Menu schließen

Prävention als Zweck der Strafe

Frage: Prävention als Zweck der Strafe
(4 Antworten)


Autor
Beiträge 10
0
Ich bräuchte Hilfe bei diesen Aufgaben, ich komme leider überhaupt nicht klar :(

1.
Überlegen Sie an Beispielen- auch aus dem Bereich der Jugendkriminalität welche Strafen ein Gericht sinnvollerweise verhängen sollte, wenn es den Gesichtspunkt der Prävention und der Resozialisierung beachtet.

2. Hassemer behauptet, die Präventionstheorie führe zur ständigen Verschärfung von Strafen. Erläutern Sie an Beispielen, wie dies zustande kommt.

Ich hoffe auf schnelle Rückmeldungen und bedanke mich schon mal im voraus!
Frage von Natrei14 | am 17.12.2020 - 20:45


Autor
Beiträge 40283
2103
Antwort von matata | 17.12.2020 - 20:56
Wo
kann man diese Theorie von Hassemer lesen? Gibt es dazu einen Link oder einen Text?
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 10
0
Antwort von Natrei14 | 17.12.2020 - 21:12


Autor
Beiträge 40283
2103
Antwort von matata | 18.12.2020 - 05:18
Die Aufgabe 1) musst du selber lösen. Ich war bei deiner Schulstunde nicht dabei und weiß nicht, was ihr besprochen habt. Gesucht sind Vorschläge für sinnvolle Strafen im Jugendstrafrecht. Diese Strafen sollen präventiv wirken und die Resozialisierung fördern.
- Die Straftäter sollen die Folgen ihrer Handlungen erfahren.
- Die Straftäter müssen zur Wiedergutmachung an den Opfern arbeiten.
- Die Straftäter sollen Alternativen erfahren und erlernen zu kriminellen Handlungen.
- Die Straftäter müssen an ihrem Aggressionspotential arbeiten und es verringern
- Die Strafrechtsnormen müssen dem Anspruch nach Resozialisierung und Prävention entsprechen und die Verhängung solcher Maßnahmen ermöglichen vorsehen und ermöglichen.
Konkrete Beispiele musst du dir selber ausdenken. Ich kenne mich nicht aus im Strafrecht und habe mich noch nie damit beschäftigen müssen.

Zur Theorie von Hassemer:
- die Strafen, die ausgesprochen werden dürfen laut Gesetzgebung sind eher gering für Jugendliche. Also hinterlassen sie beim ersten Mal keine bleibenden Eindruck bei den Straftätern und helfen ihnen auch nicht bei ihrer persönlichen Entwicklung. Wenn sie aus den Maßnahmen entlassen werden, stehen sie eigentlich wieder dort, in der gleichen Lebenssituation, im gleichen Umfeld, wie vorher. Sie haben immer noch keine Ausbildung, keine Arbeit, keine Alternative zu Gewalt und Aggression oder einen Lebensstil ohne Drogen oder Alkohol. Die nächste Straftat erfolgt also bald.
- Bei der nächsten Verurteilung wird eine höhere Strafe verhängt, da die erste ja anscheinend keinen Eindruck gemacht hat. Andere Maßnahmen stehen nach Gesetz ja gar keine zur Verfügung. Es müsste zuerst einmal eine gründliche Strafrechtsreform geben. Die neuesten Erkenntnisse von Prävention und Resozialisierung der Täter müssten zuerst in die Gesetze zur Strafverfolgung eingebunden werden. Das würde wahrscheinlich schon beim Bau der Haftanstalten anfangen...
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 10
0
Antwort von Natrei14 | 18.12.2020 - 08:53
Vielen Dank für die Antwort. Es hat mir sehr geholfen.

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Philosophie-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Philosophie
ÄHNLICHE FRAGEN:
BELIEBTE DOWNLOADS: