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Referat: Die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit durch den BRD- Rechtsstaat

Alles zu Deutsche Demokratische Republik (DDR)Die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit durch den BRD-Rechtsstaat
- Untersuchungen zur Gauck-Behörde, den Stasi-Opfer-Gesetzen und zum Meinungsbild in der Öffentlichkeit
Gliederung/Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
1. Opferstimmen S. 2
2. Was war die Stasi? S. 2
B. Hauptteil
1. Gauck-Behörde
1.1 Welche Aufgaben hat die Gauck-Behörde? S. 2
1.2 Akteneinsicht S. 5
1.3 Worum ging es bei der Diskussion über die Stasi-Akten zu Helmut Kohl?
1.4 Was passierte mit den „Rosenholz“-Stasi-Dateien? S. 6
2. Stasi-Opfergesetze
2.1 Wer zählt zu den Opfern? S. 7
2.2 Was regelt das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz? S. 8
2.3 Was regelt das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz? S. 8
2.4 Was regelt das Berufliche Rehabilitierungsgesetz? S. 9
3. Meinungsbild
- Auswertung einer Internet-Umfrage S. 10
C. Fazit S. 12
A. Einleitung

1. Opferstimmen
„DAS SCHLIMME ist nicht In einer Zelle zu sitzen Und verhört zu werden Erst danach Wenn Du wieder vor einem Baum stehst Oder eine Flasche Bier trinkst Und dich freuen willst Richtig freuen Wie vorher Erst dann“ "Opferstimmen", Gedicht von Jürgen Fuchs, einem Stasi-Opfer.

2. Was war die Stasi?
Stasi ist die Bezeichnung für das 1950 gegründete Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR.
Die Stasi verfügte über einen militärisch organisierten Apparat von zuletzt mindestens 90.000 hauptamtlichen Mitarbeitern. Sie war ein Inlands-, Auslands- und militärischer Geheimdienst. Für die zentrale Aufgabe, die Überwachung und Bekämpfung oppositioneller Bestrebungen im Inland, standen neben den hauptamtlichen über 170.000 inoffizielle Mitarbeiter (IM) zur Verfügung. Diese verpflichteten sich schriftlich und bespitzelten unter Leitung von Führungsoffizieren eine Gesellschaft mit 17 Millionen Einwohnern.
Gesteuert von der Stasi-Zentrale in Ost-Berlin, 15 Bezirksverwaltungen und über 200 Kreisdienststellen wurden nicht nur alle gesellschaftlichen Gruppierungen und Organisationen – insbesondere Kirchen und Kulturvereinigungen – überwacht. Die Kontrolle reichte bis in kleinste Freundeskreise und sogar Familien. Dazu wurden eingesetzt: Telefonüberwachung, Abhörwanzen, Video-Raum-Überwachung, geheime Wohnungsdurchsuchung, Bespitzelung durch Kollegen und „Freunde“ sowie Observierung durch hauptamtliche Agenten. Andersdenkende wurden gesellschaftlich diskriminiert und isoliert, es wurden Berufsverbote erteilt, Verurteilungen und Vermögensentzug in Geheimprozessen und Zwangsausbürgerung bis hin zur Einweisung in psychiatrische Anstalten und Mordkomplotten vorgenommen.
Innerhalb des Hauptthemas ‚Die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit durch den BRD-Rechtsstaat’ werden von mir Untersuchungen zur Gauck-Behörde, den Stasi-Opfer-Gesetzen und dem Meinungsbild in der Öffentlichkeit angestellt..
B. Hauptteil
1. Die Gauckbehörde
1.1 Welche Aufgaben hat die Gauck-Behörde?
„Gauck-Behörde“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU). Die Behörde wurde nach der Deutschen Einheit gegründet und von Joachim Gauck aufgebaut, daher die Bezeichnung „Gauck-Behörde“. Sie wird seit Oktober 2000 von Marianne Birthler geleitet. Im Folgenden verwende ich die offizielle Bezeichnung und Abkürzung für die Behörde.
Mit der Verabschiedung des "Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik" (Stasi-Unterlagen-Gesetz) im Dezember 1991 löste der erste gesamtdeutsche Bundestag eine Verpflichtung des Einigungsvertrages ein. Er schuf ein rechtsstaatliches Verfahren für die Verwendung der Stasi-Unterlagen.
Die Akten des Staatssicherheitsdienstes wurden geöffnet und der Öffentlichkeit sofort - vor Ablauf der in Archiven üblichen Schutzfrist von 30 Jahren - zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen dürfen nur verwendet werden, soweit es das Stasi-Unterlagen-Gesetz ausdrücklich erlaubt.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz ist die Arbeitsgrundlage der BStU und regelt ihre Aufgaben und Befugnisse. Das sind:
Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, deren Bewertung, Ordnung, Erschließung und Verwahrung sowie ihre Verwaltung,
Erteilung von Auskünften und Mitteilungen aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes sowie Gewährung von Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Duplikaten sowohl für den einzelnen Bürger als auch für öffentliche und nichtöffentliche Stellen,
Bereitstellung von Unterlagen für die Forschung und politische Bildung,
Unterrichtung der Öffentlichkeit über Struktur, Methoden und Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes.
Die Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR hat eine Zentralstelle in Berlin und insgesamt 14 Außenstellen in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In der Behörde arbeiten zurzeit (Stand: Juni 2003) insgesamt 2397 Mitarbeiter, davon 1379 in der Zentralstelle in Berlin und 1018 in den Außenstellen.
Der Etat der Behörde betrug 2003 rd. 100.000.000 Euro.
Kern der Behörde ist das Archiv mit der Hinterlassenschaft der Stasi: Akten, Karteikarten, Filme, Tondokumente, Mikrofilme. Mit insgesamt 180.000 m an Unterlagen ist es eines der größten Archive Deutschlands.
1.2 Akteneinsicht
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz regelt die verschiedenen Formen der Akteneinsicht.
Einzelpersonen, die von der Stasi ausgespäht wurden, können ihre Akten einsehen. Auch Wissenschaftler und Journalisten können Akteneinsicht für die historische Aufarbeitung beantragen. Bis zum Jahr 2006 unterstützt die BStU die Überprüfung des politischen Personals und der Angehörigen des öffentlichen Dienstes.
Die BStU betreibt einen großen Aufwand, um Einzelpersonen, Behörden und Gesellschaften, Kopien von Akten zur Verfügung zu stellen. Sie hilft bei der Recherche und bereitet die Akten auf. Da die Stasi in das Persönlichkeitsrecht der Menschen eingegriffen hat, werden die Unterlagen nach strengen Datenschutzrichtlinien vorgesichtet. Das ist sehr aufwendig und erklärt das komplizierte und zeitaufwendige Verfahren zur Akteneinsicht.
Die BStU erforscht auch selbst die Geschichte der Stasi und veröffentlicht eigene Forschungsergebnisse. Im Rahmen von Veranstaltungen und Ausstellungen informiert die BStU über neueste Erkenntnisse zur Diktaturgeschichte. Die Arbeit der BStU trägt dazu bei, die Erinnerung an die SED-Diktatur, ihre Opfer, die damalige Opposition und den Widerstand gegen das System wach zu halten und an die Stelle von Vergessen, Verschweigen und Verklärung zu setzen.
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz wird inzwischen in vielen Staaten der Welt als ein Modell für den Umgang mit den Akten einer Diktatur gesehen. Die Behörde ist auch international ein Symbol für die Aufarbeitung von Diktaturgeschichte geworden.
1.3 Worum ging es bei öffentlichen Diskussion um die Stasi-Akten zu Helmut Kohl?
Aufgrund eines Rechtsstreites um die Herausgabe der Stasi-Akten zu Altbundeskanzler Helmut Kohl gab es eine öffentliche Diskussion darüber, wie mit den Stasi-Unterlagen zu Personen des öffentlichen Lebens umzugehen ist.
Für Forschung und Medien werden Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes, die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit und die politische Bildung zur Verfügung gestellt. Hierfür galt, dass Unterlagen über Personen des öffentlichen Lebens zur Verfügung gestellt wurden, wenn sie nicht Betroffene oder Dritte sind und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen beeinträchtigt werden. Die BStU gab deshalb Unterlagen mit Informationen über Personen des öffentlichen Lebens heraus, soweit sie deren öffentliches Wirken betrafen und keine überwiegenden Persönlichkeitsrechte verletzten.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2002 gab einer Klage von Altbundeskanzler Dr. Helmut Kohl statt und schrieb der BStU eine andere Auslegung vor. Personen des öffentlichen Lebens waren allen Betroffenen und Dritten gleich zu stellten. Unterlagen über Personen des öffentlichen Lebens durften ebenfalls nur mit deren Einwilligung genutzt werden.
Da dadurch die Geschichtsaufarbeitung eingeschränkt wurde, wurde das 5. Stasi-Unterlagen-Änderungsgesetz erlassen, das am 6. September 2002 in Kraft trat. Die Gesetzesänderung machten die Stasi-Unterlagen über Personen des öffentlichen Lebens für Forschung und Medien wieder zugänglich.
1.4 Was passierte mit den geheimnisumwitterten „Rosenholz“-Stasi-Dateien?
Bei den „Rosenholz“-Unterlagen handelt es sich um mikroverfilmte Karteien der Stasi, die während der Umbrüche in der DDR auf nicht bekanntem Weg in die USA gelangten.
Die USA ermöglichten im Jahr 1993 Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Einblick in diese mikroverfilmten Karteikarten der Stasi zu nehmen, um Spione zu enttarnen und anklagen zu können. Diese Aktion lief damals unter dem Codewort „Rosenholz“. Diese Bezeichnung wird inzwischen als Name für die Unterlagen benutzt.
Nach langen Verhandlungen der Bundesregierung mit den zuständigen Stellen in den USA wurden die Unterlagen, die deutsche Bezüge aufweisen, seit dem Sommer 2000 schrittweise an die BStU übergeben.
2. Stasi-Opfer-Gesetze

2.1 Wer zählt zu den Opfern?
Zu den Opfern zählen alle ehemaligen Bürger der DDR, die durch elementar rechtsstaatswidrige Maßnahmen des Staates Schaden erlitten. Politische Haft, Einschränkung in der Berufsausübung und Eingriffe in den Privatbesitz können rehabilitiert werden. Auch Hinterbliebenen von Opfern steht ein Teil der Leistungen zu.

Die Rehabilitierung und Wiedergutmachung wird durch folgende Gesetze geregelt:
1. das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
2. das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und
3. das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG).
Für die Ansprüche gelten Antragsfristen. Diese wurden für die drei Rehabilitierungsgesetze mehrmals verlängert, jetzt bis zum 31. 12. 2007.
2.2 Was regelt das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz ?
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ist Teil des Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes vom 29. 10. 1992.
Aufgrund des StrRehaG können rechtsstaatswidrige strafrechtliche Entscheidungen der DDR-Gerichte aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis 2. Oktober 1990 aufgehoben werden.
Auf Antrag des Betroffenen überprüft das Landgericht, in dessen Bezirk das Straf- oder Ermittlungsverfahren durchgeführt worden ist, ob die damalige Entscheidung mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung rechtsstaatswidrig war, hebt es die damalige Entscheidung auf.
Damit ergeben sich weitere Ansprüche auf Entfernung der rechtsstaatswidrigen
Verurteilung aus dem Strafregister, auf Rückübertragung oder Entschädigung eingezogenen Vermögens sowie auf Erstattung bezahlter Geldstrafen und Kosten. Außerdem ergeben sich Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen, zum Beispiel auf Kapitalentschädigung oder Hinterbliebenenversorgung.
Bis Ende 2002 wurden 168.335 Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung gestellt. Es wurden insgesamt 617.000.000 Euro für Kapitalentschädigung- und Unterstützungsleistungen gezahlt.
2.3 Was regelt das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz?
Die DDR hat zur politischen Verfolgung Andersdenkender auch das Verwaltungshandeln missbraucht. Verwaltungsentscheidungen wurden aufgrund des politischen Verhaltens oder der politischen Einstellung getroffen. Auch wurden Entscheidungen willkürlich getroffen.
Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG), das Teil des Zweiten SED-Unrechtrechtsbereinigungsgesetzes vom 23. 6. 1994 ist, regelt deshalb die Aufhebung oder die Feststellung von rechtsstaatswidrigen Maßnahmen der DDR.
Eine Rehabilitierung wird vorgenommen, wenn die damalige Maßnahme mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates unvereinbar ist, zu einem Eingriff in Gesundheit, Vermögen oder in den Beruf geführt hat und die unmittelbaren Folgen dieses Eingriffs noch heute schwer und unzumutbar bestehen. Beispiele: Enteignung von Grundstücken, Zwangsaussiedlung aus den Grenzgebieten der DDR.

Folgende Leistungen werden gewährt:
bei Gesundheitsschäden: Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (z.B. Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung, Heilfürsorge),
bei Eingriffen in das Vermögen: Rückübertragung oder Entschädigung nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes.
Auch bei einer schweren Entwürdigung aus politischen Gründen kann ein Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gestellt werden. Auf diese Weise sollen Ehre und Ansehen in der Öffentlichkeit wiederhergestellt werden.
2.4 Was regelt das Berufliche Rehabilitierungsgesetz?
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) ist wie das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz Teil des Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes.
Das BerRehaG sieht bei politischen Eingriffen in den Beruf oder die berufliche Ausbildung die Rehabilitierung und soziale Ausgleichsleistungen vor.
Dabei muss ein äußerer Eingriff in die berufliche Entwicklung erfolgt sein, der z.B. zur Übernahme von Arbeit unterhalb der erworbenen oder angestrebten Qualifikation und zu deutlichem Minderverdienst (20 Prozent) geführt hat. Mangelnde Aufstiegschancen (beispielsweise wegen Nichtzugehörigkeit zur SED, wegen enger kirchlicher Bindungen) gehören zum Allgemeinschicksal der Menschen in der DDR und werden mit diesem Gesetz nicht ausgeglichen. Nur wer in Ausbildung oder Beruf individuell verfolgt wurde und einen sozialen Abstieg hinnehmen musste, kann Ansprüche nach dem BerRehaG geltend machen.

Folgende Leistungen werden gewährt:
der Ausgleich der Nachteile in der Rentenversicherung,
die Förderung von Fortbildung und Umschulung durch die Arbeitsämter,
die Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
eine monatliche Ausgleichsleistung für Verfolgte mit geringem Einkommen,
Beispiele: Entlassung oder deutliche berufliche Herabstufung in volkseigenen Betrieben, in Behörden oder staatlichen Einrichtungen, Exmatrikulation von einem begonnenen Fach- oder Hochschulstudium bzw. der Entzug der bereits erteilten Zulassung aus politischen Gründen.
Das Gesetz gilt auch für die durch die DDR und die sowjetische Besatzungsmacht nach dem 8. Mai 1945 erfolgten Verurteilungen und Inhaftierungen.

3. Meinungsbild
Im Internet wurde/wird eine Umfrage durchgeführt zu der Frage „Was ist Ihre Meinung zur Aufarbeitung von DDR-Unrecht?“ Die Umfrage wurde am 10. 4. 2001 gestartet. Bis zum 3. 3. 2005 haben sich daran 8127 Personen beteiligt.

Ergebnis:
Was ist Ihre Meinung zur Aufarbeitung von DDR-Unrecht? Ihre Meinung Klicks % Ist völlig ungenügend 1780 21,90 Kann man verbessern 1113 13,70 Genau richtig, wie es ist 734 9,03 Ist mir egal 584 7,19 Stasi-Opfer sollen voll rehabilitiert werden 1486 18,28 Stasi-Opfer könnten besser rehabilitiert werden 1164 14,32 Stasi-Opfer werden ausreichend rehabilitiert 713 8,77 Stasi-Opfer sind mir egal 553 6,80 Summe (Stand 3. 3. 2005) 8127 100
Ein Drittel der Beteiligten (35,60 %) war der Auffassung, dass die Aufarbeitung von DDR-Unrecht völlig ungenügend sei oder die Aufarbeitung verbessert werden kann. Ein weiteres Drittel der Beteiligten (32,60 %) meinte, dass Stasi-Opfer voll rehabilitiert werden sollten oder besser rehabilitiert werden könnten.
Ein Viertel war der Auffassung, dass die Aufarbeitung genau richtig oder zu viel sei (16,22 %) und Stasi-Opfer ausreichend rehabilitiert werden (8,77 %.).

6,8 % waren Stasi-Opfer egal.
Dies ist eine eindeutige Aussage, dass die Aufarbeitung von DDR-Unrecht verbessert werden kann. Diese Umfrage kann jedoch, obwohl sich bisher 8127 Personen daran beteiligt haben, nicht als repräsentativ angesehen werden, da sich jeder daran beteiligen konnte und kein Querschnitt der Bevölkerung befragt wurde.
Andere Statistiken standen mir zur Auswertung nicht zur Verfügung.
C. Fazit

Zur Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit komme ich zu folgendem Fazit:
Mit der Gauck-Behörde hat der deutsche Rechtsstaat eine große Behörde mit 2397 Mitarbeitern und einem Haushalt von 100 Millionen Euro geschaffen, um die Geschichte der DDR-Diktatur und der Stasi-Vergangenheit wirksam aufzuarbeiten. Sie trägt dazu bei, die Erinnerung an die SED-Diktatur, ihre Opfer, die damalige Opposition und den Widerstand gegen das SED-System wach zu halten und an die Stelle von Vergessen, Verschweigen und Verklärung zu setzen.
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz wird von vielen Staaten in der Welt als ein Modell für den Umgang mit den Akten einer Diktatur angesehen. Die BStU ist international ein Symbol für die Aufarbeitung von Diktaturgeschichte geworden.
Der deutsche Rechtsstaat bekennt sich als Rechtsnachfolger zum DDR-Unrecht. Durch umfangreiche Gesetze (SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, Rehabilitierungsgesetze) rehabilitiert und entschädigt er die Opfer.
Die Beurteilung der Aufarbeitung des DDR-Unrechts wird sicher von den gemachten Erfahrungen und den Interessen abhängen. Ein Stasi-Opfer kommt wahrscheinlich zu einem anderen Ergebnis als ein Nichtbetroffener, Bürger der neuen Bundesländer werden anders urteilen als Bürger aus den alten Bundesländern.
Ich bin der Meinung, dass der deutsche Staat mit dem Aufbau Ost und der Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit große Anstrengungen geleistet hat, die beispielhaft sind und Anerkennung verdienen.
Das Thema „Die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit“ war für mich neu, was wohl für viele Schüler aus den alten Bundesländern gilt. Aufgrund des Referates habe ich einen Einblick in ein Thema bekommen, das in den Medien in den alten Bundesländern selten behandelt wird und deswegen auch wenig beachtet wird.
Zu dem Thema gab es viele Informationen im Internet und auch in der Bücherei.
Schwierig war, aus der Vielzahl der Informationen das Wichtige und das Aktuelle (besonders bei den Gesetzen) herauszufiltern. Zu den Aufgaben der Gauck-Behörde und der Einsicht in die Stasi-Akten wäre ich gerne noch tiefer eingegangen, weil dies am interessantesten war, ich musste mich aber an den Referatsumfang halten. Sehr schwierig war das Meinungsbild in der Öffentlichkeit fest zu stellen, weil hier keine repräsentativen Umfragen vorlagen.
Quellen
Drechsler/Hilligen/Neumann: Gesellschaft und Staat, Lexikon der Politik
www.bstu.de
www.stasiopfer.de
www.lvaschwaben.de
www.brandenburg.de
www.voteonline2.de/cgi-neu/vote0n.cgi?action=results&thema=34868
Die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit durch den BRD-Rechtsstaat
- Untersuchungen zur Gauck-Behörde, den Stasi-Opfer-Gesetzen und zum Meinungsbild in der Öffentlichkeit
Name: Christina Bensch
Klasse: Gym 12 a
Lehrer: Herr Heitler
Aufbewahrung von Stasi-Akten in der Gauck-Behörde
14
Inhalt
Referat: Die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit durch den BRD- Rechtsstaat

A.Einleitung
1.Opferstimmen
2. Was war die Stasi?

B.Hauptteil
1. Gauck-Behörde
1.1 Welche Aufgaben hat die Gauck-Behörde?
1.2 Akteneinsicht
1.3 Worum ging es bei der Diskussion über die Stasi-Akten zu Helmut Kohl?
1.4 Was passierte mit den „Rosenholz“-Stasi-Dateien?

2. Stasi-Opfergesetze
2.1 Wer zählt zu den Opfern?
2.2 Was regelt das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz?
2.3 Was regelt das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz?
2.4 Was regelt das Berufliche Rehabilitierungsgesetz?

3. Meinungsbild
- Auswertung einer Internet-Umfrage
C. Fazit (2393 Wörter)
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