Belästigung
Frage: Belästigung(4 Antworten)
Wie erkennt man, wenn man so sehr belästigt wird, dass man den jenigen auch rechtlich anklagen kann, und damit vor Gericht auch durchkommt...welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen? |
Frage von RingUmDieEier (ehem. Mitglied) | am 26.03.2011 - 18:17 |
Antwort von auslese | 26.03.2011 - 18:40 |
Hallo, |
Antwort von RingUmDieEier (ehem. Mitglied) | 26.03.2011 - 19:21 |
Belästigung ist eine Straftat...guck ins STGB...Ist denn heir niemand der ein bisschen Re3chtsgelehrt ist oder rein aus Interesse sich mit §§ beschäftigt? |
Antwort von auslese | 26.03.2011 - 19:34 |
"guck ins STGB" _________________________________ |
Antwort von melle99 (ehem. Mitglied) | 26.03.2011 - 19:35 |
Nach StGB §238 kannst du bestraft werden, wenn du einem Menschen unbefugt nachstellst, -jmdm. die räumliche nähe suchst -unter verwendung von handy etc. oder anderen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm zu herstellen versuchst -ihn bedrohst -oder vergleichbare handlung vornimmst kannst du mit geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden. |
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