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13 & Peeting - wie siehts rechtlich aus?

Frage: 13 & Peeting - wie siehts rechtlich aus?
(67 Antworten)

 
Hallo leute. Ich wollte euch mal was fragen. Also:


Ich kenne eine, die 13 ist. Sie darf vom Gesetz kein Geschlechtsverkehr haben, das weiß ich schon. Und wie siehts mit peeting und fingern und so aus?

Danke
GAST stellte diese Frage am 24.04.2005 - 21:12

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 22:34
15... darfst du dann überhaupt selber schon?...

wie heißts so schön, man darf alles machen, sich nur nciht erwischen lassen... ;o) *LG*

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 22:36
Na klar darf ich dann schon! Ich selbst darf ja schon sex haben, aber sie halt net. wenn ich 15 und sie 14 ist, geht das!

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 22:43
axo, man darf ab 14... bin da grad nimmer so informiert, sorry. irgendwie hatt ich 16 im kopf :-)

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 22:46
Nene, das mit "Sex ab 14" gilt schon lange. Da sind aber noch andere Gesetze, die die Jugendlichen dann schützen (Können machen was sie wollen, wird aber genauer kontrolliert)

 
Antwort von GAST | 24.04.2005 - 22:54
haha ihr habt probleme...wie wärs wenn dus einfach machst, und dich viellecih tnet gar sooo dumm anstellst und dich net erwischen lässt?
ich mein bevor du hier mit polizisten laberst ob dudas darfst oder net...hätt ich das einfach schon gemacht...oder hat deine "ferundin" ne videocam in ihrm zimmer, die mit der polizei verbunden is?!
mach dir net son stress...leb dein leben ganz einfach. und petting etc gehört dazu, mann!

 
Antwort von GAST | 25.04.2005 - 20:50
Petting passt. ich habe in unserem gesetzt geschaut. nur Sex nicht

 
Antwort von GAST | 02.05.2005 - 19:44
sogar wenn s verboten ist,wenn du s wirklich wirklich willst dann machs halt,ich hatte mit 13 sex!

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