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Korrektur lesen (Inhaltsangabe)

Frage: Korrektur lesen (Inhaltsangabe)
(2 Antworten)

 
In dem Kommentar " Respekt vor der Würde des Menschen", von Peter Jordan, erschienen am 04.03.1973 von der Zeitung " Die Welt", geht es um den Konflikt zwischen Pressefreiheit und die Würde des Menschen.


Noch in den vierziger Jahre galt ein ungeschriebens Gesetz, dass Berichte von Menschen, die die Würde verletzen, nicht veröffentlicht werden durften.

Doch im Laufe der Zeit lockerte sich dieses ungeschriebene Gesetz, weil sich auch die Nachrichtentechnik verbessert hatte.
Doch genau dieser Fortschritt wird zu einem sehr großen Problem.
Denn die Presse kennt nicht mehr ihre Grenzen und sie enthüllen die Intimbereiche der Menschen.
Außerdem stehen zwei Grundgesetze miteinander im Konflikt.Das Gesetz der Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung und " Ferner Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar..."
Zum Schluss berichtet man über eine Fernseh-Ansagerin, die von zwei Reporter beleidigt wird und daraufhin eine Anklage gegen diese Reporter erhebt.
Diese Anklage gewinnt sie und erhält Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 DM.
GAST stellte diese Frage am 11.05.2009 - 21:11


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Antwort von matata | 11.05.2009 - 21:18
Noch in den vierziger Jahre galt ein ungeschriebens Gesetz, dass Berichte über Menschen, die deren Würde verletzten, nicht veröffentlicht werden durften.

Doch im Laufe der Zeit lockerte sich dieses ungeschriebene Gesetz, weil sich auch die Nachrichtentechnik verbessert hatte.
Doch genau dieser Fortschritt wird zu einem sehr großen Problem.
Denn die Presse kennt ihre Grenzen nicht mehr und enthüllt mehr und mehr die Intimbereiche der Menschen.
Außerdem stehen zwei Grundgesetze miteinander im Konflikt.Das Gesetz der Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung und " ferner Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar..."
Zum Schluss berichtet man über eine Fernseh-Ansagerin, die von zwei Reporter beleidigt wurde und daraufhin eine Anklage gegen diese Reporter erhob.
Diese Anklage gewann sie und erhielt eint Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 DM.
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Antwort von GAST | 11.05.2009 - 21:30
Dankeschön :-)
Hast mir wirklich weiter geholfen ^^
Aber ich hab da noch eine Frage und zwar ist das so mit Zeit richtig?
Weil normalerweise schreibt man Inhaltsangaben in der Gegenwart.

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