Deutsch: Thema: Rede
Frage: Deutsch: Thema: Rede(12 Antworten)
Guten Abend! Ich suche gerade im Netz eine Redeanalyse von der Rede bzw. Hat das vll jemand, wäre echts uuuuper lieb wenn man es mir schicken würde! Als Hausaufgabe habe ich auf das in den Kontext einzuordnen bzw es zu gliedern! Gliedern das kriege ich ja noch hin aber situativer Kontext? Dank euch schonmal! Michaela |
GAST stellte diese Frage am 12.12.2006 - 20:48 |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 20:50 |
hi |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 20:52 |
ich geh auf die gesamtschule hennef...12 klasse..aba was hat das jetzt mit dem thema zutun? |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 20:52 |
ach is schon gut wegen heinemann soheißt unser schulleiter |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 20:54 |
jaja süße..aba da geht es ja um den bundespräsidenten...und ich glaube kaum das das dein schulleiter is! |
Antwort von Phoenix90 | 12.12.2006 - 20:56 |
also ich hab mom auch nix dazu parat, aber würd dir nat gern helfen . . . weißt du aus welchem jahr die stammt? dann wär das mit dem stativen kontext leichter |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 20:58 |
sry aba ich kenn keinen bundespräsidenten der heinemann heißt und da hab ich gedacht ,dass der lehrer/schulleiter euch gesagt hat ihr sollt das so formulieren das er der bundespräsident ist .aba unser schulleiter heißt wirklich heinemann.sry nochma |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 20:58 |
die rede wurde am 31.dez.1969 gehalten...wär echt lieb wenn ihr mir helfen würdet |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 21:04 |
och mensch leude...lasst mich doch net so hängen....:-( |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 21:05 |
In der Nachkriegszeit hielten die Bundespräsidenten Heuss (1949-1959), Lübke (1959-68) und Heinemann (1969) die Reden zum Jahreswechsel. Die kürzeste Ansprache hielt Heinemann, die längsten Lübke. Lübke konstatierte den zunehmenden Zerfall der Familien, und beschwor immer wieder deren Zusammenhalt eindringlich mit altbackenen konservativen Begründungen. Unter seine Präsidentschaft fiel die große Krise an der Ruhr, an deren Folgen die Regierung Erhard scheiterte und Kiesinger Bundeskanzler einer Großen Koalition wurde. |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 21:10 |
das is ja schonmal was...danke mit situativer kontext meinen die ja was sich so um die zeit politisch un gesselschaftlich getan hat...ich such mir schon die finger wund aba find nix! |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 21:17 |
ich weiß nit ob das dir auch weiter hilft : Bundesjustizminister (1966-1969) [Bearbeiten]Am 1. Dezember 1966 wurde Heinemann auf Vorschlag Willy Brandts zum Bundesminister der Justiz in der von Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger geführten Großen Koalition ernannt. Dies begrüßten auch Vertreter anderer Parteien, die sich seit längerem für eine vieldiskutierte Große Strafrechtsreform eingesetzt hatten: etwa Thomas Dehler (FDP) und Max Güde (CDU), während die Bundesanwaltschaft skeptisch reagierte. Heinemann lagen zwei Reformentwürfe vor: ein konservativer, der stärker auf Abschreckung setzte (1962), und ein liberaler, der stärker auf Kriminalprävention und Resozialisierung von Straffälligen ausgerichtet war (1966). Es gelang ihm, in einem Kompromissentwurf zum allgemeinen Strafrecht viele der letzteren Vorstellungen unterzubringen. So wurden 1969 die Zuchthausstrafen gesetzlich durch Freiheitsstrafen ersetzt, die regulär Resozialisierungsangebote einschlossen. Haftstrafen unter sechs Monaten können nur noch ausnahmsweise verhängt werden, um nicht die Rückfälligkeit von Ersttätern zu fördern. Bagatelldelikte wurden zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft. Das zum Teil erst 1951 geschaffene politische Strafrecht wurde im Juni 1968 mit dem 8. Strafrechtsänderungsgesetz liberalisiert: Gegen Urteile in Staatsschutz-Strafsachen, die bis dahin rechtlich unanfechtbar waren, können seither Rechtsmittel eingelegt werden. Die Gefahr von „Gesinnungsurteilen“ sollte verringert werden. Inhaftierte, die aufgrund der nun aufgehobenen Bestimmungen verurteilt worden waren, wurden amnestiert. Zugleich vertrat Heinemann entschieden die Verlängerung der Verjährungsfrist für NS-Verbrechen. Besonderes Augenmerk richtete er auf das Sexualstrafrecht und sorgte dafür, dass Ehebruch und praktizierte männliche Homosexualität (Paragraph 175) keine Straftaten mehr sind. Nichteheliche und eheliche Kinder wurden rechtlich gleichgestellt und erhielten den gleichen Anspruch auf Unterhalt. Heinemann begründete dies mit pragmatischer Vernunft und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. So argumentierte er im Fall der Homosexualität mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau, da lesbische Beziehungen nicht strafbar waren. Beim Ehebruch verwies er auf Statistiken, wonach höchstens ein Sechstel aller bekannten Fälle bestraft wurden und dies keinerlei erkennbare Auswirkungen auf die Gesellschaftsmoral hatte. Diese sei nur noch sehr begrenzt von christlichen Moralvorstellungen geprägt, und es sei nicht wünschenswert, dies durch autoritäre Staatsgesetze zu revidieren. In der Frage der Abtreibung wich er jedoch von der SPD-Mehrheit ab und befürwortete nur die ethische Indikation im Fall einer Vergewaltigung. Viele von Heinemann eingeleitete Reformen wurden erst nach seiner Amtszeit konkretisiert und etwa mit dem 9. Strafrechtsänderungsgesetz rechtswirksam. Er betrachtete sie nur als erste Schritte. Entscheidend war für ihn, die Rechtsordnung einerseits dem Gesellschaftswandel anzupassen, andererseits die Benachteiligten zu schützen. Beim zuständigen Arbeitsminister Hans Katzer setzte er sich auch - zunächst vergeblich - dafür ein, die Totalverweigerung von Kriegs- und Ersatzdienst aus Gewissensgründen anzuerkennen und sie nicht durch wiederholte Einberufung mehrfach zu bestrafen. Dies betraf vor allem die Zeugen Jehovas, die er als Anwalt schon oft vor Gericht verteidigt hatte. Er verwies auf die Bemühungen der Kirchen in der DDR, einen gleichberechtigten staatsunabhängigen Zivildienst anstelle der „Bausoldaten“-Kompanien zu schaffen. Am 7. März 1968 folgte das Bundesverfassungsgericht seiner Auffassung und verbot die Mehrfachbestrafung von Kriegs- und Ersatzdienstverweigerern, deren „Dienstflucht“ auf eine ein für allemal getroffene Gewissensentscheidung zurückgeht. Zur Überraschung seiner Anhänger trat Heinemann am 10. Mai 1968 für die Notstandsgesetze ein, die besonders die Studentenbewegung und Teile der Gewerkschaften vehement ablehnten. Man fürchtete, eine künftige Regierung könne den Notstand auch ohne wirklichen Grund ausrufen und damit erst herbeiführen. Heinemann erinnerte dagegen an Artikel 48 der Weimarer Verfassung, dessen Ausführungsgesetz nie beschlossen wurde und antidemokratischen Regenten gerade so Rechtswillkür gestattet habe. Da das Grundgesetz keinen vergleichbaren Artikel hatte, hatten CDU-geführte Bundesregierungen über Jahre hinweg Entwürfe für einen Notstandsfall erarbeitet und allen Dienststellen als „geheime Verschlussache“ zugeleitet. Diese „Schubladengesetze“ habe die SPD seit dem Eintritt in die Große Koalition vorgefunden und beseitigt. Die Notstandsgesetze sollten die Bürger gerade vor solcher Regierungswillkür im Notstand schützen. Anfang April 1968 veröffentlichte Heinemann einen Aufsatz in der SPD-Zeitschrift Die neue Gesellschaft unter dem Titel „Die Vision der Menschenrechte“. Darin plädierte er nicht nur für einschneidende Hochschulreformen, sondern auch für die Analyse des gesellschaftlichen Ideenmangels und Reformstillstands, aus dem er die Unruhe unter den Studenten erklärte. Utopismus helfe ebensowenig wie bloße Technokratie der Macht: Wir brauchen `realists with vision` (John F. Kennedy), nüchterne Realisten mit Phantasie, die das Bild einer besseren Ordnung im Herzen tragen und von dem Willen erfüllt sind, mehr und bessere Gerechtigkeit zu erkämpfen, als sie hier und jetzt vorhanden ist. Er trat für die Erweiterung der liberalen Bürgerrechte durch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechte ein. Die Tradition des deutschen Obrigkeitsstaates müsse beendet werden. Nicht weniger, sondern mehr Demokratie - das ist die Forderung der Zeit. Zwei Tage nach dem Attentat auf Rudi Dutschke und den teilweise gewalttätigen Protesten dagegen griff Bundeskanzler Kiesinger am 13. April 1968 die Studenten wahllos als „militante linksextremistische Kräfte“ und Feinde der parlamentarischen Ordnung an und machte sie damit indirekt selbst für das Attentat verantwortlich. Auch wurden aus der CDU Rufe zur Einschränkung des Demonstrationsrechts laut. Darauf reagierte Heinemann am Folgetag (Ostermontag) mit einer Erklärung, in der er Kiesinger, aber auch gewaltbereite Protestierer, unmissverständlich zurechtwies: Wer mit dem Zeigefinger allgemeiner Vorwürfe auf den oder die vermeintlichen Anstifter oder Drahtzieher zeigt, sollte bedenken, dass in der Hand mit dem ausgestreckten Zeigefinger zugleich drei andere Finger auf ihn selbst zurückweisen. Er sah den Protest als Symptom einer tiefen Vertrauenskrise der Demokratie. Gewalt sei Unrecht und „Dummheit obendrein“. Aber: Zu den Grundrechten gehört auch das Recht zu demonstrieren, um öffentliche Meinung zu mobilisieren. Auch die junge Generation hat einen Anspruch darauf, mit ihren Wünschen und Vorschlägen gehört und Ernst genommen zu werden. Während dies damals öffentlich große Empörung auslöste, fand Heinemann bei APO-Anhängern Lob und Anerkennung: Er habe, „indem er die Wahrheit der doppelseitigen Schuld aussprach“, entscheidend zur Deeskalation und Versöhnung der Generationen beigetragen (Ivan Nagel).[ |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 21:19 |
sag ma ebn ob das ok is weil muss gleich off |
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