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Widerrufung/Kündigung eines Zeitungs-Abos

Frage: Widerrufung/Kündigung eines Zeitungs-Abos
(14 Antworten)

 
Hallooo!
also! mich hat gestern so ein typ angequatscht, als ich durch die city richtung nach ause ging.
ich kam gerade von der schule. der meinte halt, dass man 2 monate zeitungen geliefert bekommt, (zb Focus, Stern....) von schülern die damit ihre klassenfahrt finanzieren wollen. irgendwie war ich genervt und wollte den auch wieder schnell loswerden, da hab ich dem meine adresse und alles gegeben. ich weiß, dumm von mir! weiß auch nicht wieso ich das genau gemacht habe! jedenfalls meinte er, da kämen keine pflichten oder kosten auf! er hat mir diesen wisch dann mitgegeben und da steht mit meinem vollen namen, adresse, konto und unterschrift, dass ich 2 monate kostenlos SOWIE weitere 12 monate gegen rechnung diese eine dieser zeitschriften erhalten will! omfg ich hab da echt nicht geschaltet! Da steht aber auch man kann das innerhalb von 2 wochen widerrufen! kann mir jemand sagen wie man sowas schreibt? ich hab echt keine ahnung! und kommentare von wegen doofe aktion....lasst stecken, weiss ich selber!
danke schonmal!
ANONYM stellte diese Frage am 29.01.2008 - 22:07


Autor
Beiträge 6266
96
Antwort von Double-T | 29.01.2008 - 22:13
Hoch komplexes Thema.

Alles was darin stehen muss,
sind deine Daten und dass du das Abo von "X" abbestellen möchtest.
Es ist ein ganz normale Kündigung, die meist nicht einmal Gründe benötigt.

 
Antwort von ANONYM | 29.01.2008 - 22:30
"*name*
*adresse*


VSR-VERLAGSSERVICE Ranke & Co.
Kistlerhofstraße 170

81379 München



Widerrufung der Vertragserklärung29.01.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich, *Name* , die am 28.01.2008 abgeschlossene Vertragserklärung des Abo vom Focus bei Ihnen. Ich möchte diese Zeitschrift weder 2 Monate kostenlos, noch 12 Monate gegen Rechnung von Ihnen erhalten. Ich bitte Sie ausserdem, meine Daten nicht weiter zu verwenden oder weiter zu geben.

Mit freundlichen Grüßen,"

Würde das so reichen? oder was sollte man dort noch erwähnen?
Und woher weiss ich denn ob die das zur Kenntniss genommen haben?
Ich hab echt angst dass die mir nun immer geld abziehen!

Danke schonmal!


Autor
Beiträge 6266
96
Antwort von Double-T | 29.01.2008 - 22:35
Außer dass man "weiterzugeben" zusammen schreibt, ist es optimal.
Allerdings sagt man auch, "nicht weiter zu verwenden oder an dritte weiterzugeben."
bzw. kannst du direkt eine Löschung der Daten aus deren Datenbank beantragen.

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 22:36
müsste eigentlich reichen, wichtig ist halt alle bekannten angaben (daten) reinzuschreiben.

ansonsten wollte ich nur noch gesagt haben, dass sich eine kündigung von einem widerruf unterscheidet! sind zwei verschiedene schuhe ;-)

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 22:40
hier noch ein paar infos (auch wenn von wiki)

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

dein vertragsabschluss gehört übrigens in die rubrik haustürgeschäfte ;-)

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 22:42
Schallalin .. echt alle? o.o
Auch Kontodaten und so?
Ich glaub, ich hätt` jetzt nur Name & Adresse angegeben...o.o und die Zeitung halt... aber die hat er/sie ja...
Ich wüsste garnicht, wie man die Kontodaten und so da mit einfüg`n sollte :x *doof?* xD

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 22:44
dann hab ich mich doof ausgedrückt. ich meine besonders daten wie: vertreter/mitarbeiter, zeitschrift, datum des abschlusses, firma etc. und wenn schon eine art "kundennummer" draufsteht. ansonsten von dir nur name und adresse. kontodaten braucht man sicherlich nicht angeben.

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 22:46
geht einfach darum, dass man dich definitiv zuordnen kann... gerade bei solchen verträgen.

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 22:46
jha ;D Dann hab ich dich falsch verstanden *sry* :D

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 23:14
Du solltest zumden auf übertriebene Freundlichkeit verzichten.

Füg außerdem hinzu, dass du die Herrschaften auffordest auch zukünftig von Werbung, Anrufen (sofern eine Tel. Nr. angegeben) und Besuchen durch Verteter Abstand zu nehmen.

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 23:17
Achja, Kündigungen IMMER per EINSCHREIBEN, des Weiteren eine Kopie des Schreibens als Beweis aufbewahren! Außerdem: solltest du wider Willen doch eine Zeitschrift erhalten, nicht öffnen oder sonst etwas, mach ein Foto davon und schick sie an das entsprechende Unternehmen ungeöffnet u ungelesen zurück.


Autor
Beiträge 7242
45
Antwort von John_Connor | 29.01.2008 - 23:33
Es gibt doch irgendeine Möglichkeit, sich von der Post (wird teurer) bestätigen zu lassen,d ass der Brief eingegangen ist... oder?!
Wenn der Typ dir gesagt hat, dass das probieren des Abos mit keinerlei Kosten verbunden ist, dann kannst du die Zahlung sowieso verweigern!
Er MUSS dich daruaf hinweisen, wenn etwas Kosten verursacht!

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 23:41
das ist denn ein einschreiben mit rückschreiben glaube...

aber mal so zum "einschreiben"... ich weiß, dass es in meiner bekanntschaft mal probleme mit einer versicherung gab (gründe seien mal dahingestellt)... jedenfalls hat die versicherung dann gesagt, sie hätten den brief nicht zurückbekommen, so muss er angekommen sein.

edit: einige versicherungen scheinen sich nur mit der aufschrift (darauf war es bezogen) - falls nicht zustellbar, umgezogen etc. zum absender zurück - abzusichern. finde ich persönlich fies, aber kann man ja auch einfach draufschreiben (das risiko wäre mir aber zu groß) - denn die post kann ja auch echt mal verloren gegangen sein, wobei ich das noch NIE erlebt habe... wäre zumindest eine preiswerte (aber dennoch unsichere) variante.

 
Antwort von GAST | 18.02.2008 - 13:29
Ganz ehrlich. Wenn ich von solchen Leuten im Tv oder so gehört habe, dachte ich immer " wie kann man nur darauf reinfallen" BIS ja bis es auch mir passierte.

Ich war eigentlich auf der Arbeit und musste kurz wechselgeld holen. Da qutscht mich auch so ein Kerl an und meinte ob ich nicht 2 Ausgaben Gratis haben wollte. Er meinte es ist eine Art Probeabo und ich muss es nur bezahlen, wenn ich so eine Postkarte aus der 2 Zeitung wegschicke. Dachte ich mir OK her damit und schnell zur Arbeit.. Er hat auch geschickt seinen Ausweis über die Stelle wo ".. sowie 12 Monate gegen Rechnung" gelegt.
Als ich dann zu hause war und meinem Freund davon erzählte er mir, dass der gleiche Kerln ihn angequtscht hat. Allerdings war mein freund nicht so dumm um darauf reinzufallen...

Wenn man auf dem falschen Fuß erwischt wird. Aber zum Glück gib es das widerrufungsrecht. Ich werde es gleich heute noch als einschreiben zurückschicken.

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