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vom umtausch ausgeschlossen?

Frage: vom umtausch ausgeschlossen?
(3 Antworten)


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1
bei einem ungetragenen kleidungstück von mir ist was abgerissen als ich es grad anziehen wollte...
leider hab ich die angewohnheit bei neuen sachen das größenschild im nacken abzuschneiden... kann ichs trotzdem noch umtauschen? (den kassenbong hab ich noch)
Frage von Evar | am 22.05.2012 - 20:55


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9
Antwort von Peter | 22.05.2012 - 21:28
kommt wohl auf das geschäft und die/den verkäufer/in an. musst es denen ja nicht gleich auf die nase binden.


im prinzip hast du aber keinerlei recht auf rücknahme. a) hast du das kleidungsstück selbst kaputt gemacht, b) hast du auch noch was abgeschnitten und c) wäre auch ein neuwertiges kleidungsstück nicht rücknahmepflichtig.
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Antwort von tobi18 | 22.05.2012 - 22:08
bei welchem geschäft hast du dir das kleidungsstück denn gekauft?


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Antwort von brabbit | 22.05.2012 - 22:28
Einfach ausprobieren. Kommt wohl auf die Kulanz der Leute da an. Mit ein bisschen Glück packst du das auch wenn du natürlich Schuld bist!
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