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Schuldenfalle

Frage: Schuldenfalle
(16 Antworten)


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Die zwanzigjährige Chemielaborantin Marthe Schmitz wohnt in einer ländlichen Gegend.
Um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen, hat sich Marthe einen gebrauchten Golf gekauft. Ihre Ersparnisse haben für das Auto nicht gereicht; deshalb hat sie den Wagen über einen Autokredit finanziert. Die Raten zahlt sie von ihrem monatlichen Gehalt ab. Nach einem halben Jahr hat sie mit dem Auto einen selbst verschuldeten Unfall, der Wagen weist einen Totalschaden auf. Marthe weiß nun nicht, wie sie zur Arbeit kommen soll. Für die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs fehlt das Geld, da sie den alten Kredit erst noch abzahlen muss. Für die nächsten drei Wochen kann sie sich das Auto ihrer Mutter leihen; danach weiß sie nicht, wie es weitergehen soll
Frage von Kasimiro | am 14.02.2023 - 20:50


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Antwort von cleosulz | 14.02.2023 - 21:17
Marthe hat ein regelmäßiges Einkommen (Höhe?)
Marthe ist beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen.
Marthe hat sich für einen Pkw verschuldet (die Frage wäre, wie hoch verschuldet?)
Marthe hat den Pkw nicht entsprechend versichert (Vollkaskoversicherung wäre hier schön gewesen, die bezahlt auch bei Eigenverschulden und hätte so den Schaden zumindest teilweise (je nach Selbstbeteiligung) auffangen können.
So muss Marthe für ihren eigenen Schaden aufkommen und muss die weiteren Raten tilgen.

Leider habe ich wegen der finanziellen Situation von Marthe noch ein paar Fragezeichen.
Die Frage kann sie mir nicht beantworten. Wir erfahren nicht, inwieweit Marthe bereits finanziell belastet -ausgelastet- ist (trotz fehlendem Barvermögen und Kreditaufnahme wissen wir nicht, wie viel Geld Marthe nach Zahlung der Rate von ihrem Lohn noch mtl. zur Verfügung hat.)

Was kann Marthe tun:

1. Arbeitgeber nach einem Kredit fragen => zinsgünstiges Arbeitgeberdarlehen
2. Bei ihrer Bank nach einem weiteren Kredit nachfragen (Ersatzfahrzeug entsprechend versichern).
3. Beim Arbeitgeber nach einem Vorschuss für ein Ersatzfahrzeug nachfragen.
4. Sich nach einer Mitfahrgelegenheit umsehen.
5. Das Fahrrad verkehrssicher machen und im Frühjahr mit dem Rad zur Arbeit fahren. ^^
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Antwort von cleosulz | 14.02.2023 - 20:53
OK, und wie lautet die Frage hierzu?
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Antwort von Kasimiro | 14.02.2023 - 20:56
Mögliche Lösungen ^^


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Antwort von cleosulz | 14.02.2023 - 20:59
Real oder fiktiv?
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Antwort von Kasimiro | 14.02.2023 - 21:00
Fiktiv


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Antwort von cleosulz | 14.02.2023 - 21:17
Marthe hat ein regelmäßiges Einkommen (Höhe?)
Marthe ist beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen.
Marthe hat sich für einen Pkw verschuldet (die Frage wäre, wie hoch verschuldet?)
Marthe hat den Pkw nicht entsprechend versichert (Vollkaskoversicherung wäre hier schön gewesen, die bezahlt auch bei Eigenverschulden und hätte so den Schaden zumindest teilweise (je nach Selbstbeteiligung) auffangen können.
So muss Marthe für ihren eigenen Schaden aufkommen und muss die weiteren Raten tilgen.

Leider habe ich wegen der finanziellen Situation von Marthe noch ein paar Fragezeichen.
Die Frage kann sie mir nicht beantworten. Wir erfahren nicht, inwieweit Marthe bereits finanziell belastet -ausgelastet- ist (trotz fehlendem Barvermögen und Kreditaufnahme wissen wir nicht, wie viel Geld Marthe nach Zahlung der Rate von ihrem Lohn noch mtl. zur Verfügung hat.)

Was kann Marthe tun:

1. Arbeitgeber nach einem Kredit fragen => zinsgünstiges Arbeitgeberdarlehen
2. Bei ihrer Bank nach einem weiteren Kredit nachfragen (Ersatzfahrzeug entsprechend versichern).
3. Beim Arbeitgeber nach einem Vorschuss für ein Ersatzfahrzeug nachfragen.
4. Sich nach einer Mitfahrgelegenheit umsehen.
5. Das Fahrrad verkehrssicher machen und im Frühjahr mit dem Rad zur Arbeit fahren. ^^
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Antwort von matata | 14.02.2023 - 21:50
Diese Frage gehört unter den gleichen Thread

Fall 2: Max Müller ist 33 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder (3 und 5 Jahre alt).

Er arbeitet als Chemielaborant in einem kleineren Analytiklabor, seine Frau Inga verdient mit Teilzeit etwas dazu. Die Familie hat sich in einem Vorort ein Häuschen gekauft, das Max und Inga mit der Zeit auf Vordermann bringen wollen. Die Kreditzinsen für die Immobilie können sie sich mit ihren Gehältern gerade so leisten. Der Laboreigner ist bereits im fortgeschrittenen Alter und findet keinen Nachfolger, so dass ihm nichts anderes übrig bleibt, als seinen Mitarbeitern zu kündigen. Nur mit Ingas Gehalt können die Müllers ihren Baukredit nicht weiter abbezahlen und ihre Lebenshaltungskosten decken. Ihr Häuschen können sie nicht weiter renovieren, weshalb die Energiekosten weiterhin sehr hoch sind. Trotz intensiver Suche findet Max keinen anderen Arbeitsplatz im Großraum. Das Girokonto ist bereits deutlich überzogen; die Bank weigert sich, die Immobilienkreditraten weiterhin zu zahlen. Die finanzierende Bank droht mit Pfändung und Versteigerung des Häuschens.
Mögliche Lösungen gefragt:)
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Antwort von matata | 14.02.2023 - 21:55
Auch diese Frage gehört unter den gleichen Titel.

Fall 3: Luisa Langer arbeitet seit einigen Jahren als Chemielaborantin in einem mittelständischen Betrieb.

Mit 43 Jahren hat sie einen schweren Unfall, von dem sie sich lange nicht mehr erholt. Ihr Arbeitgeber kündigt ihr schließlich, da Luisa ihren Arbeitspflichten auf lange Sicht nicht mehr nachkommen kann. Frau Langer hat nun Probleme, da die Sozialleistungen nach Abzug von fixen Kosten wie z.B. Miete für ihre 3-Zimmer-Wohnung, Versicherungen usw. lediglich 90 Euro für Nahrung und sonstige Ausgaben zulassen. Einen neuen Arbeitsplatz findet sie bei ihrem Gesundheitszustand im Moment nicht. Ihr altes Auto hat sie bereits verkaufen müssen, was ihre Mobilität weiter einschränkt.
Auch wie davor auf mögliche Lösungen gefragt ^^
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Antwort von Kasimiro | 14.02.2023 - 21:58
Kannst du mir erklären was du damit meinst?


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Antwort von matata | 14.02.2023 - 22:05
Alle Fragen zum gleichen Thema oder fast gleichen Inhalt gehören in einen einzigen Thread. Eröffne also nicht mehrere Threads mit dem gleichen Titel. Wie wäre es, wenn du Lösungsvorschläge suchst und postest? Eigentlich kann man hier keine fertigen Lösungen bestellen. Erkläre auch, was du nicht verstehst an diesen Aufgaben. Dann weiss man auch, wie man dir helfen kann, und was man dir erklären muss.
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Antwort von Kasimiro | 14.02.2023 - 22:17
Chill, ich kenne die Seite nicht so gut. Ich habe eine Prüfung und weiß nicht, was ich über diese Fälle schreiben soll.
Ich denke meine Fragen waren klar. Wenn du keine Antwort hast, kannst du die Fragen ignorieren.


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Antwort von cleosulz | 14.02.2023 - 22:25
Was ist das für eine Prüfung? Welche Schule, welches Fach?
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Antwort von Kasimiro | 14.02.2023 - 22:27
Sozialkunde / Berufschule


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Antwort von cleosulz | 14.02.2023 - 22:33
Aufgabe 3 Frau Langner kann prüfen, ob ihr nicht staatliche Leistungen zustehen, Wohngeld z.B.
Das selbe gilt für die junge Familie aus Aufgabe 2.
Die kann auch prüfen, ob sie ihr Haus nicht umschulden (=> googeln) können.
Mit der Bank könnten sie auch versuchen eine Ratenstundung zu vereinbaren.
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Antwort von cleosulz | 14.02.2023 - 22:35
Was hattet ihr im Unterricht für "Vorschläge" zur Problemlösung? Nenne mal ein paar Begriffe.
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Antwort von cleosulz | 15.02.2023 - 12:55
Leider hast du mir auf meine letzte Frage gestern nicht mehr geantwortet.
Das wäre hilfreich gewesen. Ich weiß ja nicht, was ihr im Unterricht durchgenommen und besprochen habt.

Ich hatte übrigens bei meiner Antwort gestern nicht genau gelesen.
Frau Langner bekommt schon Sozialleistungen.
Welche genau, war nicht aufgeführt.

Denkbar wäre ja Bürgergeld, Wohngeld, Zuschüsse für Heizung und Kleidung.
Denkbar wäre aber weiter, dass Frau Langner, die ja länger krank ist, Rente beantragt.
Hier kämen Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente.
Solche Renten sind u. U. höher als Transferleistungen (so nennen sich Leistungen des Staates, ohne dass eine Gegenleistung erwartet wird).

www.betanet.de
www.deutsche-rentenversicherung.de

Hinsichtlich Herrn Max Müller und seiner Familie wäre zu sagen, dass auch er u. U. Anspruch auf weitere Transferleistungen hat.

Dies wären Wohngeld, einmalige oder dauernde Zuschüsse für Heizung oder Strom. Unter Umständen hat die Familie Anspruch auf sogenannte "aufstockende Sozialhilfe" (früher Hartz IV) - jetzt Bürgergeld.
So ein Antrag muss bei der entsprechenden Kommune gestellt werden.

Eine Versteigerung des Hauses ist immer eine schlechte Lösung, da bei einem Freihandverkauf in der Regel höhere Verkaufspreise erzielt werden.

Daher empfiehlt es sich, dass die Eheleute Müller mit ihren Gläubigern reden, vor allem mit der finanzierenden Bank.

In Betracht kommen: Zahlungspause (Tilung und Zinsen), Reduzierung der Zahlungen auf die Höhe der Zinsen (also Tilgungspause).
Oder eben die oben schon erwähnte Umschuldung (zB. längere Laufzeit der Darlehen bei niedereren Raten .....)

Bringt das alles nicht, dann müsste Herr oder Frau (oder beide) Müller überlegen, ob sie nicht Privatinsolvenz beantragen (das Häuschen wäre dann aber vermutlich dann auch weg; es gibt auch Insolvenzen, bei denen die Schuldner die verschuldete Immobilie behalten können - das ist aber eher die große Ausnahme), nach gewisser Zeit aber auch die Schulden.

www.vzhh.de
www.verbraucherzentrale.de

Was bei allen 3 Fällen der Fall ist und was viele Schuldner nicht beachten ist:

  • Wer Schulden hat (und überschuldet ist), sollte sich frühzeitig mit seinen Gläubigern in Verbindung setzen und nicht erst abwarten, bis der Gerichtsvollzieher an der Türe klingelt. (Nicht jeder der Schulden hat, ist ein "Schuldner". Überschuldet ist derjenige, der auf längere Frist nicht in der Lage ist, mit seinem Einkommen seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Überschuldung meint die Zahlungsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum.)

  • Schuldner sollten frühzeitig die staatlichen/gemeinnützigen Schuldnerberatungen aufsuchen.
  • Schuldner sollten sich nicht auf zusätzliche Schufa-freie Kredite einlassen (solche Kredite sind mit großer Vorsicht zu betrachten und meistens nicht seriös).
  • Schuldner sollten frühzeitig mit ihrer Hausbank sprechen.
  • Schuldner sollten rechtzeitig über eine Privatinsolvenz nachdenken.
  • Schuldner sollten sich nicht scheuen, schnell staatliche Hilfen zu beantragen (sogen. Transferleistungen oder Beihilfen/staatliche Darlehen)

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Antwort von Kasimiro | 15.02.2023 - 13:47
Vielen Dank!

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