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Begriffe

Frage: Begriffe
(6 Antworten)

 
Ich muss ein "paar" Begriffe in Geschichte lernen.

Vielleicht kann mir jemand den ein oder anderen Begriff erklären!? Wäre nett
Thema ist Französische Revolution
Begriffe von 1789-1791

Generalstände
Reform
Konsens
Regestrierungsrecht
Doublement du tirs-état
Cahiers de doleance
assemblée nationale constituante
Volkssouveranität
Menschenrechte/Bürgerrechte
Assignation
Konstituelle Monarchie
Aktivbürger
Suspensives Vetorecht
Departement
Wahlmodus
Ballhausschwur
la grad peur
Bastillesturm
GAST stellte diese Frage am 07.06.2006 - 19:34

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 19:38
anscheinend
seid ihr genauso Geschichtsnullen wie ich ,korrekte scheiße^^

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 19:47
Kann doch nicht sein ,dass ihr alle nichts im Kopf habt und euch nur über die WM ,Sex und Musik unterhalten könnt^^

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 19:48
schau am besten bei wikipedia.de vorbei......oda anderes lexikon,bin zu faul des jetz ALLES zu erklären

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 19:49
(bastillesturm) Am 14. Juli 1789 kam es zum Sturm auf die Bastille. Tausende bewaffneter Pariser Bürger und Vorstädter zogen zum Pariser Stadtgefängnis, der Bastille, um Kanonen, die von Bastille-Kommandant Marquis de Launay in das Gefängnis gebracht worden waren, für die neue Nationalgarde zu konfiszieren.
Menschenrechte: eigentumsrecht freiheitsrecht usw. kommen unseren grundrechten sehr nahe, die kent man ja.
Reform: wenn eine schnelle veränderung stattfinden soll(reformation, wenn es nicht ohne gewalt abläuft)
Ballhausschwur:Nachdem die Abgeordneten des Dritten Standes der Generalstände sich am 17. Juni zur Nationalversammlung erklärt hatten, versuchte König Ludwig XVI., weitere Zusammenkünfte zu verhindern, indem er einfach den Sitzungssaal des Dritten Standes sperrte Der König befahl den Abgeordneten der anderen Stände, sich der Nationalversammlung anzuschließen.
Generalstände:einberufene Versammlung von Vertretern der drei Stände (siehe auch: Pierre Flote). Diese bestanden aus Klerus, Adel sowie dem Dritten Stand, der den Großteil der Bevölkerung ausmachte.
sorry mehr fällt mir auch grad nicht ein.. hoffe es hilft dir ein bisschen.
lg alias6

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 19:50
Menschenrechte gelten für alle, Bürgerrechte (auf Deutschland bezogen) nur für deutsche Staatsbürger...
Die Menschenrechte fangen an mit : Jeder hat das Recht bla bla
Die Bürgerrechte : Allen Deutschen haben das Recht..

so, keine Lust mehr^^
Ich hoffe, dass das, was ich sage, stimmt...

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 19:52
jo,danke ;-) (20 zeichen)

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