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13 & Peeting - wie siehts rechtlich aus?

Frage: 13 & Peeting - wie siehts rechtlich aus?
(67 Antworten)

 
Hallo leute. Ich wollte euch mal was fragen. Also:


Ich kenne eine, die 13 ist. Sie darf vom Gesetz kein Geschlechtsverkehr haben, das weiß ich schon. Und wie siehts mit peeting und fingern und so aus?

Danke
GAST stellte diese Frage am 24.04.2005 - 21:12

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:15
man na sicher darf die das. . . nur net ficken

kann dich aba trotzdem anzeigen

ringehaun

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:16
hi..

na da haste jetzt mal nen Polizisten erwischt!:)

fingern darfste auch net...wie alt ist denn der Freund "deiner Freundin" ;-)

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:17
Theoretisch darf sie das Alles nich, aber sie wird dich schon nich anzeigen, sowas machen eigentlich nichmal gekränkte Ex".
Vorausgesetzt, du meinst mit Peeting, Petting.

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:18
Ich 15 und sie 13. Hab noch nix gemacht. Ich erkunde mich zuerst!

Also ist auch fingern und so verboten, ja?

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:19
Hach Grieche... du darfst auch noch kein Bier trinken.

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:20
fingern auch ...
bei küssen wird wohl niemand was sagen.
so lange dus keinem Staatsanwalt erzählst...der kann dich nämlich dann
trotzdem anzeigen, auch wenn sies nicht will. ich kann ja mal morgen
in meinen Gesetzesbüchern nachschaun...muss mich da mal erkundigen, falls dich wirklich so brennend interessiert

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:21
petting ist meines wissen erlaubt!

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:22
Rein theoretisch muss die sich nen Keuchheitsgürtel umschnallen und warten bis sie sechzen ist.
Aber wenn du 15 bist is das kein Problem.
Ein Problem wirds erst, wenn du glaube ich 16 bist und sie es nochnicht ist.
Also, solange du 15 bist kann sie dir überhaupt nix ham, solange das in beiderseitigem Einverständnis geschieht.

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:22
Na klar interresiert mich das! Ich muss doch wohl wissen, was sie darf und was net, oder? Und ab 14 darf sie dann normal alles mitmachen, ja?

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:24
ich hatte da mal so nen adresse...ich komm gleich wieder..mal schaun ob ichs noch find

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:24
jo ab 14 darf sie alles, aba ob sie es macht ?!?!?!

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:25
sie darf ab 14 ficken aber nur mit einen der unter 18 ist und mit 16 mit allen!1

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:26
Damit unklarheiten ausfallen: Angenommen, sie will es. Aber sie ist immernoch 13 und ich 15. Geht es jetzt oder net?

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:27
also geh mal auf www.copzone.de
da kannste auch als Gast Beiträge schreiben.
geh auf Forum.
schreib da dein Problem rein...such den passenden Thread.
da wird dir sofort geholfen


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Elrond (ehem. Mitglied) | 24.04.2005 - 21:27
najo da ist das gesetzt immer so nen ding das kann man da nie genau sagen.

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:28
man mach das doch einfach ich hab auch einfach mit einen gemacht der 13 war und ich 14

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:29
natürlich kann mans genau sagen...steht nur immer alles
weng im Behördendeutsch im Gesetz..und ist manchmal wirklich
schwer zu verstehen.

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:31
nuja...wenn der junge 13 is dann wird er wohl kaum sagn, daß du ihn vergewaltigt hast...aba falls bsw die eltern des mädels was rauskriegn dann ham se dich am a***

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 21:32
Und was wenn die Eltern mit einverstanden sind?


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Elrond (ehem. Mitglied) | 24.04.2005 - 21:34
das müssen die doch nicht erfahren oder? in dem alter habeich meiner mum auch noch nicht alles erzählt

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