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Rechts- und Geschäftsfähigkeit..

Frage: Rechts- und Geschäftsfähigkeit..
(19 Antworten)

 
Hey leute,
ich schreib morgen ne arbeit in wirtschaft u.
recht.
Und hätte da mal ne frage^^

Worin unterscheiden sich Rechts- und Geschäftsfähigkeit bei natürlichen und bei juristischen personen?

Ihr müsst mir helfen :(
GAST stellte diese Frage am 19.11.2009 - 20:25

 
Antwort von GAST | 19.11.2009 - 20:31
Also in meinem Bwl-Buch steht:
Alle natürlichen Personen sind mit Vollendung der Geburt bis zum Tod (§ 1 BGB) rechtsfähig.
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Rechtsgeschäfte wirksam abschließen zu können, somit Rechte zu erwerben und Pflichten einzugehen.
Der Gesetzgeber hat wegen der unterschiedlichen Einsichtsfähigkeit in die Rechtsfolgen von Willenserklärungen drei Stufen der GEschäftsfähigkeit vorgesehen.

Kennse die?
Also Geschäftsunfähig,beschränkt Geschäftsunfähig, unbeschränkte Geschäftsfähigkeit.

 
Antwort von GAST | 19.11.2009 - 20:34
Oh.. ich merke gerade.. bin garnicht gezielt auf die Frage eingegangen^^
Euhm mom XD muss selber mal etwas wiederholen XD hab das meiste vergessen xD

 
Antwort von GAST | 19.11.2009 - 20:35
jap kenn ich,

geschäftsunfähig -> 0-7
beschränkte geschäftsfähigkeit -> 7-16
volle geschäftsfähigkeit -> ab 18

aber ich wusste i.wie nicht wie ich die frage beantworten soll, ich check es, aber anworten fällt mir immer sehr schwer ;(

online
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808
Antwort von cleosulz | 19.11.2009 - 20:41
Natürliche Personen sind ab Geburt rechtsfähig.
Juristische Personen erst ab wirsamer Gründung.
(hier gilt wohl auch: Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Handels- oder Vereinsregister.)

Hier einen Link zur Geschäftsfähigkeit:
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/wiwieinf/wxia2.htm
Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich erhebliche Erklärungen abzugeben.

Geschäftsunfähig ist nach § 104 BGB, wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat oder sich in einem nicht vorübergehenden Zustand der Störung der Geistestätigkeit befindet.

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige, die das siebente Lebensjahr vollendet haben (vgl. § 106 BGB). Die Minderjährigkeit endet mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, also mit dem achtzehnten Geburtstag (vgl. § 2 BGB).

Diese Unterscheidung ist wichtig für die Wirksamkeit von Willenserklärungen.

Hier ist es auch noch einmal erklärt:
http://www.abeq.de/cm/upload/Rechtsf%200908.pdf
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 19.11.2009 - 20:41
Oh MEIN GOTT!
der ganze geschrieben text ist weg !
warum hatte e-hausaufgaben ne überlastung?

 
Antwort von GAST | 19.11.2009 - 20:45
Achtung!

geschäftsunfähig -> 0-6
beschränkte geschäftsfähigkeit -> 7-18
volle geschäftsfähigkeit -> ab 18

Rechtsähig ist jede nat. Person mit der vollendeten Geburt.

 
Antwort von GAST | 19.11.2009 - 20:47
man , das weiß ich alles, aber ich kann auf fragen nicht eingehen, deswegen werde ich es morgen verkacken :(


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Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 19.11.2009 - 20:49
Rechtsfähigkeit:

Natürliche Personen:
Rechtsfähigkeit wird erlangt nach der Geburt

Juristische Personen:
Rechtsfähigkeit nicht mit der Entstehung, sondern erst durch die Eintragung ins Register


Geschäftsfähigkeit:

Natürlich Personen:
Voll geschäftsfähig, beschränkte Geschäftsfähigkeit oder geschäftsunfähig

Juristische Personen:
nach Eintragung sind sie immer voll geschäftsfähig

 
Antwort von GAST | 19.11.2009 - 20:53
danke an euch :-*
____________________

 
Antwort von GAST | 19.11.2009 - 20:54
Offensichtlich haste ja doch nich den Durchblick, sonst würdeste nich so´n Zeug schreiben.

Beschränkt geschäftsfähig bis 16.
Is klar.

Wenn du das alles ja weißt, dann starte hier keinen Thread und vergeude nich unsere Zeit.

online
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Antwort von cleosulz | 19.11.2009 - 20:55
Pit, Paul und Evi sowie 6 weitere Jungs (alle über 18)auch ihrer Klasse wollen einen Verein gründen.
Das tun sie auch. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Er heißt "Die Jungs und ihre Queen" e. V. Die Gründung erfolgte ordnungsgemäß gem. dem BGB.
Den Antrag stellten gestern über den Notar an das Vereinsregister.

Frage: Wer ist hier
natürliche Person / juristische Person ?
Wer ist hier geschäftsfähig?
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 19.11.2009 - 20:57
Ey .. Kritisiert hier mal bitte keinen.. Der Thread ist völlig legal^^
Sie will einfach das man ihr diese Frage deutlich macht oder beantwortet:

Worin unterscheiden sich Rechts- und Geschäftsfähigkeit bei natürlichen und bei juristischen personen?

Rechts und Geschäftsfähigkeit bei natürlichen und juristichen Personen unterscheiden sich dadurch, dass ....[idee]...z.B...<

Leider sind wir selber zu doof.. und posten dir hier nur Müll.. und kriegen keinen Satz formuliert.


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 19.11.2009 - 20:59
warum sollte man niemanden kritisieren dürfen? unfug da..

 
Antwort von GAST | 19.11.2009 - 21:04
Danke 1349.
Ich geh wieder zu Studi...


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 19.11.2009 - 21:05
da laufen nicht so viele clowns rum, wa? :D


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Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 19.11.2009 - 21:08
Zitat:
Leider sind wir selber zu doof.. und posten dir hier nur Müll

Du bist keine juristische Person, sondern eine natürliche Person.
Der Zustand, den Du beschreibt, gilt nur für dich und nicht für alle.


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 19.11.2009 - 21:09
Zitat:
Du bist keine juristische Person, sondern eine natürliche Person.
Der Zustand, den Du beschreibt, gilt nur für dich und nicht für alle.
amen!
schönes schlusswort wie ich finde.

 
Antwort von GAST | 19.11.2009 - 21:11
Gilt nicht für mich :)
Ich habs schließlich versucht zu beantworten.
Aber keiner hats geschafft :)!

 
Antwort von GAST | 19.11.2009 - 21:23
klaunz, du langweilst mich.

1349 hat Recht, schönes Schlusswort

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