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Voraussetzungen für 4 Freiheiten im Europäischen Binnenmarkt

Frage: Voraussetzungen für 4 Freiheiten im Europäischen Binnenmarkt
(4 Antworten)


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joa

ich muss ein referat halten und das is einer meiner themen ^^
hoffe ihr könnt mir helfen!
Die Voraussetzungen für die 4 Freiheiten im Europäischen Binnenmarkt.
Frage von Can93 (ehem. Mitglied) | am 04.03.2009 - 17:45


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Antwort von auslese | 04.03.2009 - 19:07
Ach
tatsächlich... Und nun?


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Antwort von ninazzz | 04.03.2009 - 19:11
freier Warenverkehr
Die Zollunion verbietet innerhalb des Europäischen Binnenmarktes die Einhebung von Ein- oder Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßige Beschränkungen. Gegenüber Drittländern gibt es gemeinsame Zolltarife. Zollkontrollen sind nur mehr an den Außengrenzen des Binnenmarktes vorgesehen.
freier Personenverkehr
Diese Freiheit definiert sich durch das Recht auf Ausübung einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit . (Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen) und durch die Niederlassungsfreiheit . (das Recht natürlicher und juristischer Personen, sich in allen EU-Mitgliedstaaten aufzuhalten und eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben) in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU. Zwischen den Schengen-Staaten . gibt es keine Passkontrollen mehr. Dies führt zu einer größeren Mobilität für EU-Bürger und EU-Bürgerinnen.
Hinweis: Ein gültiges Reisedokument muss jedoch nach wie vor mitgeführt werden.
freier Dienstleistungsverkehr
Natürliche und juristische Personen haben das Recht auf grenzüberschreitende Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Ein breiteres Waren- und Dienstleistungsangebot soll die Folge sein.
freier Kapitalverkehr
Die Beschränkungen im Zahlungsverkehr werden aufgehoben, um die Voraussetzungen für eine Währungsunion zu schaffen
oder:
http://www.imburgenland.at/index.jsp?activePage=/euservice/EUA_EU_Allgemein/EUA_BMT_Binnenmarkt.jsp&activeColumnUri=tcm:0-0-0


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Antwort von ninazzz | 04.03.2009 - 19:12
freier Warenverkehr
Die Zollunion verbietet innerhalb des Europäischen Binnenmarktes die Einhebung von Ein- oder Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßige Beschränkungen. Gegenüber Drittländern gibt es gemeinsame Zolltarife. Zollkontrollen sind nur mehr an den Außengrenzen des Binnenmarktes vorgesehen.
freier Personenverkehr
Diese Freiheit definiert sich durch das Recht auf Ausübung einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit . (Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen) und durch die Niederlassungsfreiheit . (das Recht natürlicher und juristischer Personen, sich in allen EU-Mitgliedstaaten aufzuhalten und eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben) in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU. Zwischen den Schengen-Staaten . gibt es keine Passkontrollen mehr. Dies führt zu einer größeren Mobilität für EU-Bürger und EU-Bürgerinnen.
Hinweis: Ein gültiges Reisedokument muss jedoch nach wie vor mitgeführt werden.
freier Dienstleistungsverkehr
Natürliche und juristische Personen haben das Recht auf grenzüberschreitende Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Ein breiteres Waren- und Dienstleistungsangebot soll die Folge sein.
freier Kapitalverkehr
Die Beschränkungen im Zahlungsverkehr werden aufgehoben, um die Voraussetzungen für eine Währungsunion zu schaffen
oder:
http://www.imburgenland.at/index.jsp?activePage=/euservice/EUA_EU_Allgemein/EUA_BMT_Binnenmarkt.jsp&activeColumnUri=tcm:0-0-0


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Antwort von ninazzz | 04.03.2009 - 19:14
upps...:-)
war keine Absicht...

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