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Belästigung

Frage: Belästigung
(4 Antworten)


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Wie erkennt man, wenn man so sehr belästigt wird, dass man den jenigen auch rechtlich anklagen kann, und damit vor Gericht auch durchkommt...welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?
Frage von RingUmDieEier (ehem. Mitglied) | am 26.03.2011 - 18:17


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Antwort von auslese | 26.03.2011 - 18:40
Hallo,
ich würde sagen, das geht, wenn bestimmte Strafbestände erfüllt sind. Keine Ahnung, was Du mit "belästigen" meinst..


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Antwort von RingUmDieEier (ehem. Mitglied) | 26.03.2011 - 19:21
Belästigung ist eine Straftat...guck ins STGB...Ist denn heir niemand der ein bisschen Re3chtsgelehrt ist oder rein aus Interesse sich mit §§ beschäftigt?


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Antwort von auslese | 26.03.2011 - 19:34
"guck ins STGB"



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Antwort von melle99 (ehem. Mitglied) | 26.03.2011 - 19:35
Nach StGB §238
kannst du bestraft werden, wenn du einem Menschen unbefugt nachstellst,
-jmdm. die räumliche nähe suchst
-unter verwendung von handy etc. oder anderen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm zu herstellen versuchst
-ihn bedrohst
-oder vergleichbare handlung vornimmst

kannst du mit geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden.

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