Mündlicher Vertrag
Frage: Mündlicher Vertrag(26 Antworten)
Hi, ich habe vor zwei Monaten unter Zeugen einen Mündlichen Vertrag abgeschlossen. Und zwar: Ich gebe jmd. einen Account auf einem Linux-Root, damit der sich einen Counter-Strike Server installieren/verwalten kann. Ich bekomme dafür 20€/Monat. Die Vertragslaufzeit war 6 Monate. Wie kann ich das Rechtlich durchsetzen? Er hat a) Den Account b) Einen FTP-Account alles, was er wollte/braucht, um den Server zu betreiben. |
GAST stellte diese Frage am 29.12.2006 - 23:58 |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:08 |
Eigentlich kannst du da garnichts machen. Mündliche Absprachen sind nie rechtswirksam - in seltenen Fällen könntest du vor Gericht die Zahlung einklagen, Mit CS und dem ganzen Kram hab ich nicht viel am Hut. Das einzige was du machen kannst ist (wenn ich das nun richtig verstanden habe) den Account (auch FTP) schließen oder direkt löschen. (Sinnvolle Lösung) |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:11 |
Also rechtlich ist es nun mal so, dass man einen Kaufvertrag auf jeden Fall auch mündlich abschließen kann. Das Problem ist nur, das auch nachweisen zu können. Vor Gericht zählen Zeugen als Beweismittel. Ich wéiß nur nicht, ob du deinen Anspruch auch durchgesetzt bekommst. Es gibt ja immer diesen schönen Satz "Aussage gegen Aussage" |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:12 |
Er hat ja schon einmal bezahlt. Das is doch auch ein Beweis |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:13 |
es gibt nur so genannte Formvorschriften .... wie z.B. Mietvertrag --> Schriftform oder Kaufvertrag über ein Grundstück --> notarielle Beurkundung usw doch in deinem fall ist der kaufvertrag wirksam. |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:13 |
haste den mündl. vertrach net aufgezeichnet? |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:14 |
Nein. Aber ich habe aufm Konto die erste Zahlung... |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:14 |
das zählt auch als beweismittel, natürlich nur, wenn du einen kontoauszug hast oder ähnliches |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:14 |
Ich nehme an dein Vertragspartner war ungefähr so alt wie du? Dann ist er nur beschränkt geschäftsfähig, was die Sache schonmal schweirig macht. Außerdem glaube ich nicht, dass ein Vertrag zwischen zwei beschr. geschäftsf. Personen zustande kommen kann, da bin ich mir aber nicht sicher... Auf dem rechtsweg eh wenig, ich würde sagen, das ist ein bagatelldilikt. Versuchs halt auf die nette schiene ;) |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:14 |
kann gefälscht sein, flensburger, was auchimmer - auf jeden fall zählt das leider nicht.... neee, wird schwer - deine zeugen können befangen oder was auch immer sein. doofe sache, aber viele möglichkeiten sehe ich nicht! |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:16 |
beschränkt geschäftsfähige dürfen nur mit der einwilligung des gesetzlichen vertreters (in diesem fall wohl deine eltern) einen kaufvertrag abschließen. wenn deine eltern diesem kaufvertrag nicht zustimmen, ist es rückwirkend nichtig |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:19 |
jop prinzipiell schon... aber es gibt da noch den taschengeldparagraphen d.h. geld, was minderjährigen (zwischen 114 und 18) zur freien verfügung gegeben wurde, dürfen sie nutzen um verträge ohne einwilligung zu machen. Das ist wichtig für einkäufe im alltag ;) Sonst wärs n bissl schwierig... und selbst dann muss glaub ich zumindest EINER der vertragspartner voll geschäftsfähig sein... ich glaube nicht, dass wir hier nen vertrag haben, sorry ^^ |
Antwort von sternchen_88de | 30.12.2006 - 00:20 |
jetzt bräuchte man hier vagner *gg* aber mal ne frage von jmd unwissenden wie mir: kannst du den acc nicht einfach löschen? wenn er sich nicht dran hält, hälst du dich eben auch net dran ..er hat ja wohl auch keine beweise oO |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:20 |
@sternchen: er will aber ja das geld verdienen ;) |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:21 |
der taschengeldparagraph gilt aber nur für rechtsgeschäfte, wo eine einmalige leistung erbracht wird. ein beschränkt geschäftsfähiger darf sich nicht zu einem vertrag verpflichten, wo er z.b. einige monate für zahlen muss (z.b. fitnessstudio usw) |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:24 |
da hast du recht... also naja, es ist auf jeden Fall kein Vertrag.... Ich würds nochma mit reden versuchen ^^ |
Antwort von sternchen_88de | 30.12.2006 - 00:25 |
vllt kann mans dann ja i.wie "neu abschließen" so dass es auch funzt, hmm |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:26 |
hmmm also im §110BGB (Taschengeldparagraph) steht doch nix von einmalig... "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind." Ich glaub aber es steht iwo anders ;) Neu abschließen geht glaubn ich auch net, wenn beide Minderjährig sind, geht nämlich IMHO garnix.. |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:27 |
nehmen wir an du bringst die sache rechtlich durch ...dann kleben die dir an der backe weil ihr 15 seid und CS eigentlich nich zockn dürft :D weißt ja ...die amokläufer in lezter zeit XD |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:30 |
Du hast Recht... Du hast ihn ein Antrag gemacht,er hat den Antrag angenommen...SOmit ist ein Vertrag zusatnde gekommen. Es sind 2 Willenserkläreungen,die für einen Vertrag allesart nmotwendig sind,abgeschlossen...Wenn Du zusätzlich noch Zeugen hast,perfekt... Sonst kannst Du nochmal im Bürgerlichen Gesetzbuch ab dem § 145 BGB mal nachschaun ;-)...YApP |
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:32 |
die beiden sind aber beschränkt geschäftsfähig ! also ist kein vertrag zustande gekommen ! |
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