Probleme beim Umtausch
Frage: Probleme beim Umtausch(20 Antworten)
hallo erstmal. ich habe genau vor einer woche schuhe gekauft,die ich gestern umtauschen wollte. Auf dem Kassenzettel steht aber das Datum: 19.04.2006 Als ich gestern also da war,hat die Verkäuferin mich darauf aufmerksam gemacht, dass der Kauf schon über 14 Tage her ist und somit vom Umtausch ausgeschlossen ist. Gibt es eine Möglichkeit die Schuhe trotzdem umzutauschen? Ich kann es ja leider nicht beweisen, dass ich die Schuhe erst vor einer Woche gekauft habe. mfg jeanette |
GAST stellte diese Frage am 24.05.2006 - 19:44 |
Antwort von *Haselhörnchen* (ehem. Mitglied) | 24.05.2006 - 19:45 |
nööö, |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 19:50 |
Wieso willst du die denn umtauschen? |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 19:51 |
also es ist nun eine Frage wieso du die Schuhe umtauschen willst? Aufgrund eines Defekts oder nur wegen "nicht" Gefallens. Wenns das zweite ist, hast du soweit du die Schuhe nicht über ein Internetgeshcöft kaufts, GARKEIN Recht auf rückgabe, nach BGB! Haben die Schuhe ein defekt ist das etwas anderes!" |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 19:52 |
Danke @ fr@sh den Gedanken hatte ich auch und auch schon gefragt ;-D |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 19:53 |
jaja icy :) Habe bloß direkt ein bissl weiter ausgeführt :P |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 19:54 |
Wir verstehen uns *grins*.....jetzt müssen wir nur noch die Antwort abwarten ;-) |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 19:55 |
weder noch. Ich sollte die Schuhe einer Freundin kaufen. Die Schuhe fallen wohl etwas groß aus, weil ihr Größe 39 überhaupt nicht passt. Deswegen wollte ich die umtauschen... |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 19:59 |
mir würde da nur ne fieße idee kommen XD kauf dir nochmal das selbe paar aba eben in der passenden größe un geb die anderen mit dem kassenzettel ab... XD evtl klappts |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 20:03 |
@ witch-babe im prinzip eine gute idee. das ist aber ein sehr kleiner laden und die haben mir gesagt,dass sie kein geld zurück geben,sondern nur Waren umtauschen. Dann hätte ich die Schuhe ja 2x ^^ |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 20:05 |
du könntest ja dann mit denen reden ob de für das eine paar nich n ganz anderes evtl zum selben preis haben kannst XD |
Antwort von *Tinchen* (ehem. Mitglied) | 24.05.2006 - 20:16 |
steht auf dem kassenzettel nicht das datum? eigentlich müsste es ja. |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 20:20 |
Das ist ja eben das Problem... ^^ |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 20:22 |
@ Tinchen erst lesen,dann posten Auf dem kassenzettel steht ein falsches Datum. Anscheinend war was mit der Kasse nicht in Ordnung. na ja,ich geh da einfach noch mal hin. Zur Not sollen die sich das Video von der Überwachungskamera angucken. :D |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 20:31 |
Es gibt nen Trick..! Mangelfreie Ware muss zu keinem Zeitpunkt umgetauscht werden..! Sollte der Händler es dennoch machen, ist es Kulanz..! Jedoch ist es möglich mutwillig "Mängel hervorzurufen"..! Der Händler, der bis zu 6 Monaten nach Kauf der Ware in der Beweispflicht ist, muss nachbessern. In der Regel ist dies jedoch zu kostenspielig, so das er neuliefert (umtauscht)..! |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 20:48 |
hmm....ich würd auch mal sagen, das die sich das Band von der Überwachungscam angucken sollen.....hattest du igend ne begleitperson dabei? freundin, mum etc? |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 20:48 |
LOL aber ist das nicht nur so dass nur bei Produktionsfehlern umgetauscht wird?also wenn der kleber rausguckt oder so?! wenn ich da jetzt etwas "manipuliere",werden die bestimmt sagen dass es vom tragen kommt. UND,ich glaube Verkäufer sind so erfahren,dass sie manipulierte Fehler erkennen. aber ich will deine idee nicht schlecht reden ;) |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 20:51 |
und heute ist der 24.05.06 schon ein Monat............. |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 20:52 |
Erkennen tun das die Verkäufer nicht... Die Ware wird als "Retoure" zurück an die Hersteller geschickt! Ist also nicht Sache des Händlers... In der Regel..! Es sei denn es handelt sich um Sonderposten... |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 20:57 |
du hast laut hgb das recht die sachen egal wegen welchen grund innerhalb von nem halben jahr umzutauschen... natürlich mit kassenzettel nur... sonst hast du das recht auf gebrauchten sachen innerhalb eines jahren sie zu reklammieren und ungebraucht innerhalb von 2 jahren... gib mir bis samstag zeit und ich sag dir sogar die genauen §`en des hgb.... die müssen das machen.... sonst kannste sogar zum rechtsanwalt damit... das dürfen die net... du musst total dreisst sein und lass dich net klein machen und net unsicher auftreten.... |
Antwort von GAST | 24.05.2006 - 21:02 |
klar kannste sie umtauschen. du gehst in den laden, knallst der verkäuferin die schuhe ins gesicht, greifst in die kasse und verschwindest unauffällig. |
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