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Unfall in Schule: Arm gebrochen beim Armdrücken

Frage: Unfall in Schule: Arm gebrochen beim Armdrücken
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Hallo,

die Unfallkasse lehnte eine Übernahme der Kosten ab.
Nur wenn so etwas während den Pausezeiten entsteht, kann man das meiner Meinung nach nicht als eigenwirtschaftliche Tätigkeit darlegen.

Die Beteiligten waren volljährig und bewusst, was sie machen und diente lediglich als Vertreib während der Pause. Dass hierbei eine Verletzung von diesem Maße entstehen könnte, kann keiner davon ausgehen.

Lässt sich eurer Meinung nach noch etwas machen, damit man gegen der Unfallkasse Widerspruch einlegen kann, dass diese die Kosten doch übernimmt?
Frage von Money_King | am 14.05.2014 - 16:18


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Antwort von Kunstoff44 (ehem. Mitglied) | 14.05.2014 - 18:08
Vllt solltest du einen Anwalt einschalten,
denn Armdrücken ist in anderen Ländern eine Sportart. Denn da kommen Ja schon ein paar Kosten auf dich zu.


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Antwort von haithabu (ehem. Mitglied) | 14.05.2014 - 18:09
Der Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband versichert Schäden, die während der Schulzeit auf dem Schulgelände im Zusammenhang mit unterrichtlichen Aktivitäten oder während der Pausen durch die Nutzung der im Schulhof (von der Gemeinde) aufgestellten Freizeitgeräten passieren.
Wenn volljährige Schüler sich im Armdrücken übern, sind die Voraussetzungen einer Kostenübernahme m.E. durch den GUVV nicht gegeben; es sei denn, und könntest du nachhaken, der Aufsicht führende Lehrer hat eure Tätigkeit gesehen und nicht eingeschritten.
Ansonsten - wir sind nicht die USA - ihr seid doch alle sowieso krankenversichert; wenn ihr den Fall eurer Versicherung meldet, soll diese doch versuchen, die von ihr ausgelegten Kosten vom GUVV wieder  zurückzufordern.


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Antwort von Money_King | 14.05.2014 - 18:46
Das stimmt. Das Problem stellt sich aktuell eher bei der Ausstellung der Therapiemaßnahmen und Weiterbehandlung mit den Zuzahlungskosten.

Weil zuvor, wo es alles auf BG lief, war keinerlei Zuzahlung vorhanden.

Über die Krankenkasse entstehen aber wieder diese Kosten und die werden wohl den Selbstbehalt einfordern.

Gibt es Möglichkeiten, dass diese nicht anfallen? - kann man die Zuzahlung der Krankenkasse des Unfallverursacheres überreichen das diese die Kosten übernimmt? - also die Zuzahlung übernimmt die KK des Verursachers, nicht der Verursacher privat.


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Antwort von Money_King | 14.05.2014 - 18:48
Noch ein Nachtrag. Während der Pausenzeit war dieses "Armdrücken" alles einvernehmlich und auch lediglich als Spaß angedacht. Das ganze hätte bei einer anderen Sportart wie "Fußball" auch passieren können.

Aufsichtspflichtverletzung sehe ich nicht gegeben. Bei 2000 Schülern besteht nicht die Option, dass die wenigen Lehrer die eingesetzt werden, ihre Augen überall haben.

Der Fall passierte im Klassensaal selbst.

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