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Referat: Aktiengesellschaft

Alles zu Unternehmensformen

Name: Charlott(e) Junge Datum: Januar 2005 Klasse: SG04/1


Franziska Kaiser
Vortrag
Aktiengesellschaft
Einleitung
Haftung durch Einzelpersonen mit Haftung mit eingezahlten
Gesamt Vermögen Kapital
AG = Aktiengesellschaft
ist eine Kapitalgesellschaft
erste AG vor ca. 350 Jahren in den Niederlanden
diese Unternehmensrechtsform zumindest in Deutschland eine beträchtliche Bedeutung
ca. 5500 AG's mehr als 800 an der Börse notiert (Stand 1999)
Gründung
Mindestgründerzahl mind. 1 Person
Grundkapital 50.000.€
Eintragung Handelsregister: AG zur juristischen Person Aktionäre von persönlichen Haftung entbunden
Gesellschaftsvertrag
Errichtung bedarf notariellen Beurkundung
Gründer haben Registergericht einen sog. Gründungsbericht über den Hergang der Gründung abzugeben
Bei Gründung erste Aufsichtsrat bestellt Vorstand wählt
Geschäftsführung
Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
Hauptversammlung ist das Organ der Aktionäre beschließt Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder ; Verwendung des Bilanzgewinns ; Durchführung von Kapitalerhöhungen
Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Personen Überwachung & Beratung der Geschäftsführung
Vorstand leitet AG meist mehrer Pers. nicht weisungsgebunden
Weitere Aufgaben
Wahl der Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat
Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Entscheidung über Verwendung des Bilanzgewinns ( Dividende = Gewinnausschüttung bezogen auf den Nennwert )
Wahl der Abschlussprüfer
Beschlüsse über Satzungsänderung
Beschlussfassung: Grundsätzlich einfache Mehrheit des anwesenden Aktienkapitals
Bei Satzungsänderung ist eine qualifizierte Mehrheit 75% erforderlich
Dem nach kann ein Aktionär der über 25% +1 Aktie verfügt, Satzungsänderungen verhindern
Finanzierung
Auflösung der Rücklagen
neue Aktien
Ausgabe von Schuldschreibungen
gute Kreditchancen
führt offene Selbstfinanzierung auf dem weg „Schütt-aus-hol-zurück-Politik“
steuerl. Erwägungen maßgeblich Kosten gering halten
erzielter Gewinn verteilt an Aktionäre geringer Körperschaftsteuersatz kommt zur Anwendung
nach Ausschüttung wird verbliebene Netto-Gewinn der Aktionäre zur Kapitalerhöhung wieder in die AG eingebracht(Gewinn nach Abzug der Steuern)
geleistete Körperschaftssteuer bei Festlegung der Einkommensteuer(Aktionäre) festgelegt
Bildung von Rücklagen
1.Form: gesetzliche Rücklage – Gewinnrücklage
bilden 10% vom Grundkapital
davon 5% jährl. um Verlust zu verringern
2.Form: Freie Rücklagen – Sicherung des Bestand des Unternehmens &
gewisses Maß an Gewinnausschüttung

Verwendung:
Ausgleich eines Jahresfehlbetrages wenn vorhandene Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder Auflösung freier Rücklagen nicht ausgeglichen werden kann
Ausgleich des Verlustvortrages soweit dieser nicht durch Gewinn des laufenden Jahres oder durch Auflösung freier Rücklagen ausgeglichen werden kann Verlustvortrag: ist der Ü bertrag von Verlust aus dem Vorjahr
Haftung
beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
keine persönliche Haftung der Anteilseigner, Aktionär haftet in Höhe des Nennwerts seiner Aktien
Gewinn/ Verlust
Gew.: - Erhöhung der Rücklagen & Dividenden
- Gewinn gewöhnlich aufgrund der Kapitalbeteiligung an die Kapitaleigner verteilt.
- durch die Dividende am unternehmerischen Erfolg beteiligt
Verl.: keine Gewinnausschüttung bis Verlust abgedeckt ist
Besteuerung
selbstständiges Steuersubjekt mit Körperschafts-u.Vermögenssteuerpflicht Einkommens
Vermögenssteuerpflicht der Gesellschafter
Publizierungsvorschrift
verpflichtet Jahresbilanz & Geschäftsbericht zu veröffentlichen
Börsengang
Zulassung zum amtlichen Handel erforderlich
Unternehmen seit 3 Jahren existiert
Jahresabschlüsse offengelegt
Aktien voraussichtlicher Kurswert bei ca.1.5Mio.€
Mindestvolumen der zugelassenen A.: 1000
25% davon Streuaktionäre sein
Börsenzulassungsprospekt Herausgabe
darin detaillierte Angaben über Kapital, Investitionen, Umsatzerlöse, Aufwendungen für Forschung, Entwicklung, Angaben über Organe & aktive & passiver Beteiligungen der letzten 3 Jahre
Aktien

Aktienmindestbetrag 1,-€
Aktie in der Regel einen Nennwert Nennwert = Aufgedruckter Wert mit welchem Anteil eine Aktie am Grundkapital einer AG beteiligt ist
höhere Nennbeträge laufen auf 50,-€
ihre Ausgabe darf nicht unter pari (100%) erfolgen
Pari: zum Nennwert; der Kurs eines Wertpapiers ist über pari, wenn er höher als der Nennwert ist, unter pari wenn er niedriger als der Nennwert ist.
Kurswert = Handelswert an der Börse
über die Gewinnverwendung entscheiden
Stammaktien- Besitzer haben ein Stimmrecht pro Aktie zugesichern
Vorzugsaktien- Besitzer kein Stimmrecht (bekomm aber höhere Dividende als Stammaktienbesitzer)
Aktiengesetz
seit 6. September 1965 rechtliche Grundlage für AGs
Aktionär werden Vermögens- & Mitgliedsrechte gewährt

Inhalt:
1. Allgemeine Vorschriften (§§ 1-22)
2.Gründung der Gesellschaft (§§ 23-53)
3. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 53a-75)
4. Verfassung der Aktiengesellschaft (§§ 76-147) - (§§ 148, 149 sind weggefallen)
5. Rechnungslegung & Gewinnverwendung (§§ 150-176) - (§§ 177, 178 sind weggefallen)
6. Satzungsänderung, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (§§ 179-240)
7. Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Überbewertung (§§ 241-261)
8. Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft (§§ 262-277)
9. Kommanditgesellschaft auf Aktien (§§ 278-290)
10. Unternehmensverträge (§§ 291-307)
11. Leistungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen (§§ 308-318)
12. Eingegliederte Gesellschaften (§§ 319-327)
13. Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a-327f)
14. Wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 328)
15. Rechnungslegung im Konzern (inzwischen aufgehoben: (§§ 329-393)
16. Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften (§§ 394, 395)
17. Gerichtliche Auflösung (§§ 396-398)
18. Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlussvorschriften (§§ 399-410)
Firmenarten
Personenfirma: Bertelsmann AG
Sachfirma: Software AG
Mischfirma: Müllermilch AG
Phantasiefirma: e.on AG
Vorteile
große Eigenkapitalsummen
Haftung auf das Ausmaß der Beteiligung begrenzt
Aktie jederzeit übertragbar (Ausnahme: Namensaktien)
Nachteile
keine Bindung zw. Gesellschaftern und Unternehmensleitung
oft gegensätzliche Interessen (Aktionäre - Geschäftsleitung)
Kontrollrechte stark eingeschränkt
Inhalt
Sehr ausführlicher Vortrag zum Thema "Aktiengesellschaften (AGs)"

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