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Altenheim

Frage: Altenheim
(11 Antworten)

 
Hi,

Ich habe vor nach der 10te Klasse vom Gymnaisum abuzgehen und bei uns in der Stadt ne Ausbildung als Altenplfleger zu machen.
Weiss einer von cuh was man da so ungefähr an noten braucht um da ne Lehrstelle zu bekommen?
GAST stellte diese Frage am 27.08.2006 - 10:26


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 27.08.2006 - 10:33
ich denke mal,
dass man da eher deine lust und deinen spass erkennen sollte, als jetzt son top zeugnis
ps:ich denke mal einigermaßen gute kopfnoten wären vll erwünschenswerter^^

 
Antwort von GAST | 27.08.2006 - 10:35
ich hab da ja schon 2 wochen soyialpraktikum geamcht und acuh ferienjobs. die wissen schon dsa ich das gerne mache

 
Antwort von GAST | 27.08.2006 - 10:39
mmmh Altenheim? ich hab wahnsinnigen Respeckt vor Leuten die dort arbeiten oder arbeiten wollen. ich wünsch dir viel Glück.


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 27.08.2006 - 10:39
wenn die dich da schon so ein wenig kennen gelernt haben, denk ich, dass ein normales mittelklasse zeugnis da reicht;)

 
Antwort von GAST | 27.08.2006 - 10:40
dann muss ich mich aber anstrengen >D

 
Antwort von GAST | 27.08.2006 - 10:52
Hmm...

ALso eigentlich ist es so,dass die n Realschulabschluss voraussetzen...Auf welche NOten die qachten?!...Hmm...Wie schon gesagt,da ist das Fachmännische Wissen doch eher hintergründig und mehr,ob man mit Menschen umgehen kann,die Hilfe bedürftig sind.Aber wenn Du sagst,dass die Dich da kennen,dann wirst keine Schwiereigkeiten haben...Also viel Glück und Spaaaß @ AUsbildung...
Ich würd Dir raten,mach Dein Abi ;D

 
Antwort von GAST | 27.08.2006 - 11:00
habich mir acuh schon [berlegt, aber bis ich mim abi fertig bin bin ich 19 und bis ich dann arbeithab und genug geld yum ausyiehen bin cih 21 und da bekomm ich ne weohnung gestellt und kann da mi 16 schon einyiehen

 
Antwort von GAST | 27.08.2006 - 11:02
Altenpfleger/in
Ausbildung

Die Ausbildung zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin ist bundeseinheitlich geregelt. Sie umfasst 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung im Umfang von 2.500 Stunden.

Voraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss oder bei Hauptschulabschluss eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

--> ich glaube wenn du solche Noten hast, dass du die 10. Klasse
bestehen würdest...dann is dass glaub ich kein Problem



Ausbildungsdauer: 3 Jahre (bei Teilzeit bis zu 5 Jahre)

Ausbildungsorte: Die schulische Ausbildung erfolgt an Altenpflegeschulen. Die praktische Ausbildung wird in einer stationären Pflegeeinrichtung und bei einem ambulanten Pflegedienst absolviert; weitere Ausbildungsabschnitte, z.B. in Krankenhäusern mit geriatrischem Schwerpunkt, sind möglich. Der Träger der praktischen Ausbildung schließt mit dem Schüler/der Schülerin einen Ausbildungsvertrag und zahlt eine Ausbildungsvergütung. Die schulische und die praktische Ausbildung wird eng aufeinander abgestimmt; Unterricht und Praxiseinsätze wechseln sich regelmäßig ab.

Inhalt: Die Ausbildung ist inhaltlich im Wesentlichen auf die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten ausgerichtet, die für eine eigenverantwortliche, ganzheitliche und selbstständige Pflege und Betreuung kranker alter Menschen in stationären Einrichtungen und in der ambulanten Versorgung erforderlich sind.

Theoretischer und praktischer Unterricht:

Der Unterricht erstreckt sich auf Themen wie: Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege (Einbeziehung theoretischer Grundlagen, Pflege alter Menschen, gerontologisch begründete Arbeitsweisen, Gesprächsführung, medizinische Diagnostik und Therapie, Dokumentation, Qualitätsentwicklung), Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung, Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit, Altenpflege als Beruf (Berufliches Selbstverständnis entwickeln, Lernen lernen, Krisen bewältigen und mit schwierigen sozialen Situationen umgehen, die eigene Gesundheit erhalten).

Praktische Ausbildung:

Vertiefung und praktische Anwendung der erworbenen Kenntnisse in stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege. Dazu gehören u.a. das Kennenlernen des Praxisfeldes unter Berücksichtigung institutioneller und rechtlicher Rahmenbedingungen und fachlicher Konzepte, die Mitarbeit und Übernahme selbstständiger Teilaufgaben entsprechend dem Ausbildungsstand bei der Pflege alter Menschen einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung und das Mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Anleitung bzw. Aufsicht, die Hilfe bei der Tagesstrukturierung, Alltagsgestaltung und dem Erhalt sozialer Kontakte sowie selbstständige Projektarbeiten, z.B. im Zusammenhang mit der Gestaltung der häuslichen Pflegesituation.

Abschluss: Staatliche Prüfung.

Für Altenpfleger/innen gibt es umfangreiche Weiterbildungsangebote. Unter bestimmten Voraussetzungen können Altenpfleger/innen in einigen Bundesländern ein Pflegestudium mit Diplom- oder Bachelorabschluss aufnehmen (Pflegepädagogik, Pflegemanagement, Pflegewissenschaft).
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Tätigkeitsbereich

Altenpfleger/innen sind in vielschichtigen Aufgabenbereichen tätig, vorrangig in Altenpflegeheimen, ambulanten Diensten, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Tagespflegeheimen. Sie sind aber auch in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Fachkliniken, Krankenhäusern, Hospizen oder in Einrichtungen des betreuten Wohnens beschäftigt. Sie arbeiten im Team - mit Kolleginnen und Kollegen sowie Fachkräften anderer Gesundheitsfachberufe und sozialer Berufe. Bei der Behandlung und Rehabilitation stimmen sie sich mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen eng ab.

Altenpfleger/innen pflegen und betreuen selbstständig und eigenverantwortlich alte Menschen, die pflegebedürftig geworden sind. Ihr Aufgabenbereich erstreckt sich vorrangig auf medizinisch-pflegerisch ausgerichtete Tätigkeiten, aber auch auf sozial-pflegerischen Aufgaben. Es geht im Einzelnen um die sach- und fachkundige, umfassende und geplante Pflege, die Mitwirkung bei der Behandlung und Rehabilitation alter kranker Menschen, die umfassende Begleitung psychisch erkrankter, chronisch kranker und sterbender alter Menschen, die Gesundheitsvorsorge, die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten, die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung und die Beratung pflegender Angehöriger.

Konkrete Tätigkeiten sind z.B. die Planung von pflegerischen Aufgaben und deren Dokumentation, die Beobachtung von Krankheitsverläufen, das Wechseln von Verbänden, das Verabreichen von Medikamenten, das Messen der Körpertemperatur, des Pulses oder des Blutzuckerspiegels, die Flüssigkeitsbilanzierung, die Hilfe bei der Körperpflege und beim Essen, die Gestaltung und Strukturierung des Tagesablaufs, die Anleitung zur Freizeitgestaltung und die Beratung von Familienangehörigen.
Zur Information:

 
Antwort von GAST | 27.08.2006 - 11:02
Ich glaube, dass da ziemlich egal ist, was du für Noten hast. Für so eine Ausbildung brauchst du kein gutes Zeugnis... aber menschlich solltest du nicht bei Verhalten in der Schule stehen haben: stört oft...
Aber man geht da ja jetzt nicht von aus.
So ne Ausbildung wäre absolut nix für mich, aber finde ich gut, dass es Leute gibt, die so etwas machen.

 
Antwort von GAST | 27.08.2006 - 11:04
ich glaub solang ich keine 5 im yeugniss hab m[sste da klappen

 
Antwort von GAST | 27.08.2006 - 11:13
ja die anforderungen sind nicht hoch ^^
schaffste schon wenn du die 10. überstehst ;)

btw: drück mal ALT+SHIFT ^^
du hast vermutlich grad ne englische tastatur einstellung drinne ö.ö``

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