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Geschäftsfähigkeit von Kindern: Aussagen korrigieren

Frage: Geschäftsfähigkeit von Kindern: Aussagen korrigieren
(2 Antworten)


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Hallo, bitte richtig oder falsch und Begründung korrigieren. Und die 4 Zeilen habe ich nicht gemacht da ich evt. verwirrt bin und mir fällt die Antwort schwer.
Frage von lifestyle22 (ehem. Mitglied) | am 20.02.2021 - 14:52


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Antwort von cleosulz | 22.02.2021 - 11:28
https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit

Bitte beachte,
dass positive Geschäfte nicht immer eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bedürfen.
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Antwort von cleosulz | 22.02.2021 - 11:31
Minderjährige können durchaus Eigentümer sein. Nur sie können über Eigentum nicht frei verfügen. Dazu gibts den ges.V.

Ubd wenn viele Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, sind sie nicht unbedingt ungültig sondern "schwebend wirksam", das heißt wenn niemand Widerspruch einlegt, sind Rechtsgeschäfte " möglich".
Das Thema solltest du genau durcharbeiten.
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