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Klausur zur Französischen Revolution: Sieyes - Was ist der Dritte Stand?

Alles zu 18. und 19. Jahrhundert

Sieyès: Was ist der Dritte Stand?


Aufgaben:
1. Analysiere den Text!
2. Ordne den Text historisch ein und erläutere die Aussagen im historischen Kontext!
3. Beurteile, inwiefern der Autor die Ursachen der Französischen Revolution nennt?


Abbé Sieyès , Großvikar von Chartres, schreibt "Qu'est-que le Tiers Etat " im November/Dezember 1788 ; sie wird im Januar 1789 veröffentlicht. Sieyés wendet sich in der Schrift von seinem Stand ab. Er wird im Frühjahr als Abgeordneter des Dritten Standes in die Generalstände gewählt.
Was ist für das Bestehen und Gedeihen einer Nation erforderlich? Am Eigeninteresse ausgerichtete Arbeiten und öffentliche Funktionen.
Man kann alle am Eigeninteresse ausgerichteten Arbeiten in vier Klassen erfassen:
1 . Die Erde und das Wasser liefern das Roherzeugnis für die Bedürfnisse des Menschen: die erste Klasse in der Ideenordnung ist deshalb die, der alle Familien angehören, welche Feldarbeiten verrichten.

2 . Vom ersten Verkauf der Roherzeugnisse bis zu ihrem Gebrauch oder Verbrauch verleiht neue Handarbeit, mehr oder weniger vervielfacht, diesen Roherzeugnissen einen weiteren Wert, der mehr oder weniger zusammengesetzt ist. So gelingt es dem menschlichen Fleiß, die schönen Erzeugnisse der Natur zu vervollkommnen und den Wert des Rohprodukts auf das Doppelte, Zehnfache, Hundertfache zu steigern. Derart sind die Arbeiten der zweiten Klasse.

3 . Zwischen der Erzeugung und dem Verbrauch wie auch zwischen den verschiedenen Stufen der Erzeugung haben eine Menge von Vermittlern ihren Platz, die ebenso für die Erzeuger wie für die Verbraucher von Nutzen sind. Das sind die Händler und die Kaufleute: die Kaufleute, die unablässig die Bedürfnisse der verschiedenen Orte und Zeiten vergleichen und auf den Gewinn aus Aufbewahrung und Transport spekulieren; die Händler, die letzten Endes den Vertrieb, sei es im großen, sei es im kleinen, übernehmen. Diese Art nützlicher Tätigkeit charakterisiert die dritte Klasse.

4. Außer dieser drei Klassen arbeitsamer und nützlicher Bürger, die sich mit dem eigentlichen Gegenstand des Gebrauchs oder Verbrauchs beschäftigen, bedarf es in einer Gesellschaft noch einer Menge von am Eigeninteresse ausgerichteten Arbeiten und Besorgungen, die der Person unmittelbar nützlich oder angenehm sind. Diese vierte Klasse umfaßt die geachtetsten wissenschaftlichen und freien Berufe bis hinunter zu den am wenigsten geschätzten häuslichen Dienstleistungen.
Derart sind die Arbeiten, die die Gesellschaft aufrechterhalten. Wer trägt diese Arbeiten? Der Dritte Stand!
Die öffentlichen Funktionen lassen sich bei den gegenwärtigen Verhältnissen in gleicher Weise allesamt unter vier bekannte Bezeichnungen staffeln: der Degen, die Robe, die Kirche und die Administration . Es wäre überflüssig, sie im einzelnen durchzugehen, um zu zeigen, daß der Dritte Stand hier überall neunzehn zwanzigstel ausmacht, mit dem einen Unterschied, daß er mit allem, was wirklich mühsam ist, belastet ist, mit allen Diensten, die der privilegierte Stand sich weigert zu leisten. [...] Dennoch hat man gewagt, den dritten Stand durch einen Vorbehalt vor den Kopf zu stoßen. Man hat ihm gesagt: "Einerlei, was deine Dienste, deine Begabungen sind, du gehst nur bis hierhin und keinen Schritt weiter. Es ist nicht gut, daß du geehrt werdest." [...]

Wer wagte es also zu sagen, daß der Dritte Stand nicht alles in sich besitzt, was nötig ist, um eine vollständige Nation zu bilden? Er ist der starke und kraftvolle Mann, der an einem Arm noch angekettet ist. Wenn man den privilegierten Stand wegnähme, wäre die Nation nicht etwas weniger, sondern etwas mehr. Also, was ist der dritte Stand? Alles, aber ein gefesseltes und unterdrücktes Alles. Was wäre er ohne den privilegierten Stand? Alles, aber ein freies und blühendes Alles. Nichts kann ohne ihn gehen; alles ginge unendlich besser ohne die anderen. Aber es genügt nicht, gezeigt zu haben, daß die Privilegierten, weit entfernt, ein Nutzen für die Nation zu sein, nur eine Schwächung und ein Schaden für sie sein können; vielmehr muß noch bewiesen werden, daß der adlige Stand sich nicht in die Gesellschaftsorganisation einfügt; daß er wohl eine Last für die Nation sein kann, nicht aber einen Teil von ihr zu bilden vermag. [...]
Was ist eine Nation ? Eine Körperschaft von Gesellschaftern (associés), die unter einem gemeinschaftlichen Gesetz leben und durch dieselbe gesetzgebende Versammlung repräsentiert werden usw.

Ist es nicht nur zu gewiß, daß der adlige Stand Vorrechte und Befreiungen genießt, die er sogar sein Recht zu nennen wagt und die von den Rechten der großen Körperschaft der Bürger gesondert sind? Dadurch stellt er sich außerhalb der gemeinschaftlichen Ordnung und des gemeinschaftlichen Gesetzes. Also schon seine bürgerlichen Rechte machen aus ihm ein eigenes Volk in der großen Nation. Das ist wahrhaftig imperium in imperio.

Was seine politischen Rechte betrifft, so übt er sie gleichfalls abgesondert aus. Er hat seine eigenen Repräsentanten, die in keiner Weise mit der Vollmacht der Bevölkerung betraut sind. Die Körperschaft seiner Abgeordneten hält ihre Sitzungen abgesondert; und sollte sie sich einmal in demselben Saal mit den Abgeordneten der einfachen Bürger versammeln, dann wäre ebenso gewiß seine Vertretung dem Wesen nach von ihnen geschieden und getrennt; sie ist der Nation fremd, zum einen durch ihr Prinzip, da ja ihr Auftrag nicht vom Volk ausgeht; und zum anderen durch ihr Ziel, das ja darin besteht, nicht das Gemeininteresse, sondern das Eigeninteresse zu verteidigen.
Der Dritte Stand umfaßt also alles, was zur Nation gehört; und alles, was nicht der Dritte Stand ist, kann sich nicht als Bestandteil der Nation ansehen. Was also ist der Dritte Stand? ALLES.

Welche Möglichkeiten bleiben dem Dritten Stand unter diesen Umständen, wenn er seine politischen Rechte auf eine Art und Weise wiedererlangen will, die der Nation nützt? Zu diesem Ziel bieten sich zwei Wege an.
Wenn er den ersten Weg beschreitet, muß sich der Dritte Stand gesondert versammeln; er darf nicht mit dem Adel und der Geistlichkeit zusammenarbeiten, er darf nicht gemeinsam mit ihnen abstimmen, weder nach Ständen noch nach Köpfen. Ich bitte zu beachten, welch gewaltiger Unterschied zwischen der Versammlung des Dritten Standes und den Versammlungen der beiden anderen Stände besteht. Ersterer vertritt fünfundzwanzig Millionen Menschen und berät über die Interessen der Nation. Die beiden letzteren haben, sollten sie zusammentreten, nur die Vollmacht von ungefähr zweihunderttausend Einzelpersonen und denken nur an ihre Vorrechte. Man wird sagen, der Dritte Stand allein könne keine Generalstände bilden. Nun, um so besser, dann wird er eben eine Nationalversammlung bilden! Ein so wichtiger Vorschlag bedarf jedoch der klarsten und zuverlässigsten Rechtfertigung, welche die guten Grundsätze bieten.

Ich behaupte, daß die Abgeordneten der Geistlichkeit und des Adels mit der Nationalrepräsentation nichts zu tun haben, daß auf den Generalständen keinerlei Bündnis zwischert den drei Ständen möglich ist und daß diese nicht gemeinsam abstimmen können, also weder nach Ständen noch nach Köpfen. ...
Ich habe oben von zwei Wegen gesprochen, auf denen der Dritte Stand wieder den Platz einnehmen kann, der ihm in der politischen Ordnung zukommt. Wenn nun der erste Weg, den ich eben beschrieben habe, zu schroff erscheint, wenn man glaubt, der Öffentlichkeit Zeit lassen zu müssen, um sich an die Freiheit zu gewöhnen, und wenn man weiter meint, die nationalen Rechte, so selbstverständlich sie auch sind, bedürften, sobald auch nur die kleinste Minderheit sie bestreite, einer Art gesetzlichen Urteils, das sie sozusagen festlege und ihnen die letzte Bestätigung verleihe, so will ich das alles zugeben; dann rufen wir eben das Tribunal der Nation an, den einzigen Richter, der für alle die Verfassung betreffenden Streitfragen zuständig ist. Dies ist der zweite Weg, der sich dem Dritten Stand bietet. [...]

Außer der Herrschaft der Aristokratie, die in Frankreich über alles verfügt, und jenem feudalen Aberglauben, der den Geist der allermeisten noch herabwürdigt, gibt es auch einen Einfluß des Eigentums. Dieser Einfluß ist natürlich, und ich verdamme ihn nicht. (...) Die Vertreter des dritten Standes sollen nur aus den Bürgern gewählt werden, die wirklich zum dritten Stand gehören (...)

Seine Abgeordneten sollen denen der beiden privilegierten Stände an Zahl gleich sein. Die Generalstände sollen nicht nach Ständen, sondern nach Köpfen abstimmen. Die Nation ist vor allem anderen da, sie ist der Ursprung von allem. Ihr Wille ist immer gesetzmäßig, sie ist selbst das Gesetz (...)
Selbst wenn sie könnte, darf eine Nation sich nicht in die Fesseln einer positiven Form begeben. Das hieße sich der Gefahr aussetzen, ihre Freiheit unwiederbringlich zu verlieren. Denn die Tyrannei bedürfte nur eines Augenblicks des Erfolges, um unter dem Deckmantel der Verfassung die Bevölkerung einer solchen Form zu unterwerfen, daß es ihr nicht mehr möglich wäre, ihren Willen zu äußern, und folglich nicht mehr möglich wäre, die Ketten des Despotismus abzuschütteln. Man muß die Nationen der Erde als Individuen auffassen, die sich außerhalb des gesellschaftlichen Bandes, oder wie man sagt, im Naturzustande befinden. Die Ausübung ihres Willens ist frei und von allen bürgerlichen Formen unabhängig. Da ihr Wille nur in der natürlichen Ordnung vorhanden ist, braucht es nur die natürlichen Eigenschaften eines Willens zu besitzen, um seine ganze Wirkung zu entfalten. Einerlei auf welche Art eine Nation will, es genügt, daß sie will; alle Formen sind gut, und ihr Wille ist immer das höchste Gesetz

Eine Körperschaft von außerordentlichen Vertretern ersetzt die Versammlung dieser Nation. Ohne Zweifel braucht sie nicht mit der ganzen Fülle des nationalen Willens betraut zu werden; sie bedarf nur einer besonderen Vollmacht, und zwar in seltenen Fällen, aber sie ersetzt die Nation in ihrer Unabhängigkeit von allen verfassungsmäßigen Formen (...)

Wenn man nur einen Augenblick das sonnenklare Prinzip aufgibt, daß der gemeinschaftliche Wille die Meinung der Majorität ist und nicht der Minorität, dann hat es keinen Zweck, Vernunft zu reden (...). Es steht also fest, daß die Abgeordneten von Adel und Geistlichkeit keine Repräsentanten der Nation sind. Also sind sie auch nicht berechtigt, in ihrem Namen abzustimmen.
Wie wird also das Ergebnis aussehen, wenn ihr über Fragen des Gemeinwohls beraten laßt?
1. Wenn man nach Ständen abstimmt, können fünfundzwanzig Millionen Bürger nichts für das Gemeinwohl beschließen, weil es hundert- oder zweihunderttausend privilegierten Personen nicht gefällt. Das heißt, daß der Wille von hundert Menschen durch den Willen eines einzigen unterdrückt und vernichtet wird.

2. Wenn man nach Köpfen abstimmt, wird selbst dann, wenn Privilegierte und Nichtprivilegierte gleichberechtigt sind, immer der Wille von zweihunderttausend Personen den Willen von fünfundzwanzig Millionen aufwiegen, weil sie die gleiche Anzahl Vertreter haben. Ist es aber nicht widersinnig, eine Versammlung so zusammenzusetzen, daß sie zugunsten der Minderheit abstimmen kann? Ist das nicht eine Versammlung, die auf dem Kopf steht?(...) Das beweist hinreichend, daß der dritte Stand verpflichtet ist, für sich allein eine Nationalversammlung zu bilden. Und er muß es vor der Vernunft und der Gerechtigkeit begründen, daß er den Anspruch erheben kann, für die ganze Nation ohne jede Ausnahme zu beraten und abzustimmen (...).

Zuerst man einsehen, welches der Gegenstand oder der Zweck der repräsentativen Versammlung einer Nation ist. Er kann sich nicht von demjenigen unterscheiden, den die Nation sich selbst geben würde, wenn sie sich an einem Ort versammeln und sich besprechen könnte. Was ist der Wille einer Nation? Er ist die Zusammenfassung der Einzelwillen, wie die Nation die Vereinigung der Individuen ist. Man kann sich keine rechtmäßige Vereinigung vorstellen, deren Zweck nicht die gemeinsame Sicherheit, die gemeinsame Freiheit, kurz: das Gemeinwohl wäre (...). Auch im Verfall der öffentlichen Sitten, wenn der Egoismus alle Seelen zu regieren scheint und die Versammlung einer Nation von der Vollkommenheit weit entfernt ist, muß sie so eingerichtet sein, daß die Sonderinteressen in ihr isoliert bleiben und daß sich das Wollen der Mehrheit immer mit dem Gemeinwohl deckt.
Die Menschen werden von dreierlei Interessen geleitet:
1. von dem, das alle Bürger miteinander gemeinsam haben. Es zeigt genau den Umfang des Gemeinwohls an;
2. von dem, das ein Individuum nur mit einigen anderen verbindet: dies ist das Standesinteresse; und schließlich
3. von dem, durch das sich jeder absondert und nur an sich denkt: dies ist das persönliche Interesse. Das Interesse, in dem ein Mensch mit allen seinen Mitmenschen übereinstimmt, ist offensichtlich der Wille aller und zugleich derjenige der gemeinsamen Versammlung. Hier darf das persönliche Interesse keinen Einfluß haben. Genauso ist es auch in Wirklichkeit:

Durch die Vielfalt der Interessen heben sie sich gegenseitig auf. Die große Schwierigkeit entsteht aus dem Interesse, in dem ein Bürger nur mit einigen anderen übereinstimmt. Denn dieses erlaubt Abreden, Verbindungen, es führt zu Plänen, die für die Gemeinschaft gefährlich sind, es erzeugt die furchtbarsten öffentlichen Feinde. Die Geschichte ist angefüllt von dieser Tatsache.

Man darf sich also nicht wundern, wenn die gesellschaftliche Ordnung mit so viel Strenge verlangt, daß die einfachen Bürger sich nicht in Verbände ordnen dürfen, wenn sie selbst verlangt, daß die Beauftragten der öffentlichen Gewalt, die nach der Forderung der Verhältnisse allein wirkende Körperschaften bilden dürfen, für die Dauer ihrer Anstellung auf die Wählbarkeit für die gesetzgebende Vertretung verzichten

Dieselben Prinzipien bringen ebenso unabweislich die Notwendigkeit zum Bewußtsein, die Verfassung der repräsentativen Versammlung selbst nach einem Plane zu errichten, der ihr nicht erlaubt, einen Korpsgeist zu entwickeln und zur Aristokratie auszuarten.
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Das ist eine Abiturklausur Geschichts Leistungskurs. Hier geht es um die Französische Revolution (2239 Wörter)
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