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Bitte um korrekt des Sachtextes zum CI - Implantat ja/nein

Frage: Bitte um korrekt des Sachtextes zum CI - Implantat ja/nein
(keine Antwort)


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Haben gehörlose Kleinkinder ein Recht auf ein Cochleaimplantat?
(Aufsatz in Nervenheilkunde 4/2010)

In Deutschland gibt es eine kontroverse Debatte über den Einsatz des Cochlea-Implantats bei Schwerhörigkeit.
Dabei treten zwei Sichtweisen hervor: Der medizinische Ansatz betrachtet Schwerhörigkeit als schwere Behinderung , während die Deaf Community Gehörlose als eine Gruppe mit eigener kultureller Identität versteht.

Das Cochlea-Implantat ist eine Hörprothese , ein künstliches Innenohr, das in die Cochlea eingesetzt wird. Je früher ein Kind implantiert wird, desto besser kann es sich sprachlich entfalten . Die sensible Phase der Hörentwicklung umfasst die ersten drei Lebensjahre. Viele Eltern haben Vorbehalte gegenüber dem Implantat, die heute aufgrund des technischen Fortschritts überholt sind – etwa hinsichtlich der Qualität des erreichbaren Sprachverständnisses. Eine falsche Annahme ist zudem, dass sich das Kind später selbst für ein CI entscheiden könne. Außerdem wird befürchtet, dass CI-Träger Identitätsprobleme entwickeln könnten.
Unter dem Begriff „Deaf Community “ versteht man eine Gemeinschaft Gehörloser, die Gehörlosigkeit nicht als Behinderung, sondern als festen Bestandteil ihrer eigenen Kultur mit eigener Sprache und Identität begreift . Als Folge gesellschaftlicher Benachteiligung hat sich eine Art Parallelgesellschaft entwickelt. Die Community unterhält sogar eine eigene Universität ( Gallaudet University ). Das zugrunde liegende Konzept lautet, dass Gehörlosigkeit keine Krankheit ist und über die bloße Verwendung der Gebärdensprache hinausgeht. Radikale Positionen betrachten Gehörlosigkeit sogar als eine Art „Rassemerkmal “, indem Paare gezielt durch Zellspenden gehörlose Kinder zeugen wollen. Die Selektion von Embryonen ist aus medizinischen Gründen verboten. Diese Haltung innerhalb der Deaf Community gilt als radikal und wird nur von einer sehr kleinen Minderheit vertreten.
In Deutschland diskutiert die Öffentlichkeit die Frage , ob Eltern das Recht haben, ihrem gehörlosen Kind ein Cochlea-Implantat zu verweigern. Der Bundeselternverband gehörloser Kinder (BGK) berichtet von einem HNO-Arzt, der Eltern unter Druck gesetzt haben soll, weil sie ihrem Kind das CI verweigerten. Manche halten es für nicht akzeptabel, gehörlosen Kindern eine derartige Verantwortung zu übertragen. Nach dem Grundgesetz haben Eltern zwar das Recht, über Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu entscheiden, der Staat muss jedoch sicherstellen, dass sie dieser Verpflichtung nachkommen . Nach dem Grundgesetz kann die Verweigerung eines CI als Verletzung des Sorgerechts gewertet werden. Das Gesetz ermächtigt das Familiengericht, Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls zu ergreifen, wenn dieses gefährdet ist.

Medizin und Rechtslage klassifizieren Gehörlosigkeit als Behinderung, was eine Reihe von Ansprüchen – etwa auf Hörhilfen, Rentenleistungen oder speziellen Unterricht – mit sich bringt . Dabei existieren zwei grundlegende Modelle zur Einordnung von Gehörlosigkeit als Behinderung: Das biomedizinische Modell versteht Behinderung als Abweichung biologischer Funktionen von einer statistisch typischen Normalität und betrachtet sie als Krankheit. Das soziale Differenzmodell hingegen sieht Behinderung als gesellschaftliche Benachteiligung von Menschen mit einer Schädigung: Einerseits liegt eine funktionale Einschränkung vor (z. B. Schädigung eines Organs), andererseits kommt es zu sozialem Ausschluss. Einige Vertreter der Deaf Community halten die Auffassung von Behinderung als rein soziales Konstrukt für unvollständig. Andere innerhalb der gehörlosen Gesellschaft betrachten taube Menschen als eigene Minderheit mit sprachlichen und kulturellen Merkmalen. Die Stellungnahmen sind unterschiedlich, wobei manche großen Wert auf die kulturelle Andersartigkeit legen.

Recht des Kindes auf Gehör?
Die Frage, ob gehörlose Kinder Anspruch auf ein Cochlea-Implantat haben, wird auf ethischer Ebene diskutiert. In Deutschland haben diese Kinder Anspruch auf Kostenerstattung eines CI sowie auf Rehabilitationsmaßnahmen . Noch ungeklärt ist, ob Kinder eigenständig – gegen den Willen ihrer Eltern – mit einem CI versorgt werden dürfen . In liberalen Gesellschaften haben Eltern nicht das Recht, ihre Kinder nach ihrem eigenen Bild zu formen. Wird das CI nicht ermöglicht, bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der Chancen auf Bildung, Arbeit und Partnerschaft . Die Verweigerung eines CI hat irreversible Folgen für die Zukunft des Kindes. Eltern sind verpflichtet, die Autonomie des Kindes zu respektieren, was bedeutet, ihm möglichst viele Optionen zu eröffnen. Idealerweise sollten Eltern reversible medizinische Behandlungen für ihre Kinder priorisieren. Im Fall des CI sind die Folgen der Implantation insgesamt reversibel, während die Nicht-Implantation gravierende Konsequenzen hat. Infolgedessen empfehlen die Autoren sowie der Bundeselternverband gehörloser Kinder e. V ., gehörlose Kinder mit einem CI zu versorgen und ihnen zugleich die Gebärdensprache zu vermitteln – zum Wohl des Kindes.
Frage von AlessandraV | am 24.11.2025 - 21:12





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