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Wichtig: Unterlagen bei der Ausländerbehörde einreichen

Frage: Wichtig: Unterlagen bei der Ausländerbehörde einreichen
(9 Antworten)

 
Hallo es ist möglich Sie fragen? denn eine Schule in Deutschland hat mich Ausbildung als Altenpflege bestätigen, dass sie haben mir gesagt, für Weiteren erlaubnis ausländerbehörde benötigen, ein
pflegeausbildung absolvieren zu dürfen, ebenso soll ich alle geforderten Unterlagen vor ausbeldungsbeginn vorliegen.
Wie kann ich bei Ausländerbehörde gehen , denn ich lebe nicht in Deutschland Können Sie mir bitte helfen
ANONYM stellte diese Frage am 03.11.2019 - 01:20


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Antwort von cleosulz | 03.11.2019 - 06:28
Verstehe ich das jetzt richtig:
Du hast eine Zusage für einen Ausbildungsplatz in der Altenpflege in Deutschland bekommen und die Schule hat dich aufgefordert, fehlende Unterlagen nachzureichen?
Du brauchst jetzt noch eine Bestätigung der deutschen Ausländerbehörde, dass du hier die Ausbildung machen darfst?
Dann brauchst du - je nach dem aus welchem Land zu kommst / welche Staatsangehörigkeit zu hast - ein Visum und eine Arbeitsgenehmigung.

So ein Visum kann man Online beantragen.
www.service-bw.de
=> Diese Seite ist gut.
Hier werden alle Anforderungen aufgelistet und erklärt.

Zuständig für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) bei dir vor Ort - in dem Land, in dem du lebst.

Neben dem Visum brauchst du noch eine Arbeitserlaubnis.
Diese Arbeitserlaubnis stellt in der Regel die Ausländerbehörde aus.

An die Erteilung der Arbeitserlaubnis sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Diese sind - je nach Herkunftsland - unterschiedlich.

Aus welchem Land kommst du?
EU-Bürger haben Freizügigkeit und können ohne Visum in Deutschland leben und arbeiten.
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Antwort von cleosulz | 03.11.2019 - 06:39
Hier findest du die deutschen Auslandsvertretungen:
www.auswaertiges-amt.de

Da es Länderunterschiede gibt, musst du uns schon verraten aus welchem Land du kommst.
Die deutschen Auslandsvertretungen können dir weiterhelfen.
Sie sagen dir, wie das mit der Erteilung der Arbeitserlaubnis weiter geht und welche Unterlagen du benötigst.

Wende dich an die Vertretung vor Ort. Dort wird deine Sprache gesprochen.
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Antwort von ANONYM | 03.11.2019 - 13:09
Vielen dank für ihre Antwort, Ich habe ihre Antwort gelesen, verstehe ich, aber leider lebe ich Nicht in Deutschland , zurzeit lebe ich in Marokko, und suche ich ein Ausbildungsplatz als Altenpflege, können Sie mir mehr erklären
Vielen dank im voraus


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Antwort von matata | 03.11.2019 - 13:59
Wende dich an die Deutsche Botschaft in Marokko, und ruf dort an, wenn du etwas nicht verstehst in diesen Erklärungen hier. Nur dort kann man dir weiter helfen.

https://rabat.diplo.de/ma-de

https://rabat.diplo.de/ma-de/botschaft/-/1693538

https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-VisaEinreise/-/1693432
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Antwort von cleosulz | 03.11.2019 - 18:12
Du lebst derzeit in Marokko.
Nicht in Deutschland.
Und du hast dich in Deutschland um einen schulischen Ausbildungsplatz in der Altenpflege beworben und einen Ausbildungsplatz zugesichert bekommen?

Frage:
Bekommst du während der Ausbildung Ausbildungsvergütung oder wie ist während deines geplanten Aufenthalts dein Lebensunterhalt in Deutschland gesichert?
Außerdem benötigst du eine Krankenversicherung in Deutschland.

Wenn du marokkanischer Staatsangehöriger bist, dann musst du den Visumsantrag für Deutschland im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei der deutschen Botschaft (oder dem Generalkonsulat) in Marokko stellen.
Dazu hat dir Matata ja den entsprechenden Link gegeben.
Hier nochmals: rabat.diplo.de

Bachte auch diesen Hinweis:
Zitat:
Wichtig! Für alle Visa-Anträge gilt:

Alle Felder des Registrierungsformulars müssen korrekt ausgefüllt werden. Terminbuchungen mit falschen Angaben (falsche Schreibweise des Namens, falsches Geburtstagsdatum, etc.) werden storniert. In der Vergangenheit haben Antragsteller versucht, sich mit falschen Passnummern mehrfach zu registrieren - die Botschaft löscht in diesen Fällen alle Daten und Termine!

Wir empfehlen Ihnen dringend, ihren Termin selbst zu buchen.
Die Botschaft vergibt keine Termine über „Händler“, „Berater“ oder „Dienstleister“ – Sie riskieren, viel Geld und Zeit zu verlieren !


Hier musst du dich online einen Termin reservieren.
=> nationale Visa; => Aufenthalt über 90 Tage; => Terminbuchung
Hier musst du dich in die TERMINLISTE eintragen.

Aufpassen: Du musst hier anklicken:
Registrierung für Termine für Visa zur Arbeitsaufnahme und Sonstige (Ausbildung, Ärzte, Au-Pair, FWD etc)
=> Dann rechts "neuer Termin" anklicken.
Es geht ein Anmeldevordruck auf. Diesen ausfüllen und abschicken.
* Visakategorie: Ausbildung

Wenn alles ordnungsgemäß ausgefüllt und abgeschickt ist, bekommst du 2 E-Mails.

Gleichzeitig musst du deinen Antrag (Visum) vorbereiten
=> Antrag vorbereiten
Du musst gleich auch das Antragsformular 2 x herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.
Sei sehr sorgfältig mit dem Ausfüllen des Formulares.
Es müssen alle Angaben richtig und vollständig sein.

Dieses Antragsformular brauchst du in 2-facher Ausfertigung.

Die deutsche Botschaft ist dir nicht beim Ausfüllen behilflich. Das musst du alleine.

Die Antragssteller_innen müssen grundsätzlich immer diesen Visumsantrag im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei der deutschen Botschaft (oder dem Generalkonsulat) in ihrem Heimatland stellen.
Zu dem Termin, den man dir mitgeteilt hat, musst du den ausgefüllten Antrag mitbringen und auch alle angeforderten Unterlagen.

Klicke unter "Antrag vorbereiten" an:
  • Allgemein - Unterlagen
  • Ausbildung

Dazu erkundigst du dich evtl. nochmals vorher bei der deutschen Botschaft in Rabat.
Oder schaust auf ihrer Internetseite nach:
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/ausbildung/

Zitat:
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Seit 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Hinweis:
Ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich (z.B. bei betrieblichen Aus- und Weiterbildungen), holt die Ausländerbehörde diese in einem verwaltungsinternen Verfahren ein.
Quelle: Bürgerservice Marburg, siehe Link unten
https://www.marburg.de/buergerservice/dienstleistungen/aufenthaltserlaubnis-zum-zweck-der-ausbildung-beantragen-900000052-0.html?myMedium=1
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Antwort von Acharkaoui | 05.11.2019 - 01:27
Vielen dank für ihre Helfe, ich habe schon ein Termin bei Botschaft genommen, aber ich habe ein Problem, so habe ich nicht auf Vertrag von Unternehmen als Altenpflege bekommen , deshalb möchte ich gerne von Ihnen mehr mir helfen , wie kann ich Bestätigung von Agentur für Arbeit bekommen und so weiter , denn ohne Vertrag, kann ich nicht auf dem Visum bekommen , bitte helfen Sie mir


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Antwort von matata | 05.11.2019 - 01:42
In diesem Fall können wir dir nicht helfen. Warum behauptest du denn, dass du eine Zusage eines Ausbildungsbetriebes hast für einen Ausbildungsplatz, wenn das anscheinend nicht stimmt? Wenn dieser Betrieb dir wirklich einen Ausbildungsplatz anbietet nachdem alle ausländerrechtlichen Fragen geklärt sind, dann wird er dir das auch schriftlich bestätigen. Also fragst du nach dieser Bestätigung dort (per Mail...).
Wir können überhaupt nichts für dich tun, also nicht bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, keine Bestätigung für dich zaubern für einen Ausbildungsplatz, den es vermutlich gar nicht gibt... Da musst du dich ganz allein bemühen um auf ehrliche Art an die nötigen Papiere zu kommen. Für einen Schwindel oder gar einen Betrug lassen wir uns nicht einspannen und kann man uns nicht benutzen, denn wir haben keinerlei Möglichkeiten, irgendwo Einfluss zu nehmen, der dir helfen könnte.
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Antwort von Acharkaoui | 05.11.2019 - 13:48
Naja, ich habe Schule Platz als Altenpflege Bestätigung bekommen, Aber ich habe ein Person gefragt, hat mir gesagt, dass ich ein schule praktische Platz bekommen soll , wie kann ich auf schulische praktische bekommen ?
Denn sie haben mir geschrieben, soll ich alle geforderten Unterlagen vor ausbeldungsbeginn vorliegen.
Wie kann ich bei Ausländerbehörde gehen.. können Sie etwas mehr erklären Danke im voraus und


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Antwort von Rikko (ehem. Mitglied) | 05.11.2019 - 14:02
Du könntest dich doch mit der Schule in Deutschland (Berufsschule für Altenpflege?) per email in Verbindung setzen und dein Problem schildern, Schreibe ihnen,dass du einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb (Altenheim?) benötigst. Offenbar hast du nur die Zusage einer Schule, aber keinen Ausbildungsvertrag mit einem Altenheim/Pflegeheim.
Dann solltest du schnellstens einen Ausbildungsbetrieb suchen oder die Schule fragen.

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