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Referat: Aktiengesellschaft, Handout, Übersicht

Alles zu Wirtschaft und Arbeit

AG (Aktiengesellschaft)


juristische Person Handelsregistereintrag Abteilung B
Definition Aktie: Eine Aktie beurkundet den Anteil an einer Aktiengesellschaft.

Rechtsbegründende Wirkung
Notariell beurkundete Satzung
Unternehmensbeginn mit Eintragung in das Handelsregister
Gründungsvoraussetzung für die AG
- Grundkapitel muss 50.000 EUR betragen (=gezeichnetes Kapital)
- Aktie (1 EUR oder Stückaktie) = Geschäftsanteil

Organe

Hauptversammlung => beschlussfassendes Organ
Aufsichtsrat => überwachendes Organ
Vorstand=> durch den Aufsichtsrat ernannt => Vertreter der AG (s.u.)
Gesamtgeschäftsführerbefugnis, Gesamtvertreterbefugnis
Haftung: => Geschäftsvermögen => Die Aktionäre haften in Höhe ihrer Aktieneinlage
Gewinnverteilung: im Verhältnis der Aktienbeträge => durch Zahlung der Dividende
Abstimmung: pro Aktie 1 Stimme
Auflösung: durch Hauptversammlungsbeschluss, Vertragsablauf, Insolvenz

Wichtiges zu den Organen der AG

Hauptversammlung
- Wahl des Aufsichtsrates (einfache Mehrheit)
- Beschluss einer Kapitalerhöhung (3/4 Mehrheit notwendig)
- Auflösung der Gesellschaft (3/4 Mehrheit notwendig)
- Beschluss über Verwendung der Bilanzgewinne

Aufsichtsrat
- Ernennt den Vorstand und überwacht dessen Arbeit
- Abberufung des Vorstandes (aus wichtigem Grund z.B. grobe Pflichtverletzung, Vertrauensentzug durch Hauptversammlung etc.) und Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung
- Prüfung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht

Vorstand
- Hat die Geschäftsführung, ist gerichtlich und außergerichtlich die Vertretung
- Erstellt Jahresabschluss und Geschäftsbericht
- Ruft die ordentliche Hauptversammlung ein
- Beantragt das Insolvenzverfahren

Sperrminorität: 25 % der Aktien plus 1


Verschiedene Aktienarten

Nach Übertragbarkeit
Inhaberaktien (einfache Übertragung möglich; Meldepflicht, wenn jemand mehr als 10 % der Aktien hält
Namensaktien (auf bestimmten Namen ausgesellt)

Nach den Rechten der Aktionäre
Stammaktien (räumen den Aktionären ein Stimmrecht in der HV ein)
Vorzugsaktien (kein Stimmrecht, dafür höhere Dividenden)
Nach Ausgabetermin = Bezugsrecht (Die Mehrheit der alten Aktionäre bleibt; Vorhaben der Kapitalerhöhung wird nicht blockiert, da "junge Aktien" prozentual zur Kapitalerhöhung erworben werden können)
Nach Wert:
Nennwertaktien
Stückaktien = nennwertlose Aktie


Auf einen Blick:


Mindestgründerzahl
1
Mindestkapital
50.000 EUR
Kapitalaufbringung
Aktionäre
Entstehung Notariell beurkundeter Gesellschafsvertrag und Eintragung ins Handelsregister (HR)

Eigene Rechtspersönlichkeit: Ja, juristische Person => Kapitalgesellschaft

Gesetzliche Vertretung Vorstand, alle gemeinsam
(Einzelvertretung kann im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden) + Eintragung ins HR

Haftung der Gesellschafter Mit Gesellschaftsvermögen, jeder haftet mit dem Wert seiner Aktien

Haftung vor Eintragung ins HR
Gesamtschuldnerisch, unbeschränkt
Inhalt
Aktiengesellschaft, Wissenswertes in einer kurzen Übersicht
Was ist eine Aktie, verschiedene Aktienarten, die Organe einer AG und ihre Aufgaben. (356 Wörter)
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