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Geschäftsfähigkeit

Frage: Geschäftsfähigkeit
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Hallo habe einen Freund der eine Klasse unter mir ist und will Wissen ob man mit 14 schon ein Tablet mit  99 ¤ kaufen darf darf er das ?
Frage von Enjoy (ehem. Mitglied) | am 30.10.2014 - 14:40


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808
Antwort von cleosulz | 30.10.2014 - 15:49
Ja darf er:
a) mit Einwilligung seiner Eltern
b) ohne Einwilligung seiner Eltern,
wenn er es mit seinem Taschengeld kauft oder mit Geld, das ihm von seinen Eltern zur Verfügung gestellt wird (also auch das Geburtstagsgeld von der Oma zählt dazu, wenn seine Eltern damit einverstanden sind, dass er es wie Taschengeld verwendet)

==> google doch einfach mal "Taschengeldparagraf"

Er darf es nicht,
wenn seine Eltern ausdrücklich gesagt haben:
Nein, wir sind nicht einverstanden, dass du dir ein Tablet kaufst.

Selbst wenn er das Tablet in dem Fall im Laden kauft und dann die Eltern dahinter kommen, können sie (die Eltern) den Kauf wieder rückgängig machen.
Der Kauf ist nämlich ohne direkte Zustimmung der Eltern nur "schwebend wirksam".
Das bedeutet flax gesagt: So lange sie nichts dagegen tun, gilt er. Sobald sie ausdrücklich ihre Zustimmung versagen, ist der Kaufvertrag nicht zustande gekommen.
Das Risiko trägt der Verkäufer, wenn er einem Minderjährigen etwas verkauft, ohne ausdrücklich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu haben.


Noch was:
wenn die Eltern sagen: Du darfst dir ein Tablet für 79,99 EUR kaufen und er kauft sich ein anderes Gerät, das teurer ist .... dann darf er das auch nicht ohne Weiteres.
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