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Mündlicher Vertrag

Frage: Mündlicher Vertrag
(26 Antworten)

 
Hi, ich habe vor zwei Monaten unter Zeugen einen Mündlichen Vertrag abgeschlossen. Und zwar: Ich gebe jmd. einen Account auf einem Linux-Root, damit der sich einen Counter-Strike Server installieren/verwalten kann. Ich bekomme dafür 20€/Monat.

Er hat schon 2 Monate vorrausbezahlt und somit ist jetzt im Januar die nächste Zahlung fällig. Jetzt weigert er sich aber, weiterhin zu Zahlen, da sein Cunter-Strike Source-Server iwie nicht läuft. Da kann ich ja nun nichts zu. Und jetzt meint er, er will nicht zahlen, bevor der nicht läuft.
Die Vertragslaufzeit war 6 Monate.

Wie kann ich das Rechtlich durchsetzen?

Er hat
a) Den Account
b) Einen FTP-Account
alles, was er wollte/braucht, um den Server zu betreiben.
GAST stellte diese Frage am 29.12.2006 - 23:58

 
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:32
das
gilt aber für voll geschäftsfähige....

 
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:35
Hmm...

Das ALter hab ich mir net angeschaut...
Da haben die anderen schon Recht.
Verträge kann man erst ab der vollen Geschäftsfaähigkeit,d.h. ab Vollendung des 18. Lebensjahres,abschließen.
ALso ist euer Vertrag nichtig und es sieht leider net so gut aus für Dich...

 
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:38
mit 15 jahren würd ich cs auf der straße nicht einmal flüstern ...
zackzack und dein viertel ist dicht^^

 
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 00:43
also wenn du den mündlichen vertrag unter zeugen ausgehandelt hast dann MUSS er bezahlen..dann kannst du auch vor gericht gehen aber das wäre in dem falle eh nicht nötig und weil die richter euch für dumm halten würden also musst du das wohl oder übel mit dem allein klären

 
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 01:03
ich sag mal so ne: selber schuld =P mündlich.......

 
Antwort von GAST | 30.12.2006 - 01:44
joar Minderjährige könne keene verträge ohne zustimmungen von eltern abschließe aber sonst sind mündliche verträge unter zeugen rechtsgültig. Aber s leider ja so dass
1. Das spiel für das alter nicht freigegeben is
2. Die Vertragsfähigkeit nich gegeben is
3. Die eltern jetz einfach den Vertrag auch nichtig machen könne un somit keine zahlung erfolge muss.

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