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Lehrerin hat den zweiten Zettel der Arbeit verbummelt

Frage: Lehrerin hat den zweiten Zettel der Arbeit verbummelt
(1 Antwort)

 
Moin!

Wollte mal fragen, ob hier jemand Erfahrungen mit sowas gemacht hat und mir weiter helfen kann.

Wir haben vor knapp zwei Wochen eine Biologieklausur geschrieben (11.
Klasse BG). War auch alles gut, hab zwei Zettel voll geschrieben und abgegeben.
Letzte Woche haben wir die dann wieder bekommen, mit einem Gespräch auf dem Flur, bei dem ich 2 Punkte, also eine 5 zu Gesicht bekam. Ich wusste zwar, dass ich nicht unbedingt die beste Schülerin in Biologie bin, allerdings hat mich das doch etwas stutzig gemacht.
Nach näherer Betrachtung fiel mir dann auf, dass bei zwei Aufgaben "fehlt" stand und auch der zweite Zettel nicht dabei war.
Bei Nachfrage hieß es, dass sie keinen zweiten Zettel gehabt hätte. Hatte bei der Arbeit extra oben auf die Zettel "Zettel 1" und "Zettel 2" geschrieben, aber das hat wohl auch nicht geholfen.
Meine Lehrerin wollte dann noch mal Zuhause nachschauen, ob sie den Zettel wieder findet.

Meine Frage ist nun: muss ich, falls sie ihn am Freitag nicht wieder gefunden hat, die 2 Punkte in Kauf nehmen, oder habe ich ein Recht dazu die Arbeit nachzuschreiben? Ich bin ihr ja gar nicht böse, mir geht es da nur etwas ums Prinzip.
Die zwei Aufgaben hätten insgesamt etwa 16,5 Punkte ausgemacht, was mich selbst bei nicht voll erreichter Punktzahl vermutlich um ein, zwei Notenpunkte weiter gebracht hätte.

In Foren habe ich leider bisher nur Beiträge über komplett verloren gegangene Arbeiten gelesen. Das hier ist ja schon etwas anders.

Vielen Dank schon mal für eventuelle Antworten. :)
ANONYM stellte diese Frage am 14.11.2018 - 16:27


Autor
Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 14.11.2018 - 21:23
Knifflige Frage und vermutlich gar nicht eindeutig zu beantworten.

Hier ging es um eine Seite, die verbummelt wurde.
www.studis-online.de

Anders als bei dir, wurde in einem Abgabeprotokoll jedoch die abgegebene Seitenzahl protokolliert.
Also es steht nachweislich fest, dass 1 Seite fehlt.

Bei dir ist es jedoch so, dass weder du nachweisen kannst, dass du 2 Seiten abgegeben hast - noch die Lehrerin, dass deine Prüfungsleistung aus nur 1 Seite bestand.

Es steht also Aussage gegen Aussage.

Gehen wir davon aus, die Lehrerin glaubt dir, dass du 2 Seiten abgegeben hast:

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
Die Lehrerin sagt: Ok, ich glaube dir, da fehlt was.
Du darfst die Klausur nochmals nachschreiben => also eine andere Klausur über den selben Lernstoff (Nachprüfung).

oder

Die Lehrerin sagt: Für die Aufgaben X und Y (auf Blatt 2) hätte es z.B. 10 Punkte gegeben.
Ich ändere den Bewertungsschlüssel um diese 10 Punkte und bewerte die mir vorliegende Seite nach dem neuen Notenschlüssel.

Besteht die Lehrerin jedoch darauf, dass du nur 1 Blatt abgegeben hast, dann wird es problematisch. Vielleicht hilft dann ein Gang zur Schulleitung => ?
Zitat:
Ich bin ihr ja gar nicht böse, mir geht es da nur etwas ums Prinzip.


Sehr gut: Immer freundlich und sachlich bleiben Auch Lehrer sind Menschen.
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