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sex in der öffentlichkeit...

Frage: sex in der öffentlichkeit...
(46 Antworten)

 
is des wirklich strafbar?
GAST stellte diese Frage am 19.04.2006 - 18:19


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Antwort von jjf88 | 19.04.2006 - 18:20
erregung
öffentlichen ärgernisses denk ich ma

 
Antwort von GAST | 19.04.2006 - 18:21
komm wir machens vorm polizeirevier, dann wissen wirs xD

mfg,AzRa

 
Antwort von GAST | 19.04.2006 - 18:21
ob es strafbar ist kann ich dir jetzt leider nicht sagen aber aufjedenfall wäre es das werd sich erwischen zu lassen.........einfach nur geil

 
Antwort von GAST | 19.04.2006 - 18:22
Ja isses wirklich!

Aber ja! Es ist strafbar! George Michael z.b. wurde doch angeklagt, weil er Sex auf einer öffentlichen Toilette hatte!

 
Antwort von GAST | 19.04.2006 - 18:23
hmmm... na gottseidank bin i net erwischt woan..hehe...^^


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Antwort von RichardLancelot | 19.04.2006 - 18:23
Na toll, das war in Amerika. Da darfste auch nach 20 Uhr keine Kamele mehr über de Straße treiben...
Wie is das bei uns? Wär ja Schade!

 
Antwort von GAST | 19.04.2006 - 18:24
keine ahnung



 
Antwort von GAST | 19.04.2006 - 18:25
und wenn schon, man "darf" so viel net, aber dann darf man sich halt net erwischen lassen ;)

das is doch der reiz


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Antwort von Schnupi (ehem. Mitglied) | 19.04.2006 - 18:27
hab das mal in soner reportage gesehen..in spanien und so am strand iss es verboten un kann mit geldstrafen und gefängnis enden..und so..musst dich mal im net oder so informieren ..weiß es auch nich so genau..^^ aber warum willste dat denn wissen,hmmm? ^^ *lachZ* *zwinker*

 
Antwort von GAST | 19.04.2006 - 18:28
nja i hob letztns hob i da so etwas im tv gsehn und i hob des nämlich a shco moi gmacht^^


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Antwort von RichardLancelot | 19.04.2006 - 18:29
Ich behaupte einfach auch mal das es sich nur um "Eregung öffentlichen Ärgernisses" handelt wenn man erwischt wird. Man muss nur mal dran denken was zu Zeiten der LoveParade im Tiergarten los war, hab aber trotzdem nix von "150 inhaftierte nach Orgie im Tiergarten" gelesen.

Wird schon nix bei sein...


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Antwort von Schnupi (ehem. Mitglied) | 19.04.2006 - 18:32
welche öffentlichen plätze meint ihr denn...wenn ihr es mitten auf der straße tut ist es denk ich mal was anderes wie hinter ne busch im wald oder so...^^


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Antwort von RichardLancelot | 19.04.2006 - 18:37
Das mag von der Auffälligkeit her mal stimmen, an einer eventuell vorhandenen Rechtslage ändert das aber nichts. Wenn es verboten sein sollte, was es meiner Meinung nach nich is, dann is es auch hinter Büschen, auf Straßen, an Laternen und auf Treppen verboten...

 
Antwort von GAST | 19.04.2006 - 18:40
ob strafbar oder nicht...
es ist einfach nur toll... es sollte nicht strafbar sein, aber machen kann man nix, nur halt auf risiko setzen und das ist bekanntlich noch intensiver


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Antwort von gregor 8203 (ehem. Mitglied) | 19.04.2006 - 18:41
es ist verboten. das kann ich euch garantieren, weil ich das erst vor zwei wochen im studium gelernt habe


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Antwort von RichardLancelot | 19.04.2006 - 18:44
Würdeste da mal bitte noch raus lassen in wie fern? "Geschlechtsverkehr in der öffentlichkeit", "Erregung öff. Ärgernisses" oder was ähnliches?

 
Antwort von GAST | 19.04.2006 - 18:48
soweit ich das weiß ist es verboten da es sich um erregung öffentlichen ergerniss handelt ich glaube wenn mann erwischt wird muss man eine geldstrafe zahlen.Aber ich weiß es nicht ganz genau! Aber wer zeigt dich da schon an es kümmert die meißten ja nicht

 
Antwort von GAST | 21.04.2006 - 13:20
strafbar oder nicht... man darf alles! man darf sich nur nit dabei erwischen lassen! :p

 
Antwort von GAST | 21.04.2006 - 13:31
Hmm,kp ob das strafbar ist...wär ja´n bisl schade wa :-p

 
Antwort von GAST | 21.04.2006 - 13:34
yaya die erregung is ein öffenliches ärgernis!^^

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