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Dürfen Lehrer Schüler anfassen!?

Frage: Dürfen Lehrer Schüler anfassen!?
(2 Antworten)


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Beiträge 74
1
Hallo meine Liebeen,
Ich denke schon eine Zeit lang darüber nach und jetzt wollte ich euch fragen.
:) Darf ein Lehrer an jüngeren oder älteren Schülern rumziehen, anfassen oder sie am arm fest halten und sie dabei anschreien?  Ich finde so ein Verhalten für ein/e Lehrer/in sehr unangemessen. Aus pädagogischer Sicht besteht eigt. kein Anlass darauf, dass Lehrer Schüler anfassen.
Ich lege sehr großen Wert aus so etwas, weil ja eine Lehrerin eigt. auch eine Vorbildsfunktion hat.

Wie sieht Ihr das?
Gibt es Gesetze oder Schulgesetze die den Lehrern ein solches Verhalten verbieten?
Wenn ja könnt Ihr mir sie nennne? 

liebe Grüße
Mrv 
Frage von Mrv_._ | am 02.12.2014 - 00:02


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Antwort von cleosulz | 02.12.2014 - 08:29
Deine Fragestellung kann so nicht beantwortet werden.

Die Berührung eines Mitmenschen ist ansich nicht strafbar. 
Überlege: Wie oft berührst du mehr oder weniger absichtlich Mitmenschen?
z. B. auch mit der Absicht jemanden (kurzfristig) festzuhalten. Wenn du deine Freundin anfasst z. B. machst du dir darüber überhaupt keine Gedanken, oder auch wenn du jemanden vor einer Gefahr zurückziehst oder einfach nur stoppen willst (der Grund sei nun unerheblich).

Gegen ein freundschaftliches auf die Schulterklopfen oder Zur-Seite-Schieben eines Lehrers wird niemand etwas einwenden => in beide Richtungen.
Schwierig wird es in allen anderen Fällen.
Ein ausdrückliches "gesetzliches Verbot, einen Schüler zu berühren" gibt es meines Wissens nicht.
Für Lehrer gilt sicher: Im Zweifelsfall nicht berühren.

Anders sieht es z. B. aus, wenn ein Lehrer zur Sicherung der Ordnung im Klassenzimmer z. B. einen Schüler vor die Klassentüre setzen will und keine andere Alternative hat, um den Schüler vor die Türe zu bringen. In diesem Fall wäre die Hinzurufung der Polizei außer Verhältnis und auch ein Lehrer kann dann "einfache körperliche Maßnahmen" selbst ergreifen.
Selbst wenn durch das Hinausschieben vor die Türe in diesem Fall dem Schüler ein blauer Fleck entstehen würde, hätte er gute Chancen, keine Verurteilung wegen Körperverletzung zu erhalten. Das Landgericht Berlin hat in einem solchen Fall 2010 einen Lehrer freigesprochen.
Du siehst: Nicht jede körperliche Berührung ist ein Strafbestand.
Natürlich kann ein Lehrer einen Schüler anfassen, ja sogar hart zurückziehen, wenn z.B. zwei Schüler sich körperlich angehen. Das ist immer situationsbedingt.

Gewalt ist keine pädagogische Option.
Wertevermittlung, die Vermittlung von Respekt gegenüber anderen und gewaltfreie Konfliktlösung sind Aufgaben eines jeden Lehrers.

Anderseits darf dieses Verhalten jeder Lehrer von seinen Schülern erwarten.

Verletzendes Lehrerverhalten kannst du bei der Schulleitung melden.

Ich frage mich nur, wo der Lehrer verletztendes Schülerverhalten melden kann  ^^.

Und was die Gesetze oder Schulgesetze betrifft: Schulrecht ist Länderrecht. Das heißt, dass in jedem Bundesland es andere Gesetze geben kann.
Das Schulgesetz eines jeden Bundeslandes regelt den rechtlichen Rahmen, wie die Lehrer Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen durchsetzen können.
________________________
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Antwort von Tilman | 02.12.2014 - 16:54
Daß Du nicht angefasst werden willst, geht nicht nur Dir so.
Ich gehe davon aus, daß der Lehrer Dich nur dann berühren dürfte, wenn Du gegen ihn Widerstand leisten würdest.
Wäre ich Lehrer und wollte Dich zum Beispiel begründet (!) der Klasse verweisen und Du weigertest Dich strikt,  würde ich jemanden von der Schulleitung (Stichwort Hausrecht) holen, die dann, weigertest Du Dich immer noch, wiederum die Polizei anfordern könnte, damit hinterher kein Mist über Lehrer und Schulleitung erzählt wird. 

Andererseits wüßte ich nicht, daß Dich ein Lehrer sonst anfassen dürfte, wenn Du das nicht willst und ihm das auch sagst. Viele Schulen haben auch einen Psychologen an der Hand, der bei so etwas vermittelt. Ist das Anfassen aber im Einzelfall unterrichtsbedingt geboten, muß ein Lehrer Dich sogar anfassen. Das wäre z.B. bei einer Hilfestellung beim Geräteturnen o.ä. der Fall, selbst, wenn Du das ausdrücklich nicht wolltest. Denn der Lehrer darf Dich grundsätzlich nicht einer Gefahr aussetzen, deren Folgen Du evtl. nicht überblickst.

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