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Artikel 20 Grundgesetz

Frage: Artikel 20 Grundgesetz
(12 Antworten)

 
Was sagt der eig aus?.

Der Artikel in Wikepedia hilft mir wirklich nicht weiter.
GAST stellte diese Frage am 29.10.2008 - 20:29


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Antwort von dreamdayer (ehem. Mitglied) | 29.10.2008 - 20:40
Kannste
den vll mal eben hier reinsetzen? keine lust zum suchen=) und vll auch wikipedias erklärung mit dazu:P

 
Antwort von GAST | 29.10.2008 - 20:42
ok http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_GG


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Antwort von ortagol (ehem. Mitglied) | 29.10.2008 - 20:45
äähhm...was ist an diesem gesetz nicht zu verstehen?

 
Antwort von GAST | 29.10.2008 - 20:46
Ich seh nur wie sie entstanden sind aber nicht die Kernaussage..


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Antwort von ortagol (ehem. Mitglied) | 29.10.2008 - 20:48
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Quelle Wikipedia

Und jetzt sagst du mir mal welchen Absatz du nicht verstehst =)

 
Antwort von GAST | 29.10.2008 - 20:50
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Was mient man damit.
So wie ichd as lese meint Artikel 20 das was man andauernd hört doch Absatz 3 und 4 versteh ich nicht so ganz

 
Antwort von GAST | 29.10.2008 - 20:52
(4) heißt beispielsweise: falls sich ein diktator erheben sollte, haben alle deutschen das recht zum widerstand: gefangennahme des emporkömmlings usw.


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Antwort von ortagol (ehem. Mitglied) | 29.10.2008 - 20:55
Abs3: Das Gesetz ist so geregelt das Ordnung herscht sowie an die Richterliche gewalt

Abs4: Wer versucht die Demokratie abzuschaffen, der darf angegeriffen werden^^(brutal formuliert xD)

hoffe das das mal stimmt =) wenn nicht verbessern =)

 
Antwort von GAST | 29.10.2008 - 20:58
aso danke
ist das der Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes?


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Antwort von ortagol (ehem. Mitglied) | 29.10.2008 - 21:04
eher ein Sozialstaatspostulat =)

 
Antwort von GAST | 29.10.2008 - 21:06
wieso bei mir steht Sozialstaatsgebot der GG(§20/Artikel)
Was mient man damit?

 
Antwort von GAST | 29.10.2008 - 22:31
Das Sozialstaatsgebot ist im ersten Absatz enthalten. Da dort aber nicht mehr als dieses einzige Wörtchen steht, ist recht offen, was damit gemeint ist. Die Politik hat die Aufgabe, das auszugestalten.

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