Argumente zur Verschärfung des Jugendstrafrechts
Frage: Argumente zur Verschärfung des Jugendstrafrechts(1 Antwort)
Ich soll in Deutsch eine Erörterung zum oben genannten Thema schreiben aber mir fehlen noch Argumente,könnt ihr mir bitte helfen?Einleitung habe ich schon, aber ich habe das Thema nicht ganz verstanden. |
Frage von Levigami | am 29.10.2015 - 22:09 |
Antwort von cleosulz | 30.10.2015 - 09:23 |
Zunächst musst du dich mit dem Thema etwas auseinandersetzen. Über etwas argumentieren, das man nicht kennt, geht einfach nicht. Das Thema ist Jugendstrafrecht. Wie sieht das bei uns aus? Und warum soll das bestehende Jugendstrafrecht (bei uns) verschärft werden? Gibt es bestimmte Anhaltspunkte/einen Anlass dafür? de.wikipedia.org => eine Übersicht darüber, was das Jugendstrafrecht bezweckt Wichtig ist hier, dass der Erziehungsgedanke den Strafgedanken überdeckt. Eine Verurteilung Jugendlicher soll in erster Linie erzieherisch und erst in zweiter Linie strafend wirken. Welche Möglichkeiten hat das Gesetz den Jugendgerichten an die Hand gegeben? Erziehungsmaßregeln (Weisungen, Anordnung Erziehungshilfe in Anspruch zu nehmen). Zuchtmittel (Verwarnung, Arbeitsauflagen, Geldauflagen, sonstige Auflagen => sich um eine Ausbildungsstelle zu bemühen, sich um eine Fahrerlaubnis zu bemühen, sich beim Opfer zu entschuldigen ....../ sich mit der Tat durch einen mehrseitigen handgeschriebenen Aufsatz auseinanderzusetzen usw, bis hin zum (bis zu 4 Wochen) Jugendarrest.) Jugendstrafe (hier unterscheidet man: "wegen Vorliegen von schädlicher Neigungen" oder wegen "Schwere der Schuld") Jugendstrafe ist nach oben hin gedeckelt, d. Die kürzeste Jugendstrafe sind 6 Monate. Viele Strafverfahren von Jugendlichen (hauptsächlich Bagatellverfahren oder bei Ersttätern) kommen überhaupt nicht vor ein Strafgericht. Es ist durchaus Praxis, dass bei Ersttätern das Verfahren vom Staatsanwalt nicht angeklagt sondern gegen Ableistung von Arbeitsauflagen oder gegen Zahlung von Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen eingestellt wird (=> bei Erwachsenen gibt es solche Möglichkeiten allerdings auch). => Einstellung des Verfahrens/Absehen von Strafverfolgung. Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Ab 18 Jahren sind ist man in Deutschland volljährig = voll verantwortlich. Vor dem Strafrichter ist es (eigentlich) grundsätzlich auch so. Man kann ab dem 18. Lebensjahr das allgemeine Strafrecht anwenden. Aber es gibt die Einschränkung, dass Täter zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr noch als Heranwachsende gelten und je nach dem evtl. noch wie jugendliche Straftäter behandelt werden. Deshalb wird bei Straftätern zwischen dem 18. und 21 Lebensjahr das Verfahren nicht vor dem Strafrichter sondern vor dem Jugendrichter angeklagt. Zwischen 18 und 21 Jahren ist im Strafrecht zu prüfen, ob die Täter in ihrer Entwicklung doch nicht einem Erwachsenen gleichgestellt sondern wie ein Jugendlicher behandelt werden. Das Gericht prüft, ob in der Tat oder in der Person des Täters "jugendtypische Merkmale" zu finden sind oder ob der Täter in seiner Entwicklung reifliche Verzögerungen aufweist (z.B. kann sich das durch ständige Schulwechsel und schlechte Noten, dadurch, dass die familiären Verhältnisse schwierig sind und der Heranwachsende z.B. ständig depressig, aggressiv, unselbständig ist, zeigen.) Für diesen Fall sieht das Gesetz auch für Heranwachsende anstatt dem allgemeinen Strafrecht die Anwendung des Jugendstrafrechts (=> mit dem Erziehungsgedanken) vor. Und nun sollst du darüber argumentieren, ob dieses bestehende Jugendstrafrecht nicht ausreicht und ob es verschärft werden soll. Müssen härtere Strafen her? => muss der Strafrahmen für die Gesetzesverstöße von Jugendlichen verschärft werden? z.B. muss die Mindeststrafe von 10 Jahren auf .....? Jahre erhöht werden? Für Erwachsene gilt ja, dass es auch die lebenslängliche Freiheitsstrafe gibt. Müssen andere Strafen/Erziehungsmittel her? => vor allem bei sogenannten "Intensivtätern"? www.zeit.de www.schekker.de => Pro/Contra Warnschussarrest www.e-hausaufgaben.de www.wen-waehlen.de www.123recht.net www.zeit.de www.mpicc.de Dann musst du überlegen, reichen die vorgegebenen Vorschriften, um jugendliche Straftäter zu sanktionieren und wieder auf "einen guten Weg zu bringen" oder muss das Gesetz verschärft werden? Ich lese immer nur, dass die Juristen meinen, dass die vorhandenen Gesetze gut sind, dass es nur mit der Umsetzung und den dazu benötigten Geldmitteln (in Form von entsprechenden Einrichtungen, Hilfsmitteln auf Seiten der Jugendfürsorge, Erziehern usw.) fehlt. Was ist deine Meinung, nachdem du dich informiert hast? Soll derjenige, der das 3. mal mit einem frisierten Mofa erwischt wurde, tatsächlich 6 Monate in den Jugendknast. Genauso wie derjenige, der ständig lange Finger im Kaufhaus macht oder diejenige, die ständig schwarz in der Straßenbahn durch die Stadt kurvt? Was ist mit dem Schläger, der seine Mitschüler drangsaliert? Wegsperren - und gut? Wie lange? Was kommt danach => ein besserer Mensch aus der JVA? Oder sind die Leute, die nach härteren Gesetzen fordern wirklich die besseren Erzieher ihrer Kinder? Sind deren Kinder "vorbildliche Bürger unserer Gesellschaft" oder sollte nicht hin und wieder jeder an seinem "Vorzeigelack" kratzen, um zu schauen, wie es bei ihm selbst bestellt ist? Poste doch bitte im Antwortfeld deine Pro und Contra-Argumente. Wir können dann gerne weiter diskutieren. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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