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Anstiften zu schwerer Körperverletzung, Strafe ?

Frage: Anstiften zu schwerer Körperverletzung, Strafe ?
(12 Antworten)

 
das ist eine frage an die, die sich mit juristischen sachen auskennen:

angenommen man hat streit mit jemandem, und ein mädchen das mit der sache nichts zu tun hat (sondern das einen hass hat auf einen wegen einer komplett anderen sache) mischt sich mit den worten ein: "ihr müsst ihm in die säcke treten, dann gibt er ruhe".


1. wie würde man das bezeichnen, ist "Anstiften zu schwerer Körperverletzung" korrekt ?

2. wie wäre die strafe dafür (sie ist 16, die zu denen sie es gesagt haben vieleicht 10-12, aber das müsste die strafe doch noch erhöhen, weil die gestzlich in dem alter nicht selbsständig handeln, oder ?)
GAST stellte diese Frage am 21.07.2007 - 17:38

 
Antwort von GAST | 21.07.2007 - 17:56
"Anstiftung" finde ich ist noch garkein Grund um jemanden zu verklagen...

So lang die Tat nicht begangen wurde ist doch alles okay, und du kannst dich ja auch wohl selber wehren oder etwa nicht?

 
Antwort von GAST | 21.07.2007 - 17:58
bin auch der meinung,dass es keinen sinn hätte...Wenn er danach verletzt wurden wäre, dann würde die sache vlt. anders aussehen. Aber da glaub ich kaum,dass du damit erfolg hast

 
Antwort von GAST | 21.07.2007 - 18:12
ChuckysBraut: also sie haben mit der tat zumindest angefangen, also so in meine richtung getreten, wenn ich da nicht aufgepasst hätte, wär schon was passiert ! aber für anstiftung müsste das doch sowieso egal sein, sie hat ja da keinen einfluss drauf ob die "erfolg" haben, was zählt ist meiner meinung nach das sie das WOLLTE das die das tun !

 
Antwort von GAST | 21.07.2007 - 18:15
MasterOfDesaster: es geht weniger darum ob ich da jetzt vor gericht gewinnen würde, sondern mehr was da THEORETISCH für sie rauskommen könnte (also im schlimmsten fall, von ihr aus gesehn), das man das ihr gegenüber als druckmittel einsetzen kann !


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Antwort von Nudelsupp (ehem. Mitglied) | 21.07.2007 - 18:20
Was was was? Du bist 19 und lässt dich von 10-12 jährigen treten? o.O
ich weiß nich, das kann nich ganz dein ernst sein? schmeiss die kleinen doch einfach weg wenn sie kommen, sonst lernen sie es nich..

 
Antwort von GAST | 21.07.2007 - 18:25
sie habem mich nicht getreten und ich würd wegen den zwergen auch hier kein thema eröffnen, es geht darum was die, die sie angestiftet hat dafür theoretisch erwarten würde, nur um die geht es !


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Antwort von Nudelsupp (ehem. Mitglied) | 21.07.2007 - 18:29
ach, ich find das sowas rechtlich garnicht berücksichtigt wird, ich denke das sie anderes um die ohren haben als sich mit sowas zu beschäftigen.. aber letztendlich müsstest du schon recht damit haben, aber ich bezweifel das es nennenswerte auswirkungen haben würde..
Regel das lieber mit ihren eltern wenn das so weiter geht, das wirkt wunder ^^

 
Antwort von GAST | 21.07.2007 - 18:37
Ich würd mir da gar kein Kopp drum machen und hätt mir die Jungs direkt gegriffen. Und auf die alte kannsd scheissen. Ne Anzeige würde 100 prozentig fallen gelassen.


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 21.07.2007 - 18:37
diesen speziellen fall hätte man strafrechtlich nicht weiter verfolgt, der wäre wegen nichtigkeit eingestellt worden..

der kontext war (denke ich) mehr spielerisch und nicht soooo auf gewalt aus.. wäre das mädel allerdings 18, und hätte ein paar 13 jährige dazu überreden wollen dich zb mit waffen anzugreifen (soft-airs und so geräte) DANN wäre es wohl strafrechtlich verfolgt worden!

in deinem fall steht einfach die belanglosigkeit im vordergrund.. wenn mich jedes mal jemand wegen anstiftung zur straftat anzeigen würde weil ich aus spaß sage "du musst da hin treten wo es wehtut" wenn ne freundin von mir ihren freund (liebevoll) "schlägt" dann hätte ich aber ein problem ;)

 
Antwort von GAST | 21.07.2007 - 20:53
doch, sie WAR auf gewalt aus mit spielerisch hat es nicht das geringste zu tun ! sie hat mir auch vor einigen wochen wirklich hineingetreten (sie selber !), nur aus bestimmten gründen kann ich das nicht so ohne weiteres anzeigen ohne selber ärger zu kriegen und sas nutzt sie aus um mich zu mobben wann immer sie mich sieht, aber mit dem was sie jetzt gesagt hat hätte ich eine möglichkeit ihr zu drohen ohne das sie zurückdrohen kann !

wie genau ist denn "belanglosikeit" definiert bei juristen ? ich kann mir das nicht wirklich vorstellen das es für diesen fall zutrifft, und falls wirklich, soll sich derjenige richter halt mal treten lassen, dann weis er besser ob das balanglos ist sowas....

 
Antwort von GAST | 21.07.2007 - 21:04
"Anstiftung" finde ich ist noch garkein Grund um jemanden zu verklagen"

ach ja?
dann könnte ich einen killer auf dich hetzen (der dich dann auch töten würde) und man könnte mich nicht verklagen? (wenns nach dir ginge)

"Anstiften zu schwerer Körperverletzung"
kommt drauf an

"schwere" darf man aufjedenfall nicht sagen

"aber das müsste die strafe doch noch erhöhen, weil die gestzlich in dem alter nicht selbsständig handeln, oder ?"

richtig!

p.s.:damit kommst du niemals durch (auch wegen diesem hier:"angenommen man hat streit mit jemandem")


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 21.07.2007 - 21:34
übrigens: professionelle rechtliche tips gibts im forum von www.recht.de

nicht juristen entscheiden über nichtigkeit sondern so ein paar verwaltungstypen von der staatsanwaltschaft deines kreises/stadt.. die machen den ganzen tag nix anderes als solche dummen sachen zu bearbeiten. wenn die lesen: "die böse beate hat den zwei 10 jährigen knirpsen gesagt die sollen mir in meine geschlechtsteile treten, das is anstiftung zur körperverletzung" lachen die dich erstma aus und hängen sich das schriftstück dann gerahmt an die wand..

merk dir: so lang nich wirklich was geschehen ist, kommt keine strafanzeige durch.. (es sei denn es ist eine wirklich anstiftung zu ner körperverletzung mit waffen etc)

allerdings frage ich mich warum du sie nicht anzeigen KÖNNTEST und was sie gegen dich in der hand hat?!? hört sich so an als hättest du ein bisschen dreck am stecken ;)

naja.. wenn du sie anzeigst bekommt sie auch erstma post von der staatsanwaltschaft in der sie aufgefordert wird stellung zu nehmen, sowas wirkt schon wunder (hab ich selbst ausprobiert so nem ca 50 jährigen der mich ohne grund beschimpft und bedroht hat.. ok der grund war meine frechen, leicht ironischen antworten aber das is ne andere geschichte^^)

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