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Wirtschaft: Bare und Unbare Kosten- Definition

Frage: Wirtschaft: Bare und Unbare Kosten- Definition
(6 Antworten)


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Kann mir jemand helfen? Bei Google find ich nix! Hat was mit der Kostengliederung nach Zahlungswirksamkeit zu tun. Diese Kosten gliedern sich eben in bare und unbare Kosten.


Bare Kosten sind z.B. Materialkosten,Lohnkosten und Betriebssteuern

Unbare Kosten dagegen, Abschreibungen, Lohnansansatz für nichtentlohnte Familienarbeitskräfte und Zinsansatz für das Eigenkapital!

Kann mir jemand helfen? Wäre echt dringend...
Frage von Katha15 (ehem. Mitglied) | am 27.02.2008 - 13:33

 
Antwort von GAST | 27.02.2008 - 13:55
was
willst du da jetzt genau wissen?


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Antwort von Katha15 (ehem. Mitglied) | 27.02.2008 - 13:55
Ich will ne Definition von baren und unbaren Kosten, der Rest sollte nur als Hilfe dienen!

 
Antwort von GAST | 27.02.2008 - 13:57
fach, rechnungswesen?

 
Antwort von GAST | 27.02.2008 - 13:58
Haste mal in dein ReWe Buch geschaut?
Da MUSS eigentlich ne Definition drin stehen.
Im Netz find ich so auf Anhieb auch leider nichts :-(


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Antwort von Katha15 (ehem. Mitglied) | 27.02.2008 - 14:00
Also, ich studiere, und da hab ich leider kein Buch, nur ein Skript! Und das Fach heißt nich direkt Rechnungswesen, sondern einfach nur Wirtschaft! Aber ja, ich denke mal, dass die Kosten- Leistungsrechnung zu Rechnungswesen gehört!


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Antwort von Katha15 (ehem. Mitglied) | 27.02.2008 - 21:36
Weiß jetzt irgendwer, vielleicht irgendwas?!

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