Menu schließen

Vergleich Bundespräsident u. Reichspräsident

Frage: Vergleich Bundespräsident u. Reichspräsident
(3 Antworten)

 
hey Leute,

ich habe eine haushaufgabe in der man die Aufgaben des Bundespräsidenten heute und dem Reichspräsidenten 1919 (Weimar Republik) vergleichen sollen!

pls help me!:D
GAST stellte diese Frage am 08.05.2007 - 16:21

 
Antwort von GAST | 08.05.2007 - 16:25
"amtsdauer:5 jahre bzw 7 jahre
wahl:bundesversammlung bzw.
direkt durch das volk
wehrmacht:kein oberbefehl bzw oberbefehl
notstand:nur mit zusammen mit bundesregierung und bundesrat bzw. kann grundrechte aufheben nach art.48
reichstag:RP kann reichstag auflösen, bp nicht."

 
Antwort von GAST | 08.05.2007 - 16:32
Die befugnisse des bundespräsidenten sind gegenüber denen des reichspräsidenten stark eingeschränkt worden. weder er noch seine bundesregierung hat die möglichkeit, notverordnungen zu erlasen (keine diktaturgewalt wie in Art. 48WRV) Dem bundespräsidenten ist es nicht möglich, den bundestag aufzulösen, außer im sonderfall der gescheiterten kanzlerwahl (Art. 63) und nach negativer beantwortung der vertrauensfrage (Art 68). Der bundeskanzler wird nicht von dem Bundespräsidenten ernannt, sondern auf dessen Vorschlag vom Bundestag gewählt. der bundespräsident hat den gewählten bundeskanzler und auf dessen Vorschlag hin die bundesminister zu ernennen (Art. 63 u. 64). Der oberbefehl über die streitkräfte obliegt in Friedenszeiten dem bundesminister für verteidigung (Art. 65a)

 
Antwort von GAST | 08.05.2007 - 16:33
ich hab jetzt nicht wirklich auf die Rechtschreibung geachtet sry...

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Geschichte-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Geschichte
ÄHNLICHE FRAGEN:
BELIEBTE DOWNLOADS: