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Schwanger mit 14 -Vater ist 19: Strafrechtliche Folgen ?

Frage: Schwanger mit 14 -Vater ist 19: Strafrechtliche Folgen ?
(7 Antworten)

 
Meine beste Freundin ist schwanger von ihrem Freund. Das Problem liegt nur darin, dass der Freund schon 19 ist und sie erst 14.


Ich wollte jetzt wissen, ob es Auswirkungen auf den jungen Mann haben kann bzw. er in den Knast kommen kann. Er hat noch keine Vorstrafen, aber kommt aus Afghanistan ist seit 2015 hier in Deutschland. Meine Freundin wollte das Kind, das heißt sie wurde nicht dazu gezwungen und ihre Eltern erlauben diese Beziehung.
ANONYM stellte diese Frage am 15.12.2019 - 16:40


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Antwort von Rikko (ehem. Mitglied) | 15.12.2019 - 17:38
https://www.sexualstrafrecht.hamburg/sexualstrafrecht/schutzaltersgrenze-alter-sex/

www.sexualstrafrecht.hamburg

Sollte er mit dem Kind unter 14 Jahren geschlafen haben oder Sex gehabt haben, wird der Täter bestraft! Da deine Freundin ja mit 14 Jahren schwanger ist, wird der Verkehr ja wohl mit 13 Jahren stattgefunden haben!
Ich finde sowas abartig! Aber so sind die Afghanen eben! Den Eltern kann ich nur eine Strafanzeige empfehlen.


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Antwort von matata | 15.12.2019 - 17:44
1. Das ist nicht nur eine Sache der jungen Leute, denn da reden noch andere Instanzen mit

https://www.n-tv.de/politik/Wann-ist-Sex-mit-Minderjaehrigen-strafbar-article4052666.html

https://www.focus.de/politik/deutschland/kurz-erklaert-sex-mit-minderjaehrigen_aid_655621.html

2. Die Eltern des Mädchens, das noch minderjährig ist, haben zu entscheiden, ob sie den jungen Mann anzeigen wegen Beischlaf mit einer Minderjährigen.

https://www.123recht.de/ratgeber/strafrecht/Schutzalter-Altersgrenzen-fuer-den-Beischlaf-__a141848.html

3. Auch mitreden werden die Jugendschutzbehörden, denn das Kind bekommt sofort oder spätestens bei der Geburt einen Beistand, der sich in rechtlicher Hinsicht um die Belange des Kindes kümmert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beistandschaft_f%C3%BCr_Minderj%C3%A4hrige

Wir sind hier keine unentgeltliche Rechtsauskunft. Dafür gibt es spezielle Beratungsstellen, und die jungen Leute sollen diese aufsuchen oder kontaktieren.
Hier kann man sich kostenlos beraten lassen, was die nächsten nötigen Schritte in dieser Situation sind
https://www.familienplanung.de/beratung/anspruch-auf-beratung/
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Antwort von Rikko (ehem. Mitglied) | 15.12.2019 - 18:04
Hallo noch einmal, bei allen Links fehlt offenbar, dass sich ein Täter auch dann strafbar macht, wenn die Jugendliche geistig behindert oder sonst (sexuell) nicht reif bzw. entwickelt ist! Da er Afghane ist, muss angenommen werden, dass er sich durch das Zeugen eines Kindes eine Aufenthaltsgenehmigung erschleichen will!
Kein vernünftiges Mädchen in diesem Alter schläft mit einem viel älteren Afghanen, es sei denn er überredet sie oder verspricht ihr Haus und Hof! Im übrigen hätte man verhüten können und müssen, was auf die Unreife der mittlerweile Jugendlichen spricht!
Damit hat der Afghane die Unreife des damaligen Kindes oder heutigen Jugendlichen ausgenutzt und muss meiner Meinung nach hart bestraft werden und danach abgeschoben werden (Afghanistan ist ja ein sicheres Herkunftsland!).
Die Anzeige ist nicht wie matata meint, Sache der Eltern. Theoretisch kann jeder Strafanzeige bei der Polizei erstatten und ganz sicher wird es das Jugendamt tun.
Eine weitere Folge kann sein, dass das Jugendamt die 14 jährige Freundin und ihr kommendes Baby in Obhut nimmt und den Eltern das Sorgerecht entzieht, was meiner Meinung auch unbedingt erforderlich wäre, da die Eltern völlig verantwortungslos handeln!
Wichtig ist, dass der Afghane das Kind nicht in sein Heimatland verschleppt! Also sollte die Jugendliche mit ihm nicht dorthin oder in arabische Länder reisen!
In den Medien wird darüber ständig berichtet. Mein dringender Rat: Geh mit deinen Eltern zur Polizei und zeige den Täter an!


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Antwort von matata | 15.12.2019 - 18:12
Das habe ich herausgesucht: Es wird sofort eine Beistandschaft über das Mädchen und das Kind errichtet. Alle weiteren Schritte sind dann Sache des Jugendamtes und dieser Beistandschaft. Es macht aber keinen Sinn, die Ratsuchenden hier mit Schreckensbildern und Strafandrohungen zu erschrecken. Das kann zur Folge haben, dass sie keine Beratungsstelle aufsuchen, die nötigen Fristen für Anmeldungen aller Art verpassen, und das schadet schlussendlich dem Mädchen und dem Kind. Das Kind kann am allerwenigsten etwas dafür, dass seine Eltern nicht die hellsten Kerzen am Adventskranz sind...
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Antwort von Rikko (ehem. Mitglied) | 15.12.2019 - 18:22
Um Rat hat ja ihre Freundin gebeten, nicht die künftige unreife Mutter. Und die Freundin hat ja nicht gesagt, auf wessen Seite sie steht. Wenn sie klug ist, befolgt sie meinen Rat. Wichtig ist hier das Wohl des künftigen Babys und das der Freundin, sonst nix.
Voraussetzung dafür ist aber die Strafverfolgung des Täters, der sich so zu Unrecht ein Aufenthaltsstatus/Bleiberecht ergattern will.
Man sollte auch die Ausländerbehörde einschalten!
Der Afghane hat sich gezielt ein minderjähriges naives Mädchen ausgesucht, Strafmaß bis zu 15 Jahren, die hier auch gerechtfertigt wären!


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Antwort von matata | 15.12.2019 - 18:42
Woher weißt du das, dass die Mutter nicht im Hintergrund mitliest oder gar selber die Frage gestellt hat? Und irgendwann wird diese "Freundin" unsere Antworten weiterleiten...

Es wird nirgends so viel geschwindelt oder faustdick gelogen wie in den Social Medias...
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Antwort von Rikko (ehem. Mitglied) | 15.12.2019 - 18:51
@matata: es könnte auch komplett geschwindelt sein, da die Frage auch anonym gestellt wurde! Entweder aus Langeweile oder um zu provozieren... Ich nehme aber diese Schilderung sehr ernst.
An die Fragestellerin: Auch wenn beim Beischlaf kein Zwang ausgeübt wurde, ist dieser Zwang trotzdem vorhanden! Denn ohne die Zeugung eines Kindes würde der Afghane abgeschoben. Und das will deine naive Freundin nicht! Daher bestand eine Zwangslage, die der Afghane auch strafrechtlich ausgenutzt hat.
Da deine Freundin ja 14 Jahre alt ist, ist sie nicht nur sexuell mündig sondern auch strafrechtlich! Damit macht sie sich vielleicht der Beihilfe eines Aufenthaltsbetruges schuldig.
Im übrigen sollte sie unbedingt überlegen, abzutreiben. Dann wäre das Problem aus der Welt!

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