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Rückgaberecht mobiler Handel - Alltag

Frage: Rückgaberecht mobiler Handel - Alltag
(1 Antwort)


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Hallihallo,

mal eine Frage aus dem ganz alltäglichen Leben, wozu ich leider nichts Passendes im Internet fand....
:-(

Meine betagte Mutter kaufte gestern auf dem städtischen Wochenmarkt bei einem (ausländischen, aber ansässigen) Händler ein Kleidungsstück. In ihrer 3 min entfernten Wohnung probierte sie selbiges an mit dem Ergebnis, dass sich ein eingerissenes Dreieck im Textil fand (sowie sehr unsaubere Nähte). Den Mangel hatte sie ohne Brille nicht vor Ort gesehen und wollte den Artikel sofort zurück geben. Der Händler verweigerte Geldrückgabe, nahm das Teil aber entgegen und schob ihr ein "Ersatz- Kleidungsstück" einfach in die Tasche. Da dieses nicht altersgerecht ist, hofft sie darauf, dass es einer ihrer Töchter passt/gefällt. (Ich scheide schonmal aus wg sehr abweichender Konfektionsgröße). Im negativen Fall sucht sie den Händler kommende Woche zum nächsten Markttag wieder auf.

Wie ist denn hier nur die Rechtslage ? Wenn sie nichts Annehmbares zum Umtausch findet - was kann sie noch machen ? Polizei/ Ordnungsamt ?
Viele Grüßchen von einer ratlosen Ute
Frage von Ute89 | am 30.07.2018 - 16:08


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Antwort von matata | 30.07.2018 - 16:20
Wir betreiben hier keine Rechtsberatung. Das ist eine Hausaufgabenseite.


Ich rate dir zu einem Anruf hier

https://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherzentrale
---> Angabe von regionalen Stellen und Aufgaben
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