwort von GAST | 20.09.2009 - 20:20
Das ist falsch je wenniger einkommen um so weniger Kindergeld

 
Antwort von GAST | 20.09.2009 - 20:25
gut , wenn das stimmt was toni112 sagt is es natürlich ungerecht.
aber schon die vernunft müsste eig gebieten dass es bei weniger einkommen mehr kindergeld gibt


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Antwort von cleosulz | 29.09.2009 - 08:27
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/kigeldein.html
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html

Grundsätzliches vorab:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld

Kindergeld ist zum Teil Sozialleistung, zum Teil Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und deshalb im Einkommensteuergesetz geregelt. Nur der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil ist eine Familienförderung. Dieser Teil ist umso größer, je niedriger das zu versteuernde Einkommen ist.


Das Kindergeld ist unabhängig vom Verdienst immer gleich hoch. Egal ob das Einkommen 0,-€ im Jahr oder 100 Milliarden beträgt für das erste Kind sind im Monat immer 164,-€ Kindergeld die bezahlt werden.


Aber: Beziehen die Eltern und Kinder Harz IV, so kann /wird das Kindergeld zum Familieneinkommen gezählt.

Insoweit kann man das so auslegen, dass ärmere Familien "weniger" Kindergeld bekommen. Stimmen tut es jedoch nicht, weil nicht das Kindergeld verringert wird, sondern die übrige Sozialleistung.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e1997508c7401.php
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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 29.09.2009 - 08:35
außerdem bekommen schon heute eltern mit höherem einkommen mehr geld vom staat (zurück) als die mit geringerem einkommen - stichwort kinderfreibeträge.
ist aber meiner meinung nach auch in ordnung, schließlich arbeiten die leute auch mehr/sind besser gebildet etc! und man will ja gerade akademikerinnen nicht davon abschrecken kinder zu bekommen. und da ist eine steuererleichterung à la kinderfreibetrag eine gute sache.

kommt jetz bestimmt ein bischen spät für den threadersteller...


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Antwort von cleosulz | 29.09.2009 - 08:45
Ich habe nochmals gegoogelt "weshalb" Kindergeld bezahlt wird.
Es ist eine Art Steuerfreistellung, der vorab monatlich bezahlt wird.
Deshalb muss der Bezug von Kindergeld ja auch bei der Seuererklärung der Eltern angegeben werden.
Es wird - einfach ausdgedrückt - bezahlt, weil die Familien mit Kndern mehr Aufwand haben, als solche ohne Kinder. Diese beiden Personengruppen steuerlich aber gleich behandelt werden.

Nun gibt es hier aber die Familien, die keine Seuern bezahlen, weil sie kein Einkommen haben .
Auch diese Familien bekommen Kindergeld.
Ärgerlich ist für diese Bezieher aber, dass dass diese Leistung hier auf die Sozialleistung der Familie angerechnet wird.
Durch Zahlung des Kindergeldes wird also das Familieneinkommen reduziert.

Wenn man das aber so sieht, dass das Kindergeld ja eigentlich keine Zahlung dafür ist, dass man ein Kind hat sondern eine Art "Steuerausgleich" (für die steuerzahlende Bevölkerung) darstellt, erscheint mir diese Ungerechtigkeit klarer.
http://www.beamte4u.de/kindergelderklaerung.html
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Antwort von cleosulz | 29.09.2009 - 09:47
@kaddii:
Warum sollte man das Kindergeld von der Höhe des Einkommens der Eltern abhängig machen:
Pro:
Wenn man das Kindergeld nicht als Steuerausgleich nimmt (s. meine Ausführungen oben), dann kann es durchaus sinnvoll sein, es ab einer bestimmten Einkommenshöhe ganz zu streichen.
Strittig wird hier dann nur: Ab wieviel Einkommen?
Wie wird das Einkommen berechnet (zählt hier das zu versteuernde Einkommen? - ich habe schon Einkommenserklärungen von Zahnärzten gesehen, als diese Berufsgruppe noch zu den gut Verdienern gehörte, die durch Steuersparmodelle ein zu versteuerndes Einkommen von 0 hatten).. oder der laufende monatliche Verdienst?

Sicher kann man der Auffassung sein, dass jemand, der im Monat 10.000 EUR netto verdient, nicht auch noch Kindergeld für seine 3 Kinder vom Staat benötigt. Er wird seine Kinder auch ohne diese "staatliche Unterstützung" gut über die Runden bekommen.

Es ist also alles eine Sicht des Blickwinkels.

Da ich noch keine 10.000 EUR netto mtl. verdiene, wäre ich dafür, dass das Kindergeld ab dieser Höhe einfach nicht mehr bezahlt wird (mich trifft es dann ja nicht).

Wenn das Kindergeld vom Familieneinkommen abhängig ist (gleichgültig, ob das Einkommen durch Arbeit oder Hartz IV zustande kommt) erscheint es mir "gerechter".
Frei nach dem Motto: Wer wenig hat, braucht mehr, wer genügend hat, braucht nichts (oder weniger).

Nur entspricht dies nicht dem ursprünglichen Zweck des Kindergeldes.
Es ist eben nicht "eine Zahlung des Staates pro Kopf/Kind" - damit für das Kind etwas gekauft wird / das Kind überhaupt (über-)leben kann.
Es soll ein steuerlicher Ausgleich sein zwischen Familien / Steuerzahler mit und ohne Kinder (- und damit auch ein Anreiz dafür, nicht wegen der Finanzen auf Kinder zu verzichten = blöder Satz, das Kindergeld reicht sowieso nicht, ein Kind durchzufüttern und großzuziehen).

Es gibt m. E. nur diese 2 Aspekte:
- Einkommensabhänig ja, weil dann die "gut/besser"Verdienenden (?Reichen?) kein Kindergeld bekommen. - Sie sind ja nicht darauf angewiesen.
- Einkommensabhängig ja, weil dann die Hartz IV-Empfänger es auch voll erhalten ( - hier gilt es vor allem: Das Kindergeld sollte nicht zum Familieneinkommen gezählt werden sondern als "Zusatzzahlung" zum Familieneinkommen.

Für beide Fälle gilt jedoch:
Der Grund, warum Kindergeld überhaupt bezahlt wird, muss geändert werden (= hier dann kein Steuerausgleich mehr, sondern einfach ein Kopfgeld zur Unterstützung "nicht reicher/nicht besser verdienender" Eltern.
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