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Unfallversicherung

Frage: Unfallversicherung
(9 Antworten)


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Hallo liebe e-Hausaufgabennutzer.Bitte helft mir.

Als Schüler bin ich ja von der schulischen Berufgenossenschaft Unfallversichert? Wenn ich jetzt mit dem Auto zur Schule fahre und einen selbstverschuldeten Unfall baue, zahlt dann die Unfallversicherung der Schule, oder meine Haftpflichtversicherung, oder doch die Krankenversicherung? Ich komme da iergendwie mit den Versicherunegn durcheinander, habe auch schon gegoogelt. mfg flo18
Frage von flo18 (ehem. Mitglied) | am 15.04.2010 - 20:36


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Antwort von auslese | 15.04.2010 - 20:37
Ersteres

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Antwort von flo18 (ehem. Mitglied) | 15.04.2010 - 20:39
Also scheiß egal ich fahr jm. in die Karre, die Unfallversicherung zahlt alles und wenn der gegenüber sich verletzt oder so ?


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Antwort von auslese | 15.04.2010 - 20:48
Das regelt wohl die Unfallversicherung deiner Schule. Zuerst muss ja mal geklärt werden, inwiefern du schuldfähig warst. Wenn eine Absicht hinter deinem Handeln zu erkennen ist, sieht es sicherlich anders aus. Aber ich habe gerade mal gegooglet, scheinbar ist es doch nicht so, wie ich gesagt habe. Auf dem Weg zur Schule - anders als beim Weg zur Arbeit - bist du über die Unfallversicherung der Schule nur dann versichert, wenn du dir körperlich etwas zu schaden kommen lässt. Schäden am Auto musst du bzw deine Haftpflichtversicherung übernehmen.


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Antwort von auslese | 15.04.2010 - 20:50
Edit:

Um was für eine Art "Berufsgenossenschaft" handelt sich es eigentlich?

"Schulische BG" hab ich so auch noch nie gehört..^^


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Antwort von flo18 (ehem. Mitglied) | 15.04.2010 - 20:53
ja gut auf jedenfall danke...
also ich versteh das so mit den berufsgenossenschaften .. es gibt 23 gewerbliche und die sind dann z.b für handwerkliche berufe , industrie und auch schule, so denke ich mir das ...^^


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Antwort von auslese | 15.04.2010 - 21:05
Ich frag mich nur ,weshalb du als Schüler Mitglied einer BG sein solltest..?
Oder ist es so, dass du derzeit einer nicht-sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst und dementsprechend nicht in die gesetzliche UV einzahlst - diese BG nur ersatzhaft Wegeunfälle übernimmt?

 
Antwort von GAST | 15.04.2010 - 21:26
Die Frage ist ja wohl eher:
Wer zahlt für was?
Wenn es um deine Verletzungen geht, dann wird das schon übernommen, wie und von wem wird sich dann klären. Wenn du alle theoretischen Fälle vorher klären möchtest, die eintreten könnten, hast du bald nichts mehr anderes zu tun.
Der mögliche Schaden an einem anderen Auto dürfte dann wohl über die Haftpflicht laufen.
Hängt auch damit zusammen, ob du den direkten Weg zur Schule genommen hast,... hast du dir beim Bächer ein Brötchen gekauft, ist das möglicherweise ein Umweg und kein direkter Schulweg mehr, also nicht schulisch versichert.
Am besten du studiert Jura! Dann kannst dich weiterhin mit so etwas auseinandersetzen.


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Antwort von auslese | 15.04.2010 - 21:39
Nein, ob er den direkten Weg zur Schule genommen hat wird nur im Rahmen des "Wegeunfalls" geprüft - und auch nur dann, wenn diese BG Teil institutioneller Sozialträger ist. Ich hab das bis jetzt aber immer noch nicht so recht kapiert, wie Schule und Berufsgenossenschaft zusammengehören kann. Soll das ne Berufsschule sein, an der du bist, flo?


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Antwort von flo18 (ehem. Mitglied) | 15.04.2010 - 21:48
boah jetzt wird mir das alles einleuchtender danke ! also ich bin auf einer gesamtschule!Also auslese das hat sich schon erledigt... ich kam mit iwas durcheinander!

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